Unsere expertise

Human Resources – Anwälte für Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

 

Unsere deutsch-französische Anwaltskanzlei berät Sie bei allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen im deutschen und französischen Recht.

Ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – unsere Anwälte bieten Ihnen eine persönliche Beratung und erarbeiten individuelle, auf Ihren konkreten Einzelfall passende Lösungen.

Unsere Tätigkeitsbereiche im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht

Unsere Kanzlei berät Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts, Personalwesens und Sozialrechts: Arbeitsverträge, internationale Mitarbeitermobilität, Vergütung, kollektives Arbeitsrecht, Restrukturierungen und arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Mit unserer Expertise im deutschen, französischen und internationalen Arbeitsrecht sorgen wir für die rechtliche Absicherung Ihres Personalmanagements und Ihrer strategischen Entscheidungen – insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext.

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