Unsere Expertise
Gesellschaftsrechtliche Beratung für Unternehmen in Deutschland und Frankreich
Die richtige gesellschaftsrechtliche Struktur ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen.
Gerade Unternehmen, die in Deutschland und Frankreich oder innerhalb einer internationalen Unternehmensgruppe tätig sind, müssen unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen aufeinander abstimmen. Dies betrifft unter anderem die Wahl der Gesellschafts- und Beteiligungsstruktur, die Befugnisse von Geschäftsführern und Gesellschaftern, die Organisation von Entscheidungsprozessen sowie die laufenden gesellschaftsrechtlichen Pflichten.
Unsere deutschen Rechtsanwälte und französischen Avocats begleiten Unternehmen von der Gründung und Strukturierung über das laufende Corporate Housekeeping bis hin zu Kapitalmaßnahmen und gesellschaftsrechtlichen Veränderungen. Dabei beraten wir sowohl nationale Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten als auch internationale Unternehmensgruppen mit Tochtergesellschaften oder Beteiligungen in Deutschland und Frankreich.
Deutsch-französische und internationale Gesellschaftsstrukturen
Grenzüberschreitende Gesellschaftsstrukturen müssen rechtlich aufeinander abgestimmt und zugleich an die wirtschaftlichen Ziele des Unternehmens angepasst werden. Bei einer Expansion nach Deutschland oder Frankreich stellt sich zunächst die Frage, ob eine Tochtergesellschaft, eine Niederlassung, ein Joint Venture oder eine andere Beteiligungsstruktur geeignet ist. Auch die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen, die Vertretung des Unternehmens und die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern müssen eindeutig geregelt werden.
Wir beraten deutsche, französische und internationale Unternehmen bei der Gründung und Organisation ihrer Gesellschaften sowie bei der rechtlichen Strukturierung grenzüberschreitender Beteiligungen. Dazu gehören insbesondere die Gestaltung von Satzungen und Gesellschaftervereinbarungen, die Organisation der Geschäftsführung und die Begleitung von Kapitalmaßnahmen.
Unsere besondere Kompetenz liegt in der Verbindung deutschen und französischen Gesellschaftsrechts mit einem umfassenden Verständnis internationaler Unternehmensstrukturen: Unsere Rechtsanwälte und Avocats beraten grenzüberschreitende Vorhaben aus einer Hand und stimmen die Anforderungen der beteiligten Rechtsordnungen praxisnah aufeinander ab.
Unsere Tätigkeitsbereiche im Gesellschaftsrecht
Unsere Kanzlei berät Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer in allen Fragen des deutschen, französischen und internationalen Gesellschaftsrechts. Wir begleiten Gesellschaftsgründungen, die Wahl geeigneter Rechts- und Beteiligungsformen, Gesellschaftervereinbarungen, Corporate-Governance-Fragen, Kapitalmaßnahmen und gesellschaftsrechtliche Veränderungen.