Die neue EU-Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte: Welche Herausforderungen ergeben sich für Unternehmen?

  • International

  • Products & Services

29 Juli 2026

silver iPhone X floating over open palm

Die im Oktober 2024 verabschiedete neue EU-Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte stellt einen wichtigen Wendepunkt für Unternehmen dar, die auf dem europäischen Markt tätig sind. Durch die Aufhebung der Richtlinie von 1985 verfolgt der europäische Gesetzgeber das Ziel, das Haftungsrecht an die heutigen technologischen Realitäten anzupassen – Software, künstliche Intelligenz, verbundene Dienste.

Die Richtlinie ist am 9. Dezember 2024 in Kraft getreten und muss bis zum 9. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie behält den zentralen Grundsatz einer verschuldensunabhängigen Haftung des Herstellers für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht werden, bei, modernisiert dieses Haftungsregime jedoch grundlegend, um der Digitalisierung der Wirtschaft und den neuen Formen der Innovation Rechnung zu tragen.

Eine der markantesten Entwicklungen betrifft die Definition des Begriffs „Produkt“ selbst. Diese beschränkt sich nicht mehr auf materielle Güter: Sie umfasst nunmehr auch Software, Systeme der künstlichen Intelligenz, digitale Konstruktionsdateien sowie bestimmte digitale Dienste, die in ein Produkt integriert sind. Diese Entscheidung spiegelt eindeutig den Willen des europäischen Gesetzgebers wider, einen wirksamen Schutz der Nutzer in einem Umfeld zu gewährleisten, in dem immaterielle Funktionen eine immer zentralere Rolle einnehmen.

In diesem Sinne erweitert die Richtlinie auch den Haftungsadressatenkreis erheblich. Über den traditionellen Hersteller hinaus sind nunmehr auch Importeure, Lieferanten, Bevollmächtigte, Logistikdienstleister sowie gegebenenfalls bestimmte Anbieter digitaler Plattformen betroffen. Das Ziel ist klar: Es soll vermieden werden, dass ein Geschädigter innerhalb der Europäischen Union ohne einen verantwortlichen Ansprechpartner bleibt, insbesondere im Rahmen des Online-Handels.

Auch der Begriff des ersatzfähigen Schadens wurde fortentwickelt. Neben Personenschäden und Sachschäden, die bereits erfasst waren, erkennt die Richtlinie nunmehr auch medizinisch anerkannte psychische Gesundheitsschäden sowie den Verlust oder die Beschädigung nicht-beruflicher Daten an. Demgegenüber bleiben Schäden an beruflich genutzten Gütern, reine Vermögensschäden sowie immaterielle Schäden weiterhin vom Ersatz ausgeschlossen.

Im Hinblick auf die Fehlerhaftigkeit digitaler Produkte führt die Reform einen bemerkenswerten Perspektivwechsel ein. Nach dem bisherigen Regime wurde der Fehler zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens beurteilt. Künftig muss jedoch, wenn der Hersteller die technische Kontrolle über das Produkt behält – etwa durch Software-Updates oder vernetzte Dienste –, die Sicherheit dieses Produkts während des gesamten Zeitraums gewahrt werden, in dem diese Kontrolle fortbesteht. Konkret bedeutet dies, dass ein Fehler auch nach der Vermarktung entstehen oder offenbar werden kann, insbesondere infolge eines Updates oder einer Weiterentwicklung der Software.

Dieser dynamischere Ansatz geht mit einer Stärkung der Beweismechanismen einher. Die Richtlinie führt ein System von Vermutungen ein, das den Nachweis des Produktfehlers und des Kausalzusammenhangs erleichtert, sowie ein Verfahren zur Offenlegung von Beweismitteln, die sich im Besitz von Unternehmen befinden und vom Mechanismus der „Discovery“ inspiriert sind. Diese Instrumente zielen darauf ab, das Gleichgewicht zwischen Herstellern und Geschädigten wiederherzustellen, die in Streitigkeiten über komplexe Technologien häufig mit einem Ungleichgewicht hinsichtlich der Informationsdichte konfrontiert sind.

Für die Unternehmen sind die Auswirkungen ganz konkret. Die Ausweitung des Haftungsbereichs und die Entwicklung der Beweisregeln setzen die Wirtschaftsakteure einem potenziell erhöhten rechtlichen Risiko aus. Um dem zu begegnen, werden sie insbesondere ihre internen Verfahren im Bereich des Risikomanagements, der Produktüberwachung und der technischen Dokumentation verstärken müssen.

Auch wenn der Grundsatz der verschuldensunabhängigen Haftung unverändert bleibt, bringt die Richtlinie von 2024 eine tiefgreifende Veränderung in der Art und Weise mit sich, wie das Recht Produkte in einem digitalen und vernetzten Umfeld erfasst. Für die Unternehmen besteht die Herausforderung nun darin, diese Entwicklung in ihre Compliance- und Risikomanagementstrategie zu integrieren, um die neuen Anforderungen des europäischen Rechtsrahmens zu antizipieren.

In der gleichen Kategorie