Human Resources

Welche Regelungen gelten für Grenzgänger
zwischen Frankreich und Deutschland?

Für Arbeitnehmer, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten (oder umgekehrt), gelten besondere arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie – ganz gleich, ob Sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind – bei der rechtlichen Absicherung Ihrer Situation im grenzüberschreitenden Kontext.

Welches Recht gilt für Grenzgänger?

Bei den auf Grenzgänger anwendbaren Rechtsregeln ist zwischen dem arbeitsrechtlichen Status (europäische Verordnung „Brüssel 1a“ bzw. EuGVO), dem steuerrechtlichen (Doppelbesteuerungsabkommen / DBA Deutschland-Frankreich) und dem sozialversicherungsrechtlichen Status (EG-Verordnungen 883/2004 (Grundverordnung) und 987/2009 (Durchführungsverordnung DVO)) zu unterscheiden. Die Bestimmung des auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Rechts ist dabei von wesentlicher Bedeutung. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen dabei, die Vertragsbeziehungen sicher zu gestalten und die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu gewährleisten. Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, unsere Anwälte helfen dabei, sich in der französischen und deutschen Gesetzgebung zurechtzufinden.

Wie lässt sich ein arbeitsrechtlicher Streitfall im grenzüberschreitenden deutsch-französischen Kontext lösen?

Grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer können im Falle einer Kündigung oder einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsvertrags mit Unsicherheiten konfrontiert sein. Es ist entscheidend zu wissen, welches Recht im Einzelfall anwendbar ist und welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beraten bei allen Kündigungs- oder Aufhebungsverhandlungen mit grenzüberschreitendem Sachverhalt.

Unsere Anwälte für internationales und europäisches Arbeits- und Sozialrecht vertreten sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerinteressen vor den zuständigen Gerichten in Deutschland und in Frankreich.

Welche sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Regelungen gelten für Grenzgänger?

Die Sozialversicherungs- sowie die Steuerpflicht von Grenzgängern richten sich nach den europäischen Verordnungen und den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen. Um Nachteile zu vermeiden, ist es wichtig zu wissen, in welchem Staat Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten und Einkünfte zu erklären sind. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht prüfen die sozialversicherungs- sowie steuerrechtlichen Vorschriften, um eine optimale Gestaltung des Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten.

Wie erstellt man einen Arbeitsvertrag für Grenzgänger?

Ein Arbeitsvertrag für Grenzgänger muss klar vorsehen, welches Recht Anwendung findet, welche Arbeitsbedingungen gelten, wo der Arbeitsort liegt und welche sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen maßgeblich sind. Unpräzise Formulierungen können zu Rechtsstreitigkeiten führen oder nachteilige sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Folgen haben. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie bei der rechtssicheren Erstellung und Anpassung solcher Verträge unter Berücksichtigung der französischen und/oder deutschen Rechtsvorschriften. Unsere Anwälte gestalten die entscheidenden Klauseln so, dass die jeweiligen Interessen gewahrt sind und die grenzüberschreitende Beschäftigung reibungslos funktioniert.

Wie lässt sich die Arbeit im Homeoffice für Grenzgänger organisieren?

Die Arbeit im Homeoffice über Ländergrenzen hinweg wirft verschiedene Fragen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht auf. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Arbeit von Zuhause im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Regelungen und internationalen Vereinbarungen steht. Unsere Anwälte für internationales und deutsch-französisches Arbeitsrecht beraten Sie bei der Umsetzung von Homeoffice im grenzüberschreitenden Kontext und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen sowie der Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen. Unsere Anwälte helfen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und eine rechtskonforme, zukunftssichere Lösung zu entwickeln.

Haben Sie eine sonstige Frage?

Dann können Sie sie uns sehr gerne direkt hier stellen.

Benötigen Sie eine persönliche Beratung?

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und ein Mitglied unseres Teams wird Sie in Kürze zurückrufen, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihren Verfahren zu unterstützen.

*“ zeigt erforderliche Felder an