Litigation
Wie reagiert man im Falle eines geschäftlichen oder vertraglichen Streitfalls?
Ein Handelsstreit kann im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit auftreten, sei es durch Nichterfüllung eines Vertrags, Zahlungsverzug, plötzliche Vertragsbeendigung oder unlautere Wettbewerbspraktiken. Unsere Anwälte für internationales Vertrags- und Prozessrecht entwickeln für Sie eine klare Verhandlungs- oder Prozessstrategie bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gegenüber Vertragspartnern im Ausland sowie im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen oder Schiedsgerichten in Deutschland und Frankreich.
Zusammenfassung
Wie sollte man bei Leistungsstörungen im Vertrag vorgehen?
Unsere Anwälte analysieren die vertraglichen Verpflichtungen und beraten Sie zu geeigneten Maßnahmen wie z. B. die Vertragsauflösung, die Geltendmachung von Schadensersatz und Nutzungsausfallsentschädigungen, die Einleitung eines nationalen oder europäischen Mahnverfahrens sowie die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Sollte ein technisches Sachverständigengutachten erforderlich sein, können unsere Anwälte für Sie ein entsprechendes gerichtliches Eilverfahren (in Frankreich: référé – expertise) einleiten.
Woher weiß man, welches Gericht zuständig und welches Recht anwendbar ist?
Bei vertraglichen Streitigkeiten, insbesondere mit internationalem Bezug, ist es entscheidend zu klären, welche nationalen Gerichte (z. B. deutsche oder französische Gerichte) für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens zuständig sind und welche nationale Rechtsordnung zur Anwendung kommt. Unsere Anwälte für internationales Vertragsrecht prüfen Ihre Vertragsklauseln sorgfältig und beziehen dabei die Regelungen des internationalen – insbesondere des europäischen – Privatrechts mit ein (insbesondere die europäischen Verordnungen Brüssel Ia, Rom I und Rom II), um möglichst frühzeitig für Klarheit zu sorgen.
Wie reagiert man bei Zahlungsverzug?
Offene Forderungen können die Liquidität eines Unternehmens schnell beeinträchtigen. Unsere Anwälte für Handelsstreitigkeiten prüfen die konkreten Umstände Ihres Falls und wählen das passende Verfahren:
- Mahnbescheid nach nationalem Recht oder europäischer Zahlungsbefehl (europäisches Mahnverfahren): Wenn die Forderung unbestritten, fällig und beziffert ist, nutzen unsere Anwälte dieses schnelle und kostengünstige gerichtliche Verfahren ohne mündliche Verhandlung, um einen vollstreckbaren Titel zu erlangen.
- Einstweiliges Rechtschutzverfahren: Falls die Forderung bestritten wird oder eine sofortige Maßnahme erforderlich ist (zum Beispiel eine Sicherungspfändung oder eine vorläufige Zahlung) setzen unsere Anwälte dies in Frankreich im Wege eines Eilverfahrens durch.
- Falls sich der Schuldner der Zahlung widersetzt, stehen unsere Anwälte Ihnen für die Vorbereitung des Prozesses zur Seite und übernehmen für Sie die Klageerhebung. Unsere Anwälte begleiten Sie während der gesamten Dauer des Verfahrens vor Gericht, um Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Wie kann man bei unlauterem Wettbewerb vorgehen?
Unlauteres Verhalten von Wettbewerbern, ehemaligen Führungskräften, Mitarbeitern oder Gesellschaftern kann Ihrem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen, sei es durch Rufschädigung, Abwerbung von Kunden oder gezielte Destabilisierung. Unsere Anwälte für Wettbewerbsrecht unterstützen Sie dabei, die erforderlichen Beweise zu sichern und leiten umgehend die geeigneten Verfahren (insb. im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes) ein, um Ihre Unterlassungsansprüche durchzusetzen.
Was kann man tun, wenn ein Vertragspartner den Geschäftsbetrieb abrupt beendet?
Auch ohne schriftlichen Vertrag kann die plötzliche und unangekündigte Beendigung einer etablierten Geschäftsbeziehung einen Entschädigungsanspruch begründen. Während ein solcher Anspruch im deutschen Recht nur unter speziellen Voraussetzungen – etwa aus Treu und Glauben, wegen Sittenwidrigkeit oder im Rahmen vorvertraglicher Haftung – geltend gemacht werden kann, ist er im französischen Recht gesetzlich geregelt und fester Bestandteil der Rechtspraxis
(« rupture brutale »).
Unsere Rechtsanwälte prüfen für Sie die Dauer und Art der beendeten Geschäftsbeziehung, bewerten den entstandenen Schaden und leiten bei Bedarf ein Gerichtsverfahren ein, um eine Entschädigung durchzusetzen. Da die rechtlichen Maßstäbe in Deutschland und Frankreich unterschiedlich streng sind, ist unsere länderübergreifende Expertise im Wirtschafts- und Vertragsrecht von entscheidendem Vorteil.
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