Mergers & Acquisitions
Wie übernimmt man ein Krisenunternehmen oder ein insolventes Unternehmen (Distressed M&A)?
Die Übernahme eines Unternehmens in einer finanziellen Krise oder aus der Insolvenz heraus kann attraktive Chancen bieten, birgt aber auch spezifische Risiken. Distressed M&A-Transaktionen erfordern schnelles Handeln, detaillierte Prüfungen und eine präzise rechtliche Gestaltung, um Haftungsrisiken zu vermeiden und den Unternehmenserwerb strategisch sinnvoll zu gestalten.
Zusammenfassung
Wie erfolgt die Übernahme eines Krisenunternehmens, das noch keinen Insolvenzantrag gestellt hat?
Unsere Anwälte für M&A-Recht helfen Ihnen dabei, Chancen und Risiken zu bewerten und eine sichere Transaktionsstruktur zu entwickeln. Im Vorfeld einer drohenden Insolvenz wird in aller Regel ein Share Deal das Mittel der Wahl sein, da bei einem Asset Deal das Risiko einer Folgeinsolvenz besteht, was zu einer Anfechtbarkeit der Übertragung einzelner Vermögenswerte führen kann. Die allgemeinen Risiken eines Share Deals (insbesondere die Übernahme von Altlasten, Rechtsstreitigkeiten und Verbindlichkeiten) sind bei Krisenunternehmen natürlich deutlich erhöht, sodass die sorgfältige Durchführung einer Due Diligence und ggf. die Vereinbarung von Garantien umso bedeutsamer sind.
Welche Vorteile bietet der Kauf eines Unternehmens aus der Insolvenz?
Bei insolventen Gesellschaften erfolgt die Übernahme in der Regel im Wege eines Asset Deals, sodass für Interessenten unter gewissen rechtlichen Voraussetzungen die Möglichkeit besteht, lediglich die gewünschten Unternehmensteile unter Zurücklassung der Schulden und der unerwünschten Unternehmensteile zu erwerben. Unsere Anwälte für M&A-Recht beraten Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten einer solchen Transaktion.
Welche Besonderheiten gelten bei Distressed M&A-Transaktionen?
Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten stehen oft unter erheblichem Zeitdruck, sodass die Gefahr für Interessenten groß ist, weitreichende Entscheidungen zu überstürzen. In der Kürze der Zeit müssen die rechtliche und wirtschaftliche Lage des Unternehmens genau analysiert werden, sodass eine frühzeitige anwaltliche Beratung essenziell ist. Gläubigerinteressen, Anfechtungsrisiken und insolvenzrechtliche Vorgaben müssen sorgfältig geprüft werden. Unsere Anwälte für M&A-Recht begleiten Sie durch den gesamten Prozess und helfen Ihnen bei der Abwägung zwischen Chancen und Risiken.
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