Mergers & Acquisitions

Wie veräußert oder erwirbt man Anteile an einer Gesellschaft (Share Deal)?

Ein Share Deal bietet Ihnen die Möglichkeit, Anteile an einer Gesellschaft zu erwerben bzw. zu veräußern. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle – von der Bewertung des Unternehmens über steuerliche Auswirkungen bis hin zu haftungsrechtlichen Fragen. Der Schlüssel zum Erfolg der Transaktion ist daher eine strukturierte Planung und Absicherung.

Share Deal oder Asset Deal – was ist sinnvoller?

Die Wahl zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter steuerliche und haftungsrechtliche Aspekte. Während ein Share Deal den Vorteil bietet, dass die Gesellschaft als Einheit bestehen bleibt, kann ein Asset Deal eine gezieltere Übernahme einzelner Wirtschaftsgüter oder Geschäftsbereiche ermöglichen.

Unsere Anwälte für M&A-Recht helfen Ihnen dabei, die für Ihre individuellen Ziele optimale Lösung zu finden und alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen.

Was passiert bis zur Unterschrift eines Share Deals?

Ein Share Deal erfordert eine minutiöse Vorbereitung, um Risiken zu minimieren und die eigene Verhandlungsposition zu optimieren. Unsere Beratung beginnt bereits bei der Suche nach einer geeigneten Zielgesellschaft und deren Bewertung. Nach einer vertieften Prüfung aller relevanten wirtschaftlichen und rechtlichen Faktoren im Rahmen einer Due Diligence führen unsere Anwälte für M&A-Recht Verhandlungen mit den Beteiligten, um für Sie die besten Konditionen zu erzielen. In vielen Fällen wird im Vorfeld eines Share Deals ein Letter of Intent (LOI) oder ein Term Sheet unterzeichnet.

Muss der Share Deal von einem Notar beurkundet werden?

In Deutschland muss der Share Deal zwingend von einem Notar beurkundet werden, wohingegen eine notarielle Beurkundung in Frankreich in der Regel nicht erforderlich ist. Unsere Anwälte für M&A-Recht arbeiten regelmäßig mit Notaren zusammen, die Beurkundungstermine auf Deutsch, Französisch und Englisch durchführen können, damit für Sie keine Fragen offen bleiben und optimal auf Ihre Bedürfnisse eingegangen wird.

Was sind die steuerlichen Auswirkungen eines Share Deals?

Ein Share Deal kann erhebliche steuerliche Konsequenzen haben – sowohl für den Erwerber als auch für den Veräußerer. Ertragsteuerliche Aspekte oder Themen wie Verlustvorträge müssen frühzeitig analysiert werden, um unerwartete Belastungen zu vermeiden. Insbesondere vor dem Hintergrund der Grunderwerbsteuer in Deutschland bzw. den droits d’enregistrement in Frankreich bietet ein Share Deal die Möglichkeit, eine steueroptimierte Transaktionsstruktur zu entwickeln. Hierfür arbeiten unsere Anwälte für M&A-Recht sowohl in Deutschland als auch in Frankreich mit erfahrenen mehrsprachigen Steuerexperten zusammen.

Was passiert bei einem Share Deal mit den Mitarbeitern?

Da bei einem Share Deal die Gesellschaft unverändert bestehen bleibt, behalten die Mitarbeiter grundsätzlich ihre Arbeitsverträge. Dennoch kann es nach der Übernahme zu Umstrukturierungen oder Anpassungen kommen, die arbeitsrechtlich zu berücksichtigen sind. Unsere Anwälte für M&A-Recht beraten Sie umfassend zu den Rechten und Pflichten gegenüber der Belegschaft und entwickeln Strategien, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.

Welche Haftungsrisiken bestehen bei einem Share Deal?

Ein wesentliches Risiko eines Share Deals besteht darin, dass der Erwerber nicht nur die Aktiva, sondern auch sämtliche Verbindlichkeiten und Altlasten übernimmt. Eine sorgfältige Due Diligence im Vorfeld der Transaktion ist daher unerlässlich. Unsere Anwälte für M&A-Recht unterstützen Sie dabei, mögliche Risiken frühzeitig zu identifizieren und Schutzmechanismen wie Garantien (in Frankreich z. B. die sogenannte „Garantie d’actif et de passif (GAP)“) oder Freistellungsklauseln in den Vertrag zu implementieren.

Wie läuft ein Unternehmenskauf in zeitlicher Hinsicht ab?

Der Ablauf eines Unternehmenskaufs folgt in der Regel einer klaren Abfolge von Schritten, die sorgfältig geplant und koordiniert werden müssen. Zunächst erfolgt die Identifikation eines geeigneten Targets, das strategisch und wirtschaftlich zum Erwerber passt. Im Anschluss daran werden die Parteien durch vorvertragliche Absicherungen wie Geheimhaltungsvereinbarungen (Non Disclosure Agreement – NDA), Absichtserklärungen (Letter of Intent – LoI oder Memorandum of Understanding – MoU) oder Term Sheets rechtlich und wirtschaftlich auf den eigentlichen Erwerbsprozess vorbereitet. Es schließt sich die umfassende Prüfung des Targets im Rahmen einer Due Diligence an, die insbesondere rechtliche, steuerliche, arbeitsrechtliche und finanzielle Aspekte erfasst. Auf Basis der Ergebnisse werden die Vertragsverhandlungen abgeschlossen und das Signing, also die Unterzeichnung der endgültigen Vertragsunterlagen, vollzogen. Nach Erfüllung aller aufschiebenden Bedingungen (z.  B. behördliche Genehmigungen) erfolgt schließlich das Closing, d. h. die endgültige Übertragung des Unternehmens auf den Käufer. Im Anschluss an die Transaktion ist eine strukturierte Post-M&A-Betreuung essenziell, um das Target erfolgreich in die Konzernstruktur zu integrieren, notwendige Sanierungs- oder Optimierungsmaßnahmen entsprechend der Corporate Identity umzusetzen, Earn-Out-Klauseln abzuwickeln sowie etwaige Garantieansprüche oder Streitigkeiten über Kaufpreisbestandteile effektiv zu managen. Unsere Anwälte für M&A-Recht begleiten Unternehmenskäufe umfassend in jeder Phase – von der ersten Ansprache bis hin zur erfolgreichen Post-M&A-Integration.

Was ist nach der Unterzeichnung (Signing) des Share Deals zu berücksichtigen?

Nach dem Signing stehen regelmäßig noch weitere Schritte an, bevor die Transaktion endgültig abgeschlossen ist. Dazu zählen unter anderem die Kaufpreiszahlung, die Erfüllung sonstiger aufschiebender Bedingungen (Closing Conditions) und gegebenenfalls die Einholung behördlicher Genehmigungen. Unsere Anwälte für M&A-Recht begleiten Sie bis zum erfolgreichen Abschluss der Transaktion und sorgen für einen strukturierten und reibungslosen Ablauf.

Haben Sie eine sonstige Frage?

Dann können Sie sie uns sehr gerne direkt hier stellen.

Benötigen Sie eine persönliche Beratung?

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und ein Mitglied unseres Teams wird Sie in Kürze zurückrufen, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihren Verfahren zu unterstützen.

*“ zeigt erforderliche Felder an