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Wie kann man rechtliche Probleme bei Import- und
Exportgeschäften vermeiden?

Der grenzüberschreitende Warenverkehr bietet erhebliche Wachstumschancen, birgt aber auch rechtliche Risiken. Wer Produkte importiert oder exportiert, muss je nach Einzelfall nicht nur die nationalen Vorschriften des Lieferanten- oder Kundenlandes beachten, sondern auch internationale handels-, steuer- und zollrechtliche Regelungen. Ohne juristische Begleitung drohen Streitigkeiten mit Lieferanten oder Spediteuren, Probleme bei der Produktkonformität, Verzögerungen beim Zoll oder sogar Blockaden im Warenfluss – etwa durch unvollständige oder fehlerhafte Vertrags- oder Lieferdokumente.

Um diese Risiken zu vermeiden und die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten des internationalen Vertragsrechts gezielt zu nutzen, sollte man nicht einfach diejenigen Allgemeinen Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen (AGB) verwenden, die für rein nationale Geschäftsbeziehungen gestaltet sind. Stattdessen empfiehlt es sich, spezifische Allgemeine Einkaufsbedingungen bei Auslandsgeschäften (Import-AGB) sowie Allgemeine Verkaufsbedingungen bei Auslandsgeschäften (Export-AGB) erstellen zu lassen, die individuell auf Ihr Unternehmen ausgerichtet und rechtssicher sowie rechtsoptimiert auf der Grundlage des UN-Kaufrechts (Wiener Übereinkommen vom 11.04.1980) konzipiert sind.

Das UN-Kaufrecht (Convention on International Sale of Goods / CISG) bietet Unternehmen mehr Vertragsfreiheit und mehr rechtliche Flexibilität und schafft einheitliche Spielregeln gegenüber allen ausländischen Geschäftspartnern. Das CISG hilft, internationale Verpflichtungen besser abzusichern, Interpretationskonflikte zwischen verschiedenen nationalen Rechtssystemen zu vermeiden und die Rechtslage bei grenzüberschreitenden Warenkaufverträgen zu vereinheitlichen – ob in Frankreich, in Deutschland oder in Drittstaaten. Unsere Kanzlei arbeitet dabei eng mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen.

Unsere Anwälte für internationales Wirtschafts- und Handelsrecht unterstützen Sie dabei, Ihre Import- und Exportgeschäfte rechtssicher zu gestalten, Kosten zu optimieren und Fallstricke zu vermeiden. Wir achten insbesondere darauf, dass internationale Kaufverträge klare Regelungen zu Lieferfristen, Qualitätsstandards und Haftungsfragen enthalten – für maximale Sicherheit und Effizienz im globalen Warenverkehr.

Haftet ein Unternehmen für das Verhalten seines ausländischen Lieferanten?

In bestimmten Fällen kann ein Unternehmen tatsächlich für die Handlungen seiner Lieferanten im Ausland zur Verantwortung gezogen werden. Immer mehr Staaten schreiben heute Transparenz- und Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette vor. Das bedeutet: Verstößt ein Lieferant gegen Menschenrechte, setzt Zwangsarbeit ein oder verursacht Umweltschäden – selbst am anderen Ende der Welt – kann das Unternehmen, das ihn beauftragt hat, mit haftbar gemacht werden.

Solche Verstöße führen nicht nur zu rechtlichen Sanktionen und finanziellen Risiken, sondern gefährden auch die Reputation Ihres Unternehmens.

Unsere Anwälte für internationales Wirtschafts- und Handelsrecht helfen Ihnen dabei, die richtigen vertraglichen Vorkehrungen zu treffen – etwa durch Compliance-Klauseln, Audit-Klauseln oder Haftungsfreistellungsklauseln. Sie unterstützen Sie zudem bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen zur Lieferkettenverantwortung – in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat – in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.

Kann ein Unternehmen seine Import- und Exportgeschäfte an einen vertrauenswürdigen Partner delegieren?

Das ist möglich. Ein Unternehmen kann die Abwicklung von internationalen Einkaufs- oder Verkaufsprozessen an einen lokalen Partner übertragen – zum Beispiel im Rahmen eines Vertriebs- oder Konzessionsvertrags. Der Partner handelt dabei im eigenen Namen, so dass das Unternehmen über keine eigene Niederlassung im Ausland verfügen muss.

Das ist eine unkomplizierte und kosteneffiziente Lösung, um neue Märkte zu erschließen und die internationale Geschäftstätigkeit auszubauen – bei gleichzeitigem Erhalt der rechtlichen und finanziellen Kontrolle.

Unsere Anwälte für internationales Wirtschafts- und Handelsrecht unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung solcher Vertriebs- oder Konzessionsverträge. Ziel ist es, Ihre Interessen umfassend zu schützen und rechtliche sowie wirtschaftliche Risiken zu minimieren – in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat, in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.

Wie kann man den Einkauf im Ausland rechtlich absichern?

Der Einkauf im Ausland ist oft mit besonderen Risiken verbunden: Lieferverzögerungen, mangelhafte Ware, blockierte Lieferungen oder unerwartete Zusatzkosten. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es entscheidend, einen rechtssicher formulierten Vertrag abzuschließen – mit präziser Beschreibung des Kaufgegenstands, verbindlichen Lieferfristen, Gewährleistungen bzw. Garantien und präzisen Regelungen für den Fall von Leistungsstörungen.

Ohne eine solide vertragliche Grundlage kann es im Ernstfall schwer oder sogar unmöglich sein, eigene Ansprüche gegenüber einem ausländischen Lieferanten durchzusetzen.

Unsere Anwälte für internationales Wirtschafts- und Handelsrecht unterstützen Sie bei der Erstellung und Verhandlung internationaler Kaufverträge – um Ihr Unternehmen in jeder Phase des Beschaffungsvorgangs sowie der Materialwirtschaft abzusichern. Dies gilt für Einkaufsgeschäfte mit Lieferanten in Frankreich, in Deutschland oder in Drittstaaten – in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.

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