Mergers & Acquisitions

Due Diligence beim Unternehmenskauf in Deutschland und Frankreich

Eine Due Diligence gehört zu den zentralen Schritten eines Unternehmenskaufs. Sie dient dazu, das Zielunternehmen vor Abschluss der Transaktion systematisch zu prüfen, wesentliche Risiken zu erkennen und eine belastbare Grundlage für die Entscheidung über den Erwerb sowie für die weitere Strukturierung der Transaktion zu schaffen.

Je nach Unternehmen und Transaktion kann eine Due Diligence insbesondere rechtliche, steuerliche, finanzielle, arbeitsrechtliche, operative oder regulatorische Aspekte umfassen. Art und Umfang der Prüfung werden an die Struktur des Zielunternehmens, die Branche und die Ziele des Erwerbers angepasst.

Was ist eine Due Diligence und warum ist sie beim Unternehmenskauf wichtig?

Bei einer Due Diligence wird ein Unternehmen vor einer geplanten Transaktion systematisch untersucht. Ziel ist es, wesentliche Chancen und Risiken des Zielunternehmens zu identifizieren und dem Erwerber eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den Unternehmenskauf zu geben.

Die Prüfung ermöglicht es insbesondere, mögliche Haftungsrisiken, wirtschaftliche Belastungen, vertragliche Verpflichtungen oder regulatorische Besonderheiten frühzeitig zu erkennen. Die Ergebnisse können Einfluss darauf haben, ob und zu welchen Bedingungen eine Transaktion durchgeführt wird.

Eine sorgfältig vorbereitete Due Diligence trägt außerdem dazu bei, den Informationsstand des Käufers und die Struktur der Transaktion aufeinander abzustimmen. Identifizierte Risiken können anschließend gezielt bei der Kaufpreisfindung und der Gestaltung des Unternehmenskaufvertrags berücksichtigt werden.

Unsere Anwälte für M&A-Recht begleiten Unternehmen und Investoren bei der Vorbereitung und Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen in Deutschland und Frankreich.

Welche Bereiche umfasst eine Due Diligence?

Der konkrete Umfang einer Due Diligence hängt von der Art und Größe des Zielunternehmens, seiner Branche und der geplanten Transaktion ab. Regelmäßig werden mehrere Prüfungsbereiche miteinander kombiniert.

Zu den wesentlichen Bereichen einer Due Diligence können insbesondere gehören:

  • Legal Due Diligence zur Prüfung der rechtlichen Verhältnisse des Unternehmens;
  • Tax Due Diligence zur Untersuchung steuerlicher Risiken und Verpflichtungen;
  • Financial Due Diligence zur Analyse der finanziellen Situation und der wesentlichen Finanzkennzahlen;
  • Commercial Due Diligence zur Bewertung des Geschäftsmodells, des Marktes und der wirtschaftlichen Perspektiven;
  • arbeitsrechtliche und personalbezogene Prüfung;
  • Prüfung regulatorischer und Compliance-relevanter Aspekte;
  • Prüfung von IT, Datenschutz, geistigem Eigentum oder sonstigen für das Unternehmen wesentlichen Bereichen.

Wie läuft eine Due Diligence bei einem Unternehmenskauf ab?

Zu Beginn der Due Diligence werden Umfang, Schwerpunkte und Zeitplan der Prüfung festgelegt. Dabei spielen insbesondere die Größe und Struktur des Zielunternehmens, die Branche, die geplante Transaktionsform und die wirtschaftlichen Ziele des Erwerbers eine Rolle.

Die erforderlichen Unterlagen werden üblicherweise in einem virtuellen Datenraum zur Verfügung gestellt. Dort können die verschiedenen Berater des Erwerbers die für ihren jeweiligen Prüfungsbereich relevanten Dokumente analysieren. Bei fehlenden oder unklaren Informationen werden ergänzende Fragen an den Verkäufer oder dessen Berater gestellt.

Die Ergebnisse können je nach Umfang der Transaktion in ausführlichen Due-Diligence-Berichten oder in sogenannten Red-Flag-Reports zusammengefasst werden. Ein Red-Flag-Report konzentriert sich insbesondere auf Risiken und Fragestellungen, die für die Entscheidung über die Transaktion oder die anschließenden Vertragsverhandlungen wesentlich sind.

Unsere Anwälte koordinieren die rechtliche Prüfung und stimmen ihre Ergebnisse bei Bedarf mit den weiteren an der Due Diligence beteiligten Beratern ab.

Welche Besonderheiten gelten bei einer Due Diligence in Deutschland und Frankreich?

Bei deutsch-französischen Unternehmenskäufen müssen die rechtlichen und wirtschaftlichen Besonderheiten beider Länder berücksichtigt werden. Gesellschaftsrechtliche Dokumentation, arbeitsrechtliche Strukturen, Vertragsgestaltung, regulatorische Anforderungen und unternehmensinterne Entscheidungsprozesse können sich in Deutschland und Frankreich erheblich unterscheiden.

Besondere Aufmerksamkeit kann beispielsweise den Beteiligungs- und Vertretungsverhältnissen, der Arbeitnehmervertretung, wesentlichen Kunden- und Lieferantenverträgen, Finanzierungen, Genehmigungen oder bestehenden Haftungsrisiken zukommen.

Auch steuerliche und finanzielle Fragestellungen müssen im jeweiligen nationalen Kontext bewertet werden. Bei grenzüberschreitenden Transaktionen kommt es deshalb darauf an, die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsbereiche aus Deutschland und Frankreich in einer gemeinsamen Transaktionsstrategie zusammenzuführen.

Unsere deutschen Rechtsanwälte und französischen Avocats begleiten Due-Diligence-Prozesse in beiden Ländern und koordinieren die rechtlichen Prüfungen bei grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen aus einer Hand.

Wie wirken sich die Ergebnisse der Due Diligence auf die Transaktion aus?

Die Due Diligence dient nicht nur der Identifikation von Risiken. Ihre Ergebnisse haben regelmäßig unmittelbare Auswirkungen auf die weitere Strukturierung und Verhandlung der Transaktion.

Identifizierte Risiken können beispielsweise bei der Kaufpreisfindung berücksichtigt oder durch Garantien, Freistellungen, Kaufpreisanpassungen, aufschiebende Bedingungen oder besondere Verpflichtungen des Verkäufers abgesichert werden. In bestimmten Fällen kann auch eine Änderung der ursprünglich vorgesehenen Transaktionsstruktur sinnvoll sein.

Auch die Ergebnisse der steuerlichen, finanziellen oder sonstigen Prüfungsbereiche können die wirtschaftlichen Bedingungen des Unternehmenskaufs beeinflussen. Entscheidend ist daher, die verschiedenen Erkenntnisse nicht isoliert zu betrachten, sondern bei der Verhandlung des Unternehmenskaufvertrags zusammenzuführen.

Unsere Anwälte begleiten den M&A-Prozess von der Due Diligence über die Strukturierung der Transaktion und die Vertragsverhandlungen bis zum Signing und Closing.

Wie hängen Due Diligence und Unternehmensbewertung zusammen?

Due Diligence und Unternehmensbewertung sind eng miteinander verbunden, verfolgen jedoch unterschiedliche Ziele. Während die Due Diligence dazu dient, das Zielunternehmen systematisch zu prüfen und wesentliche Chancen und Risiken zu identifizieren, soll die Unternehmensbewertung den wirtschaftlichen Wert des Unternehmens bestimmen beziehungsweise eine Grundlage für die Kaufpreisfindung schaffen.

Die Ergebnisse der Due Diligence können erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmensbewertung haben. Werden beispielsweise zusätzliche Verbindlichkeiten, rechtliche Risiken, Abhängigkeiten von wichtigen Kunden oder Lieferanten, arbeitsrechtliche Verpflichtungen oder andere wirtschaftlich relevante Faktoren festgestellt, können diese bei der Bewertung des Unternehmens und bei den Kaufpreisverhandlungen berücksichtigt werden.

Für die Unternehmensbewertung kommen unterschiedliche Bewertungsmethoden in Betracht. Je nach Transaktion können insbesondere Ertragswert- oder Discounted-Cashflow-Verfahren sowie marktbasierte Bewertungsansätze und Multiplikatoren herangezogen werden. Welche Methode geeignet ist, hängt unter anderem von der Struktur, Branche und wirtschaftlichen Situation des Zielunternehmens sowie vom Zweck der Bewertung ab.

Die Unternehmensbewertung führen wir bei Bedarf gemeinsam mit spezialisierten Kooperationspartnern durch. Dabei stimmen wir die rechtlichen Ergebnisse der Due Diligence mit den wirtschaftlichen und finanziellen Bewertungsparametern ab und berücksichtigen die daraus resultierenden Erkenntnisse bei der Strukturierung der Transaktion, den Kaufpreisverhandlungen und der Gestaltung des Unternehmenskaufvertrags.

Was ist eine Vendor Due Diligence und wann ist sie sinnvoll?

Eine Due Diligence kann nicht nur auf Käuferseite durchgeführt werden. Bei einer sogenannten Vendor Due Diligence lässt der Verkäufer das Unternehmen bereits vor Beginn oder während des Verkaufsprozesses systematisch prüfen.

Dadurch können mögliche rechtliche, steuerliche, finanzielle oder sonstige Risiken frühzeitig identifiziert und gegebenenfalls noch vor der Ansprache potenzieller Erwerber bereinigt werden. Zugleich kann eine strukturierte Vorbereitung dazu beitragen, den späteren Verkaufsprozess effizienter zu gestalten und Informationsunterschiede zwischen mehreren Kaufinteressenten zu reduzieren.

Eine Vendor Due Diligence kann insbesondere bei größeren oder komplexen Transaktionen, strukturierten Bieterverfahren und grenzüberschreitenden Unternehmensverkäufen sinnvoll sein.

Unsere Anwälte unterstützen Verkäufer bei der rechtlichen Vorbereitung einer Vendor Due Diligence, der Strukturierung des Datenraums und der Koordination mit weiteren Beratern.

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