Mergers & Acquisitions

Wie kooperiert man mit einem anderen Unternehmen (Joint Venture)?

Eine Kooperation mit anderen Unternehmen kann eine hervorragende Möglichkeit sein, Synergien zu nutzen, neue Märkte zu erschließen oder Ressourcen zu bündeln. Ein Joint Venture erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und klare vertragliche Regelungen, um Interessenkonflikte zu vermeiden und langfristig erfolgreich zu sein. Unsere Anwälte für M&A-Recht helfen Ihnen, die passende Struktur für Ihr Kooperationsprojekt zu finden und rechtssicher umzusetzen.

Welche Arten von Joint Ventures gibt es?

Joint Ventures können vertraglich oder gesellschaftsrechtlich organisiert sein (Contractual Joint Venture vs. Equity Joint Venture). Je nach Zielsetzung kann eine reine Kooperationsvereinbarung oder die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft sinnvoll sein. Unsere Anwälte für M&A-Recht beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen der unterschiedlichen Modelle und helfen Ihnen, die für Ihre Bedürfnisse optimale Lösung zu finden.

Wie werden Entscheidungen innerhalb eines Joint Ventures getroffen?

Eine klare Regelung der Entscheidungsmechanismen ist essenziell, um spätere Konflikte zu vermeiden. Unsere Anwälte für M&A-Recht helfen Ihnen, Governance-Strukturen sowie Stimmrechts- und Gewinnverteilungen so zu gestalten, dass Ihr Joint Venture langfristig effizient funktioniert.

Welche Haftungsrisiken bestehen bei einem Joint Venture?

Am häufigsten wird der Weg des Equity Joint Venture gewählt, sodass die kooperierenden Unternehmen gemeinsam eine neue Gesellschaft gründen. In der Regel erfolgt dies in Form einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft, z. B. als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland, als société par actions simplifiée (SAS) in Frankreich oder als vergleichbare Gesellschaftsform einer anderen Rechtsordnung. Unsere Anwälte für M&A-Recht stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihnen dabei zu helfen, Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem Joint Venture zu minimieren.

Wie kann ein Joint Venture wieder aufgelöst werden?

Bereits bei der Gründung eines Joint Ventures sollten klare Exit-Strategien (z. B. durch den Einsatz geeigneter „Good Leaver“ oder „Bad Leaver“ Ausschluss- und Abfindungsklauseln) definiert werden, um spätere Streitigkeiten möglichst zu vermeiden. Unsere Anwälte für M&A-Recht helfen Ihnen, Regelungen zur Anteilsveräußerung, Kündigung und Abwicklung des Joint Ventures so zu gestalten, dass Sie flexibel auf veränderte Umstände reagieren können.

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