International

Wie geht man mit der Insolvenz eines internationalen
Geschäftspartners oder eines verbundenen
Unternehmens um?

Kommt es zur Insolvenzanmeldung eines international tätigen Unternehmens oder eines Unternehmens innerhalb eines Konzerns mit Auslandsbezug, ist zunächst zu klären, in welchem Staat das bzw. die Insolvenzverfahren zu eröffnen ist/sind und welches Recht zur Anwendung kommt. Maßgeblich ist dabei innerhalb der EU der sogenannte „COMI“ (Center of Main Interests), also der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners.

Wird das Insolvenzverfahren im Ausland eröffnet, ist zu prüfen, wie sich das ausländische Insolvenzrecht auf Ihr Unternehmen und bestehende Vertragsverhältnisse auswirkt – etwa im Hinblick auf die Fortführung, Aussetzung oder Beendigung laufender Verträge, die Forderungsanmeldung oder die Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Unsere Anwälte für internationales Insolvenzrecht unterstützen Sie bei der rechtssicheren Handhabung solcher Insolvenzfälle und wahren Ihre Interessen – in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat. Wir arbeiten dabei sehr eng mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen und beraten Sie u.a. bei der Prüfung von Aus- oder Absonderungsrechten (z.B. bei einem Eigentumsvorbehalt), der Geltendmachung von vorrangigen Forderungen sowie der  Absicherung vertraglicher Ansprüche in der Insolvenz.

Wie bestimmt man das zuständige Gericht bei grenzüberschreitender Insolvenz?

Im Falle einer Insolvenz innerhalb der Europäischen Union ist das zuständige Gericht nach dem Ort zu bestimmen, an dem sich der „Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen“ (Center of Main Interests – COMI) des insolventen Unternehmens befindet.

Unsere Anwälte für internationales Insolvenzrecht unterstützen Sie bei der Ermittlung des international zuständigen Insolvenzgerichts in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Schwerpunkt der Tätigkeit des Schuldners, sei es in Deutschland, Frankreich oder in einem Drittstaat in enger Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.

Welche Auswirkungen kann die Insolvenz eines ausländischen Geschäftspartners (Lieferanten oder Kundens) auf das eigene Unternehmen haben?

Die Insolvenz eines ausländischen Geschäftspartners (Lieferanten oder Kundens) kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre Verträge, Lieferungen und haben. Wird beispielsweise gegen einen ausländischen Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet, besteht das Risiko, dass offene Forderungen nicht mehr realisiert werden können.

Daher ist es unerlässlich, genau zu prüfen, wie sich ein ausländisches Insolvenzverfahren auf Ihre vertraglichen Rechte und Pflichten auswirkt. In einigen Ländern bestehen besondere Regelungen zum Schutz ausländischer Gläubiger – in anderen gilt eine einheitliche Verfahrensordnung für in- und ausländische Beteiligte gleichermaßen.

Unsere Anwälte für internationales Wirtschafts- und Insolvenzrecht beraten Sie umfassend, wie Sie sich im Fall der Insolvenz eines ausländischen Geschäftspartners am besten rechtlich absichern und Ihre Ansprüche wahren können – in Deutschland, Frankreich oder in einem Drittstaat in enger Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.

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