Litigation

Wie geht man mit gesellschaftsrechtlichen
Streitigkeiten um?

Konflikte zwischen Gesellschaftern oder Geschäftsleitungsorganen können ein Unternehmen erheblich belasten. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht unterstützen Sie mit rechtssicheren und praxisnahen Ansätzen zur Konfliktvermeidung oder -beilegung bei der Lösung von gesellschaftsrechtlichen Konflikten, damit Ihr Unternehmen handlungsfähig bleibt.

Wie sollte man bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern vorgehen?

Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht stehen Ihnen bei Entscheidungsblockaden, Mehrheits- oder Minderheitsmissbrauch, der Verletzung von Gesellschaftervereinbarungen oder vertraglichen Verpflichtungen zur Seite. Zudem beraten unsere Anwälte Sie im Falle einer Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen und setzen im Eilverfahren (vorläufiger Rechtsschutz) Maßnahmen durch, um Ihre Rechte als Gesellschafter zu wahren (beispielsweise das Recht auf Einsichtnahme in Geschäftsbücher oder die Wahrnehmung von Stimmrechten).

Wie sollte man vorgehen, wenn es wegen Problemen in der Unternehmensführung zu einem Rechtsstreit kommt?

Unser Team aus Anwälten für Gesellschafts- und Prozessrecht unterstützt Sie bei der Analyse, bei Verhandlungen und bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten über die Unternehmensführung (corporate governance) – sei es im Rahmen von Streitigkeiten zwischen Führungskräften oder Geschäftsleitungsorganen oder sei es im Rahmen von Streitigkeiten zwischen Führungskräften / Geschäftsleitungsorganen und der Gesellschaft bzw. Dritten. Mit unserer langjährigen Erfahrung in nationalen und grenzüberschreitenden gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten steht Ihnen unsere Kanzlei als verlässlicher Partner zur Seite.

Was ist bei Rechtsstreitigkeiten zu beachten, die nach einem Unternehmenskauf („post-M&A“) entstehen?

Der Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen in Form einer Veräußerung von Anteilen (Share Deal) oder eines Geschäftsbereichs bzw. Vermögensgegenständen einer Gesellschaft (Asset Deal) kann zu einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten führen. Häufig geht es um die Frage der richtigen Berechnung des Kaufpreises bzw. sonstiger Zahlungsansprüche, die Einhaltung der sich aus den Unternehmenskaufverträgen ergebenden Verpflichtungen sowie insbesondere die Geltendmachung von Garantiefällen auf der Grundlage einer Garantievereinbarung (Garantie d’actifs et de passifs / GAP). Unsere Anwälte für M&A-Recht beurteilen die jeweiligen Prozessrisiken, beziffern Schadenspositionen und entwickeln mit Ihnen effektive Prozessstrategien. Unsere Anwälte vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor deutschen oder französischen staatlichen Gerichten sowie im Rahmen internationaler (institutioneller oder ad hoc) Schiedsgerichtsverfahren.

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