Unsere expertise
Anwälte für Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht in Deutschland und Frankreich
Unsere deutsch-französische Anwaltskanzlei berät Sie bei allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen im deutschen und französischen Recht.
Ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – unsere Anwälte bieten Ihnen eine persönliche Beratung und erarbeiten individuelle, auf Ihren konkreten Einzelfall passende Lösungen.
Unsere Tätigkeitsbereiche im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht
Unsere Kanzlei berät Unternehmen und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts, Personalwesens und Sozialrechts: Arbeitsverträge, internationale Mitarbeitermobilität, Vergütung, kollektives Arbeitsrecht, Restrukturierungen und arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Mit unserer Expertise im deutschen, französischen und internationalen Arbeitsrecht sorgen wir für die rechtliche Absicherung Ihres Personalmanagements und Ihrer strategischen Entscheidungen – insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext.
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Arbeitnehmervertretungen in Frankreich und Deutschland
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Erstellung, Änderung und Prüfung von Arbeitsverträgen
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Grenzgänger zwischen Frankreich und Deutschland
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Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassungen
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Gestaltung von Arbeitsverhältnissen
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Mitarbeitermobilität – International tätige Arbeitnehmer
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Beendigung von Arbeitsverhältnissen
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Kündigungsschutz von Arbeitnehmern
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Konflikte im Sozialversicherungsrecht
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