Unsere expertise
Human Resources – Anwälte für Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht
Unsere deutsch-französische Anwaltskanzlei berät Sie bei allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen im deutschen und französischen Recht.
Ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – unsere Anwälte bieten Ihnen eine persönliche Beratung und erarbeiten individuelle, auf Ihren konkreten Einzelfall passende Lösungen.
Unsere Tätigkeitsbereiche im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht
Unsere Kanzlei berät Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts, Personalwesens und Sozialrechts: Arbeitsverträge, internationale Mitarbeitermobilität, Vergütung, kollektives Arbeitsrecht, Restrukturierungen und arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Mit unserer Expertise im deutschen, französischen und internationalen Arbeitsrecht sorgen wir für die rechtliche Absicherung Ihres Personalmanagements und Ihrer strategischen Entscheidungen – insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext.
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Welche rechtlichen Bestimmungen gelten für Arbeitnehmer, die international tätig sind?
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Wie lässt sich eine Arbeitnehmerüberlassung rechtssicher gestalten?
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Wie funktionieren die Arbeitnehmervertretungen in Frankreich und Deutschland?
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Was ist bei Konflikten mit der Sozialversicherungsbehörden zu tun?
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Wie lassen sich Arbeitsbeziehungen während der Vertragslaufzeit erfolgreich gestalten?
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