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Welche Finanzierungsinstrumente eignen sich für
eine internationale Geschäftstätigkeit –
und wie kann man diese rechtlich absichern?

Für eine erfolgreiche internationale Expansion benötigt ein Unternehmen nicht nur operativ geeignete, sondern vor allem auch rechtlich abgesicherte Finanzierungsmöglichkeiten. Mehrere Instrumentarien zur Finanzierung und Absicherung von Krediten stehen zur Verfügung: Bankkredit, Leasing, Bürgschaft, Bankgarantie auf erstes Anfordern, Standby Letter of Credit, Akkreditiv sowie internationales Factoring, usw. Jedes dieser Instrumente bietet spezifische Vorteile – je nach Zielsetzung und Geschäftsmodell: Ein Kredit verschafft unmittelbare Liquidität, Leasing ermöglicht Investitionen ohne Kapitalbindung, Bürgschaften und Bankgarantien erleichtern die Kreditvergabe durch Absicherung Dritter, ein Standy Letter of Credit oder Akkreditiv fungiert als sicheres Zahlungsinstrument im internationalen Handel und internationales Factoring erlaubt es, Auslandsforderungen kurzfristig in Liquidität umzuwandeln.

Allerdings können diese Instrumente mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden sein – insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext: variable Zinssätze, vorzeitige Kündigungsklauseln, lokale Anforderungen an Sicherheiten oder die Wirksamkeit bestimmter Vertragsklauseln in ausländischen Rechtssystemen. Deshalb ist vor Abschluss solcher Verträge eine fundierte rechtliche Analyse unerlässlich.

Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht helfen Ihnen, die passenden Finanzierungslösungen für Ihre individuellen unternehmerischen Ziele – ob Investition, Expansion oder Liquiditätssteuerung – auszuwählen und Ihre Verpflichtungen rechtssicher zu gestalten. Wir prüfen die Vertragsinhalte der Bankverträge, verhandeln Sicherheiten und Garantien und schützen Sie vor unvorteilhaften oder für den internationalen Rechtsverkehr ungeeigneten Klauseln – in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat, stets in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.

Wie kann man ein internationales Finanzierungsprojekt mit einer Bürgschaft absichern?

Eine Bürgschaft besteht darin, dass eine dritte Person – in der Regel eine Führungskraft oder ein anderes Unternehmen derselben Unternehmensgruppe – sich verpflichtet, eine Schuld zu begleichen, falls das vertraglich verpflichtete Unternehmen selbst dazu nicht in der Lage ist.

Im internationalen Kontext ist eine Bürgschaft allerdings mit zusätzlichen Herausforderungen verbunden, da jedes Land eigene rechtliche Vorschriften zur inhaltlichen und formalen Gestaltung hat. Deshalb ist es unerlässlich, vorab zu prüfen, ob die Bürgschaft im jeweiligen Land rechtlich anerkannt und durchsetzbar ist.

Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht begleiten Sie bei der Ausarbeitung Ihrer Verträge unter Verwendung der passenden Vertragsklauseln – insbesondere hinsichtlich Rechtswahl und Vereinbarung der Gerichtszuständigkeit. Wir unterstützen Sie bei der Verhandlung und rechtssicheren Gestaltung sämtlicher Finanzierungsinstrumente und Sicherheiten – in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat, in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.

Ist Leasing für die Finanzierung von Betriebsmitteln im internationalen Kontext geeignet?

Leasing ist eine interessante Möglichkeit, Investitionsgüter zu finanzieren, ohne deren gesamten Kaufpreis sofort aufbringen zu müssen. Im internationalen Geschäft bietet Leasing die Möglichkeit, Zahlungen über einen längeren Zeitraum zu verteilen und in bestimmten Ländern sogar steuerliche Vorteile zu nutzen.

Allerdings ist es unerlässlich, dass die Leasingverträge im Ausland präzise formuliert sind – insbesondere hinsichtlich der Kaufoption am Ende der Laufzeit, der Zahlungsmodalitäten und der Absicherung im Schadensfall. In jedem Land gelten unterschiedliche steuerliche und bilanzielle Regelungen für Leasingverhältnisse, was die Finanzierungsstruktur spürbar beeinflussen kann.

Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Sie bei der Verhandlung und rechtssicheren Gestaltung Ihrer Leasingverträge im Ausland – in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat. In enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global prüfen wir zum Beispiel, ob die Verträge mit den lokalen Vorschriften im Einklang stehen, und beraten Sie zu den erforderlichen Sicherheiten, um unerwartete Nachteile wie etwa Steuerbelastungen zu vermeiden.

Wie kann man internationale Forderungen schnell finanzieren?

Factoring – also der Verkauf von Forderungen an ein spezialisiertes Unternehmen (Factor) – kann eine sinnvolle Lösung sein, um internationale Außenstände kurzfristig in Liquidität umzuwandeln. Durch den Verkauf unbezahlter Rechnungen kann man den eigenen Cashflow verbessern, ohne auf den Eingang der Kundenzahlung warten zu müssen. So lassen sich Zahlungsausfälle reduzieren und die Liquidität Ihres Unternehmens wird stabilisiert.

Allerdings ist es entscheidend, die Berechnung der Gebühren sowie die vertraglichen Bedingungen des Factorings genau zu prüfen – ebenso wie die rechtlichen Rahmenbedingungen im Land, in dem der Factor tätig ist.

Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht beraten Sie bei der Auswahl eines geeigneten Factoring-Partners und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung der Verträge, um Ihre Forderungen zu schützen – in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat, in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global. Wir stellen insbesondere sicher, dass Forderungsabtretungen in den vom Factoring jeweils betroffenen Ländern wirksam sind und alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Welche rechtlichen Risiken bergen internationale Finanzierungsverträge?

Internationale Finanzierungsverträge können erhebliche Risiken mit sich bringen, wenn die Vertragsbedingungen nicht sorgfältig ausgehandelt werden. Dazu gehören variable Zinssätze, Kündigungsklauseln mit hohen Vorfälligkeitsentschädigungen im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung durch die Bank sowie die Wahl des zuständigen Gerichts im Streitfall. Da sich die Rechtsordnungen von Land zu Land unterscheiden, kann es passieren, dass bestimmte Klauseln im jeweiligen Land nicht anwendbar oder sogar nachteilig sind.

Besonders kritisch ist die Wirksamkeit und Angemessenheit von Gerichtsstands-  und Rechtswahlklauseln, da es im Falle der Nichtigkeit zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Nachteilen kommen kann. Deshalb ist es unerlässlich, die rechtliche Tragweite der wesentlichen Vertragsklauseln vorab im Detail zu prüfen.

Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Sie bei der rechtssicheren Ausgestaltung Ihrer Finanzierungsverträge.  Wir stellen sicher, dass alle wesentlichen Klauseln – insbesondere zu Laufzeit, Zahlungsmodalitäten, Vertragsstrafen und Banksicherheiten – im Einklang mit den Interessen Ihres Unternehmens stehen und den gesetzlichen Anforderungen des jeweiligen Ausführungslandes entsprechen.

Wie verhandelt man internationale Bankverträge rechtssicher und vorteilhaft?

Im Rahmen ihrer standardisierten Vertragstools verwenden Banken regelmäßig Klauseln, deren Anwendungsbereich entweder übermäßig weit gefasst ist oder die eine mangelnde Transparenz bei der Formulierung aufweisen. Bestimmte Klauseln – etwa zur Gerichtszuständigkeit – sind teilweise rechtlich unwirksam und können deshalb von den Gerichten in einem Prozess für ungültig erklärt werden. Ohne rechtliche Beratung erkennen Unternehmen jedoch solche kritischen Klauseln häufig nicht und akzeptieren Bedingungen, die zu ihrem Nachteil sind oder im Streitfall nicht durchsetzbar wären.

Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht prüfen internationale Bankverträge sorgfältig und helfen Ihnen, intransparente oder überraschende Klauseln zu erkennen, ihre rechtliche Wirksamkeit in den Vertragsverhandlungen oder während eines Gerichtsverfahrens erfolgreich in Zweifel zu ziehen und im Interesse Ihres Unternehmens rechtlich abgesicherte Vertragsbedingungen zu verhandeln.

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