International
Internationale Rechtsoptimierung
im Rahmen des Vertragsmanagements
mit ausländischen Geschäftspartnern
Welche Klauseln sollte man in internationalen
Verträgen unbedingt verwenden?
Internationale Transaktionen sind häufig kompliziert und risikobehaftet. Um sich wirksam zu schützen, ist es entscheidend, Verträge nicht nur auf der Grundlage nationaler Standards sorgfältig zu formulieren, sondern gezielt auf diejenigen Vertragsklauseln zurückzugreifen, die speziell im internationalen Handel zum Zwecke der Risikominimierung, rechtlichen Absicherung und Rechtsoptimierung verwendet werden – und zwar unabhängig davon, in welchem Land man tätig ist.
Um internationale Verträge rechtssicher und rechtsoptimiert gestalten zu können, muss man folgende Klauseltypen kennen und gezielt einsetzen:
- Arbitration clause (Schiedsklausel)
- Confidentiality clause / Non-disclosure clause (Vertraulichkeitsklausel)
- Currency clause (Währungsklausel)
- Force majeure clause (Klausel zur höheren Gewalt)
- General Terms and Conditions Acceptance Clause (Klausel zur Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
- Governing law clause (Rechtswahlklausel)
- Hardship clause (Härtefallklausel)
- Hold harmless clause (Haftungsfreistellungsklausel)
- Intellectual property clause (Klausel zum Schutz geistigen Eigentums)
- Jurisdiction clause (Gerichtsstandsklausel)
- Liability clause (Haftungsbeschränkungsklausel)
- Non-compete clause (Wettbewerbsverbotsklausel)
- Termination clause (Kündigungs- oder Beendigungsklausel)
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Unternehmen dabei, die für jeden konkreten Vertrag individuell angepassten Klauseltypen zu verwenden – mit dem Ziel, Ihre internationalen Vertragsbeziehungen zu ausländischen Geschäftspartnern rechtlich zu optimieren und maximal abzusichern.
Zusammenfassung
- Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Schiedsklausel (Arbitration Clause) vorsehen?
- Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Vertraulichkeitsklausel (Confidentiality Clause / Non-Disclosure Clause) vorsehen?
- Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Währungsklausel (Currency Clause) vorsehen?
- Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Klausel zur höheren Gewalt (Force Majeure Clause) vorsehen?
- Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Klausel zur Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (General Terms and Conditions Acceptance Clause) vorsehen?
- Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Rechtswahlklausel (Governing Law Clause) vorsehen?
- Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Härtefallklausel (Hardship Clause) vorsehen?
- Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Haftungsfreistellungsklausel (Hold Harmless Clause) aufnehmen?
- Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Klausel zum Schutz geistigen Eigentums (Intellectual Property Clause) vorsehen?
- Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Gerichtsstandsklausel (Jurisdiction Clause) vorsehen?
- Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Haftungsbeschränkungsklausel (Liability Clause) vorsehen?
- Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Wettbewerbsverbotsklausel (Non-Compete Clause) vorsehen?
- Warum sollte eine Kündigungsklausel (Termination Clause) in internationalen Verträgen vorgesehen werden?
Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Schiedsklausel (Arbitration Clause) vorsehen?
Ein Schiedsverfahren ermöglicht es, Streitigkeiten außerhalb staatlicher nationaler Gerichte vor einem internationalen Schiedsgericht beizulegen – bestehend aus einem Einzelschiedsrichter oder mehreren (in der Regel drei) Schiedsrichtern. Gerade im internationalen Kontext bietet das internationale Schiedsverfahren viele Vorteile: Es ist in der Regel schneller, flexibler in der Durchführung, vertraulicher im Ablauf und oft effizienter – nicht zuletzt aufgrund der hohen fachlichen Spezialisierung und Erfahrung der von den Parteien ernannten Schiedsrichter.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Sie dabei, eine auf die konkrete Situation abgestimmte Schiedsklausel (vertragliche Schiedsklausel bzw. Schiedsabkommen nach dem Entstehen einer Streitigkeit) zu verhandeln und rechtssicher zu formulieren – unter Berücksichtigung aller relevanten rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Vertraulichkeitsklausel (Confidentiality Clause / Non-Disclosure Clause) vorsehen?
Eine Vertraulichkeitsklausel schützt sensible Informationen – etwa Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten oder andere vertrauliche Inhalte – vor unbefugter Weitergabe oder Nutzung durch die andere Vertragspartei. Eine solche Klausel ist insbesondere bei grenzüberschreitenden Forschungs- und Entwicklungsverträgen sowie beim internationalen Unternehmenskauf unerlässlich, um die Wettbewerbsfähigkeit des eigenen Unternehmens langfristig zu sichern.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht helfen dabei, klare und wirksame Vertraulichkeitsklauseln zu formulieren, die bei allen internationalen Transaktionen einen verlässlichen Schutz sensibler Daten gewährleisten.
Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Währungsklausel (Currency Clause) vorsehen?
Die Festlegung der Vertragswährung reduziert Unsicherheiten im Zusammenhang mit Wechselkursen und schafft Zahlungssicherheit im Verhältnis zu ausländischen Geschäftspartnern. Eine Währungsklausel hilft dabei, finanzielle Risiken aufgrund von Währungsschwankungen frühzeitig zu erkennen und wirksam zu steuern.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen dabei, geeignete Währungsklauseln auszuhandeln und zu formulieren – unabhängig davon, welche Währung im Vertrag verwendet wird.
Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Klausel zur höheren Gewalt (Force Majeure Clause) vorsehen?
Eine Klausel zur höheren Gewalt schützt vor Haftung, wenn ein unvorhersehbares, von außen kommendes Ereignis – etwa eine Naturkatastrophe, ein Streik oder eine Gesundheitskrise – die Vertragserfüllung unmöglich macht. In solchen Ausnahmefällen kann man vertragliche Verpflichtungen vorübergehend aussetzen oder den Vertrag ganz aufheben, ohne vertragliche Sanktionen wie Vertragsstrafen befürchten zu müssen.
Ein typisches Beispiel: Wird die Produktionsstätte eines Vorlieferanten durch einen Brand zerstört, erlaubt die Force-Majeure-Klausel die vorübergehende Aussetzung der eigenen Leistungspflicht gegenüber dem ausländischen Geschäftspartner – ohne dass Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche ausgelöst werden.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen dabei, eine individuell angepasste Klausel zur höheren Gewalt zu formulieren, die Schutz vor unvorhersehbaren und nicht beeinflussbaren Ereignissen bietet.
Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Klausel zur Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (General Terms and Conditions Acceptance Clause) vorsehen?
Gerade im internationalen Geschäftsverkehr ist es besonders wichtig, im Vertrag ausdrücklich festzuhalten, dass beide Parteien die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptieren. Denn internationale AGB enthalten häufig spezielle Klauseln – etwa zur Rechtswahl (Governing Law Clause), zur Streitbeilegung durch Schiedsverfahren oder Gerichtsstand (Arbitration Clause oder Jurisdiction Clause) sowie zur Haftungsfreistellung oder Haftungsbeschränkung (Hold Harmless Clause, Liability Clause).
Durch eine ausdrückliche ABG-Annahmeklausel lassen sich Missverständnisse vermeiden – insbesondere, wenn die Vertragsparteien aus unterschiedlichen Rechtssystemen stammen. Diese Klausel stärkt die rechtliche Klarheit und verringert das Risiko späterer Auseinandersetzungen.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht helfen dabei, eine rechtssichere ABG-Annahmeklausel zu formulieren, die mit den jeweiligen nationalen Vorschriften – ob in Frankreich, Deutschland oder einem Drittstaat – in Einklang steht. Dabei arbeiten wir eng mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen.
Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Rechtswahlklausel (Governing Law Clause) vorsehen?
Die Wahl des anwendbaren Rechts gehört zu den zentralen Fragestellungen bei der Gestaltung internationaler Verträge. Im Streitfall bestimmt die Rechtswahl, nach welchen rechtlichen Vorschriften der Vertrag interpretiert und ein etwaiger Konflikt gelöst wird. Eine sinnvoll gewählte Rechtsordnung hilft dabei, rechtliche Risiken unter Kontrolle zu halten und unerwartete rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Sie und Ihr Unternahmen dabei, eine für jeden individuellen Vertrag passende Rechtswahl zu treffen und gegenüber ihrem Geschäftspartner durchzusetzen, um dadurch Ihre Verträge rechtlich abzusichern – sei es in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat. In enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global sorgen wir dafür, dass die zwischen den Parteien gewählte Rechtsordnung im Rahmen einer wirksamen Rechtswahlklausel in den Vertrag aufgenommen wird.
Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Härtefallklausel (Hardship Clause) vorsehen?
Eine Härtefallklausel (auch „Klausel zur Störung der Geschäftsgrundlage“ genannt) ermöglicht es, die Vertragsbedingungen für den Fall anzupassen, dass unvorhersehbare Umstände die Vertragserfüllung für eine Partei unzumutbar oder wirtschaftlich untragbar machen. Dadurch kann man eine einvernehmliche Lösung mit dem Vertragspartner finden, ohne den Vertrag kündigen oder aufheben zu müssen – was gerade bei langfristigen Geschäftsbeziehungen von Vorteil ist.
Ein Beispiel: Wenn sich die Produktionskosten eines Lieferanten durch einen drastischen Anstieg der Rohstoffpreise erheblich erhöhen, erlaubt die Härtefallklausel eine Preisverhandlung, ohne dass der Vertrag beendet werden muss.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Sie bei der Verhandlung und rechtssicheren Formulierung einer ausgewogenen Härtefallklausel, die die Interessen beider Vertragsparteien berücksichtigt.
Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Haftungsfreistellungsklausel (Hold Harmless Clause) aufnehmen?
Mit einer Haftungsfreistellungsklausel (Hold Harmless Clause) kann man sich im Vertrag gegen berechtigte Ansprüche Dritter absichern. Die Klausel regelt, dass im Falle eines sogenannten „Third-Party Claim“ man nicht selbst, sondern der Vertragspartner für die von dem Dritten (zu Recht) geltend gemachten Ansprüche, Kosten oder Schäden aufkommt. Zwar schützt die Klausel nicht direkt vor der Geltendmachung der Forderung durch den Dritten – sie verlagert aber die Verantwortung und die finanziellen Folgen vertraglich auf den Vertragspartner.
Ein Beispiel: Wird ein Unternehmen von einem Dritten verklagt, weil der vertraglich mit dem Unternehmen gebundene Subunternehmer einen Fehler begangen hat, kann die Haftungsfreistellungsklausel im Subunternehmervertrag vorsehen, dass nicht das Unternehmen selbst, sondern der Subunternehmer die Entschädigung gegenüber dem Dritten leisten muss. Solche Klauseln sind besonders verbreitet in internationalen Verträgen über Subunternehmerleistungen und grenzüberschreitende Dienstleistungen sowie in internationalen Vertriebsvereinbarungen.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht helfen Ihnen dabei, die Haftungsfreistellungsklausel an die konkreten Risiken und Anforderungen des jeweiligen Projekts anzupassen – rechtssicher und unter Berücksichtigung des anwendbaren Rechts, sei es in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat. Wir arbeiten dabei eng mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen.
Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Klausel zum Schutz geistigen Eigentums (Intellectual Property Clause) vorsehen?
Bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Geschäftspartnern gewährt man oft die Nutzung geschützter Inhalte – etwa Logos, technische Unterlagen, Marken oder Know-how. Ohne eine klar geregelte vertragliche Begrenzung dieser Nutzung besteht das Risiko, dass der Vertragspartner diese Rechte auch außerhalb der vertraglichen Zusammenarbeit und ohne Ihre Zustimmung gegenüber Dritten verwendet.
Mit einer gezielten Regelung zum geistigen Eigentum lässt sich genau festlegen, in welchem Umfang der ausländische Geschäftspartner die Marken, Patente, Designs, Logos oder vertrauliche Informationen Ihres Unternehmens nutzen darf. So schützt man Unternehmenswerte und wahrt die Kontrolle über sensible immaterielle Rechte.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht helfen Ihnen dabei, die Nutzung von geistigem Eigentum in internationalen Verträgen rechtssicher und wirksam zu gestalten – abgestimmt auf das jeweilige nationale Recht in Frankreich, Deutschland oder einem Drittstaat in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Gerichtsstandsklausel (Jurisdiction Clause) vorsehen?
Eine Gerichtsstandsklausel legt fest, welches Gericht für die Beilegung möglicher Streitigkeiten zuständig ist. Dabei kann man sich für ein Gericht im eigenen Land, im Land des Vertragspartners oder für ein neutrales Gericht entscheiden. So lässt sich bereits im Vorfeld klar bestimmen, vor welchem Gericht ein möglicher Konflikt ausgetragen wird.
Beispiel: Schließt man einen Vertrag mit einem ausländischen Geschäftspartner und vereinbart die Zuständigkeit der deutschen Gerichte, ist von Anfang an klar, dass alle Streitigkeiten vor einem Gericht in Deutschland verhandelt werden müssen.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht beraten Sie bei der Wahl des geeigneten Gerichtsstands und unterstützen dabei, eine rechtssichere und wirksame Gerichtsstandsklausel zu formulieren.
Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Haftungsbeschränkungsklausel (Liability Clause) vorsehen?
Eine Haftungsbeschränkungsklausel ermöglicht es, die finanziellen Folgen von Vertragsverstößen ganz oder teilweise auszuschließen bzw. zu reduzieren. Dieser Klauseltyp kann bestimmte Arten von Pflichtverletzungen ausklammern, die Höhe möglicher Schadensersatzansprüche betragsmäßig begrenzen, bestimmte Schadenarten – z.B. entgangenen Gewinn oder Betriebsausfall – ausschließen oder präzise festlegen, in welchen Fällen eine Vertragspartei nicht zum Ersatz verpflichtet ist.
Ein Beispiel: Liefert ein Lieferant verspätet, kann die Klausel vorsehen, dass nur direkte Schäden ersetzt werden, nicht aber Umsatzeinbußen oder Folgeschäden.
Besonders relevant ist diese Klausel in Import-Export-Verträgen, die dem Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 unterliegen. Denn dieses einheitliche internationale Vertragsrecht erlaubt eine hohe vertragliche Gestaltungsfreiheit, so dass weitreichende Regelungen zur Haftungsbeschränkung und Haftungsbegrenzung möglich sind, die in diesem Ausmaß weder nach deutschem noch nach französischem Recht zulässig wären.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Sie dabei, solche Klauseln präzise und maßgeschneidert zu formulieren, um Ihre Verträge optimal abzusichern. Wir achten dabei darauf, dass internationale Vertragsbeziehungen im Falle einer in aller Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungsklausel zusätzlich über eine ausdrückliche AGB-Annahmeklausel (General Terms and Conditions Acceptance clause) verfügen.
Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Wettbewerbsverbotsklausel (Non-Compete Clause) vorsehen?
Eine Wettbewerbsverbotsklausel verhindert, dass die andere Vertragspartei – etwa ein Vertriebspartner oder Co-Entwicklungspartner – während der Vertragslaufzeit oder nach Vertragsende in direkte Konkurrenz zu Ihrem Unternehmen tritt. So schützen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse, strategischen Projekte und Kundenbeziehungen vor unlauterem Wettbewerb.
Ein Beispiel: Wenn Sie gemeinsam mit einem ausländischen Geschäftspartner eine innovative Technologie entwickeln, kann eine Wettbewerbsverbotsklausel verhindern, dass dieser Partner das gewonnene Know-how anschließend nutzt, um ein konkurrierendes Unternehmen aufzubauen.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Sie dabei, Wettbewerbsverbotsklauseln rechtssicher, ausgewogen und konkret an Ihren individuellen Bedürfnissen orientiert zu formulieren – damit Ihre strategischen Projekte und Investitionen wirksam geschützt werden.
Warum sollte eine Kündigungsklausel (Termination Clause) in internationalen Verträgen vorgesehen werden?
Eine Kündigungsklausel legt die Voraussetzungen fest, unter denen Sie einen Vertrag beenden können, ohne Vertragsstrafen oder sonstige Sanktionen befürchten zu müssen. Sie ermöglicht eine geordnete Vertragsbeendigung, wenn die andere Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dadurch vermeiden Sie, an eine wirtschaftlich nachteilige Geschäftsbeziehung gebunden zu bleiben.
Verstößt beispielsweise ein Lieferant gegen vereinbarte Lieferfristen oder erfüllt er die vereinbarten Qualitätsstandards nicht, ermöglicht Ihnen eine Kündigungsklausel, den Vertrag ohne die Zahlung von Vertragsstrafen oder Schadensersatz zu beenden. So können Sie zeitnah einen zuverlässigeren Geschäftspartner finden. Unsere auf internationales Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Gestaltung wirksamer Kündigungsklauseln, die Ihre Interessen im Falle einer Vertragsverletzung oder Nichterfüllung schützen – sei es in Frankreich, Deutschland oder einem Drittstaat. Dabei arbeiten wir eng mit unseren ausländischen Kollegen und Partnern des internationalen Netzwerks a-Global zusammen.
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