Unsere expertise
Unternehmensrestrukturierung und -sanierung: maßgeschneiderte Begleitung für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten
Unsere deutsch-französische Anwaltskanzlei unterstützt Unternehmen, Gläubiger und Investoren bei der Bewältigung finanzieller Krisen, bei Restrukturierungen sowie bei gerichtlichen Insolvenzverfahren – in Frankreich, Deutschland und international.
Mit einem interdisziplinären Team, das französisches, deutsches und europäisches Recht beherrscht, begleiten unsere Anwälte sämtliche Etappen des Prozesses – von der Prävention bis hin zur gerichtlichen oder außergerichtlichen Sanierung.
Wir stellen unsere Expertise sowohl Unternehmen in der Krise als auch betroffenen Vertragspartnern zur Verfügung – national und grenzüberschreitend. Dadurch können unsere Anwälte für Restructuring und Insolvenzrecht die Interessen Ihres Unternehmens schützen, indem sie rechtliche und finanzielle Risiken frühzeitig aufdecken.

Zusammenfassung
- Wie lassen sich finanzielle Schwierigkeiten eines Unternehmens in Frankreich frühzeitig erkennen und effizient bewältigen?
- Wie lassen sich finanzielle Schwierigkeiten eines Unternehmens in Deutschland frühzeitig erkennen und effizient bewältigen?
- Welche Unterschiede bestehen in Frankreich zwischen dem gerichtlichen Sanierungsverfahren sowie dem gerichtlichen Insolvenzverfahren mit bzw. Fortführung der Geschäftstätigkeit (Liquidationsverfahren)?
- Worin besteht in Deutschland der Unterschied zwischen einem vorläufigen und dem endgültigen Insolvenzverfahren in Deutschland?
- Wie können Gläubiger ihre Rechte in einem gerichtlichen Insolvenzverfahren sichern?
- Wie lässt sich eine Fusion, ein Erwerb von Anteilen oder ein Erwerb von Vermögenswerten eines Unternehmens in der Krise rechtlich absichern?
- Wie lässt sich das Personalmanagement bei einer Unternehmensrestrukturierung rechtlich absichern?
- Wie gelingt eine internationale oder grenzüberschreitende Unternehmensrestrukturierung?
- Wie lassen sich in Frankreich effiziente Unternehmensleitung und Haftungsvermeidung in der Unternehmenskrise rechtlich steuern bzw. gestalten?
- Wie lassen sich in Deutschland effiziente Unternehmensleitung und Haftungsvermeidung in der Unternehmenskrise rechtlich steuern bzw. gestalten?
Wie lassen sich finanzielle Schwierigkeiten eines Unternehmens in Frankreich frühzeitig erkennen und effizient bewältigen?
Sobald ein Unternehmen Anzeichen finanzieller Schwäche zeigt, ist eine strategische Analyse entscheidend, um geeignete Restrukturierungsmaßnahmen zu identifizieren oder – falls erforderlich – präventive Sanierungsmaßnahmen (Ernennung eines Krisenmanagers, Vergleichsverfahren, gerichtliches Sanierungsverfahren) in einem geschützten und vertraulichen Rahmen einzuleiten.
Nach erfolgtem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ist rasches Handeln erforderlich, um den Geschäftsbetrieb zu sichern, Arbeitsplätze zu erhalten und das Vermögen der Geschäftsleitung zu schützen. Die gerichtlichen Insolvenzverfahren (Sanierungsverfahren, Insolvenzverfahren mit Fortführung der Geschäftstätigkeit, Insolvenzverfahren mit Liquidation) bieten einen strukturierten rechtlichen Rahmen zur Fortführung oder – falls nötig – zur Veräußerung oder Liquidation des Unternehmens.
Unsere Anwälte für Insolvenzrecht begleiten französische, deutsche und internationale Unternehmen in enger Abstimmung mit Gerichten und Verfahrensorganen, um deren Interessen zu wahren und ihre Chancen auf einen erfolgreichen Neustart zu maximieren.
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Wann sollte eine Unternehmensrestrukturierung in Betracht gezogen werden?
Inhalte erweiternBereits bei den ersten Anzeichen von Liquiditätsengpässen oder einem Ungleichgewicht in der Finanzstruktur ist eine strategische Analyse erforderlich. Die Restrukturierung ermöglicht es, das Unternehmen neu zu organisieren, Schulden zu bereinigen und eine Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden.
Unsere Anwälte für Insolvenzrecht unterstützen Sie bei der rechtlichen und finanziellen Analyse und bei der Ausarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans. -
Wie funktioniert eine Maßnahme zur Ernennung eines Krisenmanagers oder ein Vergleichsverfahren?
Inhalte erweiternDiese präventiven Sanierungsmaßnahmen sind vertraulich und haben keine Auswirkungen auf laufende Verträge. Sie ermöglichen einen geregelten Dialog zwischen Unternehmen und Gläubigern.
Unsere Experten für Unternehmensrestrukturierung verhandeln an Ihrer Seite, formulieren die Vereinbarungen und wahren Ihre strategischen Interessen.
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Welche rechtlichen Instrumente gibt es, um ein gerichtliches Insolvenzverfahren zu vermeiden?
Inhalte erweiternNeben den einvernehmlichen Verfahren kann auch durch eine Änderung in der Unternehmensleitung, die Veräußerung von Vermögenswerten, die Neuverhandlung von Verträgen oder durch neue Finanzpartner dem gerichtlichen Insolvenzverfahren rechtzeitig gegengesteuert werden.
Unsere Anwälte für Insolvenzrecht entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen umfassenden Restrukturierungsplan unter Berücksichtigung rechtlicher, sozialer und finanzieller Aspekte. -
Wann muss ein gerichtliches Insolvenzverfahren für ein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten eingeleitet werden?
Inhalte erweiternEin Unternehmen gilt als zahlungsunfähig, wenn es seine fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr mit den verfügbaren Mitteln begleichen kann. In Frankreich verpflichtet das Gesetz zur Anzeige einer Zahlungsunfähigkeit (cessation de paiements) beim zuständigen Gericht innerhalb von 45 Tagen – bei Nichteinhaltung drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung. In Deutschland muss ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung gestellt werden. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Bewertung der finanziellen Situation, Identifikation möglicher Lösungen und Vorbereitung der einzureichenden Unterlagen. Ziel ist es, das Unternehmen abzusichern und in Frankreich das am besten geeignete gerichtliche Insolvenzverfahren (gerichtliches Sanierungsverfahren, gerichtliches Insolvenzverfahren mit Fortführung der Geschäftstätigkeit oder gerichtliches Insolvenzverfahren mit Liquidation) zu wählen.
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Wie lassen sich finanzielle Schwierigkeiten eines Unternehmens in Deutschland frühzeitig erkennen und effizient bewältigen?
Bei sinkender Rentabilität, Liquiditätsengpässen oder Vertrauensverlust von Finanzierungspartnern müssen Unternehmen in Deutschland schnell reagieren. Durch eine sorgfältig vorbereitete Restrukturierung kann die Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens häufig vermieden und das Unternehmen dauerhaft stabilisiert werden.
Unsere Anwälte für Insolvenzrecht begleiten französische und deutsche Unternehmen sowie internationale Unternehmensgruppen bei der rechtlichen Analyse ihrer finanziellen Situation und bei der Umsetzung geeigneter Lösungen – stets im konstruktiven Dialog mit Gerichten und Gläubigern.
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Wann sollte eine Unternehmensrestrukturierung in Betracht gezogen werden?
Inhalte erweiternSobald Liquiditätsprobleme auftreten – insbesondere wenn sie mit wiederkehrenden Verlusten einhergehen – sollte eine Restrukturierung im Sinne einer Sanierungsfinanzierung in Erwägung gezogen werden. Eine solche Maßnahme ermöglicht es, die Struktur des Unternehmens anzupassen, Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Lieferanten neu zu verhandeln oder bestimmte Vermögenswerte bzw. Geschäftsbereiche zu veräußern.
Unsere Anwälte für Insolvenzrecht erstellen mit Ihnen eine umfassende Unternehmensanalyse, identifizieren finanzielle Risiken sowie rechtliche Handlungsspielräume zur Sicherung der Kerntätigkeit. -
Welche Alternativen gibt es zum gerichtlichen Insolvenzverfahren in Deutschland?
Inhalte erweiternNeben den Maßnahmen in der frühen Krisenphase, z.B. Verhandlungen mit Gläubigern (Banken, Lieferanten, Kunden) oder strukturelle Reorganisation des Unternehmens kann in Deutschland auch auf ein präventives Verfahren gemäß dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) zurückgegriffen werden. Dieses Verfahren ähnelt dem gerichtlichen Sanierungsverfahren und ist jedoch nur anwendbar, wenn das Unternehmen noch nicht insolvent, sondern von der Zahlungsunfähigkeit bedroht ist.
Unsere Anwälte für Insolvenzrecht sichern die Vorbereitung und Durchführung solcher Maßnahmen, erstellen die notwendigen Vereinbarungen und vertreten Sie bei strategischen Verhandlungen. -
Wann ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Deutschland zu beantragen?
Inhalte erweiternGem. § 15a InsO ist die Geschäftsleitung verpflichtet, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Feststellung einer Überschuldung die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Bei Nichtbeachtung drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.
Unsere Anwälte für Unternehmensinsolvenzen analysieren sorgfältig die finanzielle Situation Ihres Unternehmens, bewerten die rechtlichen Folgen und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren. -
Welche Verfahrensmöglichkeiten bestehen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Deutschland?
Inhalte erweiternEin Insolvenzverfahren beginnt in der Regel mit einem vorläufigen Insolvenzverfahren, das die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüft und klärt, ob ausreichend Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist.
Danach kann das Verfahren in ein klassisches Verfahren mit einem Insolvenzverwalter übergehen oder – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – in eine Eigenverwaltung, bei der die Unternehmensleitung unter Aufsicht des Gerichts im Amt bleibt.Eine Sonderform der Eigenverwaltung ist das Schutzschirmverfahren, das Unternehmen vorbehalten ist, die wirtschaftlich und operativ noch tragfähig sind. Es ermöglicht eine gerichtlich geschützte Restrukturierung auf der Grundlage eines Insolvenzplans.
Unsere Anwälte für Insolvenzrecht analysieren gemeinsam mit Ihnen die wirtschaftliche und rechtliche Situation Ihres Unternehmens und empfehlen das für Sie geeignete Verfahren.
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Welche Unterschiede bestehen in Frankreich zwischen dem gerichtlichen Sanierungsverfahren sowie dem gerichtlichen Insolvenzverfahren mit bzw. Fortführung der Geschäftstätigkeit (Liquidationsverfahren)?
Sämtliche Verfahren sollen Unternehmen in der Krise bei der Sanierung (vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit) oder im Falle einer Insolvenz bei der Fortsetzung bzw. bei der geordneten Beendigung der Geschäftstätigkeit unterstützen. Ein klares Verständnis zur besseren Unterscheidung dieser Verfahren hilft, frühzeitig geeignete Lösungen zu identifizieren.
Unsere Anwälte für Insolvenzrecht beraten Sie ab den ersten Anzeichen finanzieller Probleme und helfen Ihnen bei der Wahl und Umsetzung des passenden Verfahrens.
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Was ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren (procédure de sauvegarde)?
Inhalte erweiternDas gerichtliche Sanierungsverfahren ist ein präventives, rein freiwilliges Verfahren, das von der Geschäftsleitung eingeleitet wird, bevor das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Es ermöglicht die „Kontrolle“ über bestehende Schulden, die Reorganisation des Unternehmens und die Verhandlung eines Rückzahlungsplans mit den Gläubigern – mit dem Ziel, die Geschäftstätigkeit unter gerichtlichem Schutz fortzusetzen.
Unsere Anwälte bewerten Ihre finanzielle Situation, unterstützen Sie bei der Antragstellung beim Gericht und bei der Erstellung eines Sanierungsplans.
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Was bezweckt das gerichtliche Insolvenzverfahren mit Fortführung der Geschäftstätigkeit (procédure de redressement judiciaire)?
Inhalte erweiternDieses Verfahren richtet sich an Unternehmen, die bereits zahlungsunfähig sind, jedoch noch Sanierungspotenzial haben. Es ermöglicht die vorübergehende Fortsetzung der Geschäftstätigkeit unter gerichtlicher Aufsicht und durch die Bestellung eines Insolvenzverwalters. Es kann ein Sanierungsplan ausgearbeitet werden, der eine Rückzahlung der Schulden über mehrere Jahre vorsieht.
Unsere Anwälte entwickeln mit Ihnen eine passende Sanierungsstrategie und vertreten Ihre Interessen vor Gericht.
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Was geschieht bei einem gerichtlichen Insolvenzverfahren mit Liquidation (procédure de liquidation judiciaire)?
Inhalte erweiternSobald das Insolvenzgericht zur Auffassung gelangt, dass die finanzielle bzw. wirtschaftliche Lage des Unternehmens keine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit mehr erlaubt, wird im Rahmen dieses Verfahrens entweder ein Unternehmensverkauf oder eine endgültige Liquidation eingeleitet. Die Liquidation des Unternehmens führt zur Einstellung der Geschäftstätigkeit und zur vollständgien Verwertung der Vermögenswerte zur Gläubigerbefriedigung. Laufende Verträge können beendet und Arbeitnehmer entlassen werden.
Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Schadensbegrenzung, der Sicherung verwertbarer Vermögenswerte und dem Schutz der Geschäftsführung vor Haftungsrisiken.
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Wie entscheidet man zwischen dem gerichtlichen Sanierungsverfahren sowie dem gerichtlichen Insolvenzverfahren mit bzw. ohne Fortführung der Geschäftstätigkeit?
Inhalte erweiternDiese Entscheidung hängt von der finanziellen Situation des Unternehmens ab. Eine schnelle Analyse der Liquidität, Verschuldung und künftigen Rentabilität ist unerlässlich.
Unsere Anwälte führen eine umfassende rechtliche und finanzielle Analyse durch und finden mit Ihnen das geeignete Verfahren zur Fortführung oder Beendigung der Geschäftstätigkeit.
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Worin besteht in Deutschland der Unterschied zwischen einem vorläufigen und dem endgültigen Insolvenzverfahren in Deutschland?
In Deutschland gliedert sich das Insolvenzverfahren in mehrere aufeinanderfolgende Phasen. Die erste Phase dient der sorgfältigen Analyse der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Die Unterscheidung zwischen vorläufigem Insolvenzverfahren und endgültigem Insolvenzverfahren ist dabei wesentlich, da sie den Umfang der gerichtlichen Kontrolle, die Handlungsspielräume der Geschäftsleitung und den Schutz der Gläubigerinteressen bestimmt.
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Was ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren?
Inhalte erweiternDas vorläufige Insolvenzverfahren beginnt mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Gericht. Ziel ist es, die finanzielle und wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen, das vorhandene Vermögen zu sichern und eine Verschlechterung zu verhindern. Das Gericht bestellt einen vorläufigen Insolvenzverwalter, der die Lage des Unternehmens analysiert und die wesentlichen Geschäftstätigkeiten sowie laufende Maßnahmen überwacht.
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Was ist ein endgültiges Insolvenzverfahren?
Inhalte erweiternDas endgültige Insolvenzverfahren wird nach Abschluss der vorläufigen Phase eröffnet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen – Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – vorliegen. Es erfolgt die offizielle Bestellung eines Insolvenzverwalters oder im Falle der Eigenverwaltung die eines Sachwalters. In dieser Phase werden Sanierung, Verkauf oder Liquidation unter gerichtlicher Aufsicht durchgeführt.
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Wie lange dauert ein vorläufiges Insolvenzverfahren?
Inhalte erweiternIn der Regel dauert es zwischen vier und acht Wochen, kann aber je nach Komplexität des Falls länger ausfallen. In dieser Zeit werden die Gläubiger informiert, können aber keine Ansprüche geltend machen.
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Warum ist eine rechtliche Unterstützung bereits in der vorläufigen Phase wichtig?
Inhalte erweiternDiese Phase legt die Grundlage für den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens fest. Sie entscheidet über die Fortführung des Unternehmens, die Sanierungsstrategie und den Verfahrensmodus (klassisches Verfahren oder Eigenverwaltung). Unsere Anwälte sorgen für eine koordinierte Kommunikation mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter, dem Gericht und weiteren Beteiligten und sichern die Interessen des Unternehmens auf allen Ebenen.
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Wie können Gläubiger ihre Rechte in einem gerichtlichen Insolvenzverfahren sichern?
Sobald ein Geschäftspartner ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet, ist rasches Handeln erforderlich, um die eigenen Rechte zu sichern und rechtliche bzw. finanzielle Nachteile zu vermeiden.. Die Forderungsanmeldung, die Geltendmachung von Eigentumsvorbehalten sowie Aus- bzw. Absonderungsrechgten oder die Sicherung laufender Verträge erfordern eine fundierte rechtliche Expertise.
Unsere Anwälte beraten und begleiten französische, deutsche und ausländische Gläubiger in allen Phasen des Verfahrens: von der Forderungsanmeldung, im Austausch mit den Verfahrensorganen (Insolvenzverwalter, Gläubigervertreter) bis zur Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Durchsetzung von Rechten und zur Sicherung laufender Geschäftsbeziehungen.
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Wie meldet man eine Forderung in einem Insolvenzverfahren an?
Inhalte erweiternDie ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung der Forderung ist zwingende Voraussetzung für die Beteiligung des Gläubigers am Insolvenzverfahren sowie für die Berücksichtigung bei einer etwaigen am Ende eines Insolvenzverfahrens gerichtlich festgelegten Insolvenzquote.
Unsere Anwälte übernehmen für Sie die rechtssichere Formulierung und Einreichung Ihrer Forderung und vertreten Sie bei etwaigen Streitigkeiten.
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Wie macht man einen Eigentumsvorbehalt geltend?
Inhalte erweiternDer Eigentumsvorbehalt ermöglicht es Lieferanten, unter Eigentumsvorhalt gelieferte Waren vom insolventen Käufer im Wege der sog. Aussonderung zurückzufordern, soweit der Kaufpreis noch nicht bezahlt worden und die aufschiebende Wirkung der Eigentumsübertragung somit noch nicht eingetreten ist.
Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Durchsetzung dieses komplexen Rechtsinstruments in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter oder Gläubigervertreter.
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Wie sichert man laufende Verträge mit einem insolventen Unternehmen?
Inhalte erweiternDie Fortsetzung, Kündigung oder Anpassung laufender Verträge unterliegt im Insolvenzverfahren besonderen Regeln.
Unsere Anwälte vertreten Ihre Interessen im Kontakt mit den Verfahrensorganen und schützen Ihre vertraglichen Rechte bei möglichen Streitigkeiten.
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Wie lässt sich eine Fusion, ein Erwerb von Anteilen oder ein Erwerb von Vermögenswerten eines Unternehmens in der Krise rechtlich absichern?
Der Erwerb eines finanziell angeschlagenen Unternehmens kann eine strategische Chance sein. Dies gilt aber nur unter der Vorraussetzung, dass die rechtlichen, finanziellen und sozialen Herausforderungen beherrscht werden. Eine strukturierte und strategisch optimierte Herangehensweise ist entscheidend für den Erfolg jeder Transaktion.
Unsere Anwälte unterstützen französische, deutsche und ausländische Erwerber bei der Suche geeigneter Zielunternehmen (Targets), der rechtlichen und finanziellen Strukturierung der Transaktion, der Risikominimierung und der Begleitung der Post-Merger-Integration.
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Ist der Erwerb eines finanziell angeschlagenen Unternehmens (vor Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit) möglich?
Inhalte erweiternGrundsätzlich ja, allerdings muss man in der Praxis beachten, dass beim Erwerb von Vermögenswerten möglicherweise das Risiko besteht, dass im Falle einer späteren Insolvenz die Erwerbsgeschäfte angefochten werden können.
Unsere Anwälte für Insolvenzrecht und M&A-Recht beraten Sie bei der Erwerbsstrategie, der Due Diligence, der Angebotserstellung und der rechtlichen Absicherung der Transaktion.
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Welche rechtlichen Risiken bestehen beim Erwerb im Rahmen eines Insolvenzverfahrens?
Inhalte erweiternEin Unternehmenskauf aus der Insolvenz ist mit einer Reihe von Risiken verbunden, insbesondere in arbeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht sowie im Hinblick auf unbekannte Verbindlichkeiten.
Unsere Anwälte für Insolvenzrecht und M&A-Recht analysieren kritische Punkte, unterstützen bei den Verhandlungen während des gesamten Prozesses eines Unternehmenskaufs und gewährleisten eine rechtlich gesicherte und optimierte Absicherung der Transaktion.
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Wie organisiert man die Integration nach einer Übernahme in der Krise?
Inhalte erweiternDie rechtliche, finanzielle und operative Integration eines erworbenen Unternehmens muss sorgfältig vorbereitet werden, um Synergien realisieren und Vertragsverhältnisse optimieren zu können.
Unsere Restrukturierungsexperten begleiten die rechtliche Nachbereitung des Unternehmenskaufs, die interne Reorganisation und die Anpassung von Verträgen und Geschäftsbeziehungen – in Frankreich, Deutschland und international.
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Wie lässt sich das Personalmanagement bei einer Unternehmensrestrukturierung rechtlich absichern?
Die Absicherung des Personalmanagements bei einer Unternehmensumstrukturierung ist entscheidend, um rechtliche, soziale und betriebliche Risiken zu minimieren. Dies erfordert eine sorgfältige Planung der Auswirkungen auf die Beschäftigten, die strikte Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben (insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen, der Anhörung von Betriebsräten und der Durchführung von Sozialplänen) sowie eine transparente Kommunikation. Ein rechtlich fundiertes HR-Konzept sichert den Erfolg der Umstrukturierung und beugt Konflikten vor. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und begleiten Sie umfassend während des gesamten Restrukturierungsprozesses.
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Welche sozialen Aspekte sind bei einer Restrukturierung zu beachten?
Inhalte erweiternRestrukturierungsmaßnahmen haben unmittelbare Auswirkungen auf das Personalwesen – insbesondere im Hinblick auf betriebsbedingte Kündigungen, den Übergang von Arbeitsverhältnissen sowie die Gestaltung des sozialen Dialogs. Eine frühzeitige, rechtssichere Steuerung ist unerlässlich, um arbeitsrechtliche Risiken zu minimieren und die Kontinuität des Geschäftsbetriebs sicherzustellen.
Unsere spezialisierten Anwälte für Unternehmensrestrukturierung und Arbeitsrecht begleiten Sie bei der Entwicklung einer arbeitsrechtlichen Strategie unter Berücksichtigung des französischen und deutschen Arbeitsrechts und gewährleisten die rechtssichere Umsetzung sämtlicher Verfahrensschritte.
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Wie wird ein Sozialplan bei betriebsbedingten Kündigungen erstellt?
Inhalte erweiternWenn eine Restrukturierung den Abbau von Arbeitsplätzen zur Folge hat, kann die Erstellung eines Sozialplans (in Frankreich: Plan de Sauvegarde de l’Emploi) erforderlich sein. Diese sensible Maßnahme muss frühzeitig vorbereitet werden, um rechtliche und soziale Risiken zu vermeiden.
Unsere Arbeitsrechtsexperten begleiten Sie bei jedem Verfahrensabschnitt: bei der Verhandlung mit Arbeitnehmervertretungen in Frankreich (sog. Instance Unique des Représentants du Personnel / IRP) oder dem Betriebsrat in Deutschland sowie bei der Ausarbeitung des Sozialplans und der rechtlichen Absicherung des Verfahrens.
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Welche Pflichten bestehen gegenüber den Arbeitnehmervertretungen?
Inhalte erweiternIm Rahmen einer Restrukturierung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmervertretungen umfassend zu informieren, anzuhören und ggf. mit ihnen zu verhandeln. Ein strukturierter sozialer Dialog ist unerlässlich, um das Verfahren rechtssicher zu gestalten und Konflikte zu vermeiden.
Unsere Arbeitsrechtsexperten unterstützen Sie bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen, der Durchführung der Gespräche mit den Arbeitnehmervertretungen und der Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorgaben in Frankreich und Deutschland.
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Wie gelingt eine internationale oder grenzüberschreitende Unternehmensrestrukturierung?
Eine erfolgreiche internationale oder grenzüberschreitende Unternehmensrestrukturierung erfordert eine sorgfältige rechtliche und strategische Abstimmung auf mehreren Ebenen. Entscheidend ist die frühzeitige Berücksichtigung nationaler Unterschiede im Arbeits-, Steuer- und Handelsrecht, die Einhaltung der Mitwirkungsrechte von Arbeitnehmervertretungen sowie die rechtssichere Gestaltung von Betriebsverlagerungen und Personaltransfers. Ein globaler Ansatz in Verbindung mit lokaler Expertise ist unerlässlich, um Risiken zu minimieren und die Einhaltung aller Vorschriften zu gewährleisten.
Unsere Anwälte beraten und begleiten Sie in jeder Phase Ihrer internationalen Restrukturierung.
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Wie verläuft ein grenzüberschreitendes Insolvenzverfahren?
Inhalte erweiternIst ein Unternehmen in mehreren Ländern tätig oder verfügt es über Niederlassungen im Ausland, kann ein Insolvenzverfahren komplexe internationale Rechtsfragen aufwerfen. Die EU-Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren regelt die Zuständigkeit, die Anerkennung von Verfahren und den Schutz der Gläubigerrechte innerhalb der EU.
Unsere Experten für internationales Insolvenzrecht begleiten Unternehmen und Gläubiger bei der Koordination von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren, bei der Klärung von Kollisionsnormen sowie bei der Durchsetzung von Entscheidungen in mehreren Staaten. Unsere Anwälte entwickeln abgestimmte Strategien zur Absicherung und erfolgreichen Durchführung von grenzüberschreitenden Restrukturierungen.
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Welche Pflichten bestehen bei einer Zweigniederlassung in einem anderen Land?
Inhalte erweiternVerfügt ein Unternehmen über eine Zweigniederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat, kann dort zum Zwecke des Schutzes der dort ansässigen Gläubiger ein Sekundärinsolvenzverfahren eröffnet werden, das allerdings mit dem Hauptverfahren koordiniert werden muss.
Unsere Anwälte für Insolvenzrecht stellen die Verbindung zwischen den Verfahrensorganen in den verschiedenen Ländern sicher, wahren die Rechte der lokalen Gläubiger und koordinieren die Verfahren für eine einheitliche und effiziente Sanierung.
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Ist die zentrale Restrukturierung bei der Insolvenz von internationalen Konzernen möglich?
Inhalte erweiternJa. Die EU-Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren ermöglicht eine koordinierte Gruppenrestrukturierung. So lassen sich Abläufe harmonisieren, Interessenskonflikte vermeiden und Synergien zwischen den Einheiten im In- und Ausland erzielen.
Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Entwicklung der passenden Strategie – abgestimmt auf den Gesellschaftssitz, die Vermögensverteilung und die rechtlichen Gegebenheiten in jedem betroffenen Land.
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Wie lassen sich in Frankreich effiziente Unternehmensleitung und Haftungsvermeidung in der Unternehmenskrise rechtlich steuern bzw. gestalten?
In Zeiten finanzieller Schwierigkeiten können strategische Entscheidungen der Geschäftsführung und der Organe der Unternehmensleitung haftungsrechtliche Konsequenzen haben. Eine reaktive, strukturierte und rechtlich abgesicherte Unternehmensleitung ist unerlässlich, um Risiken vorzubeugen und die Zukunft des Unternehmens zu sichern. Sobald ein gerichtliches Verfahren eröffent worden ist (gerichtliches Sanierungsverfahren, gerichtliches Insolvenzverfahren mit Fortführung der Geschäftstätigkeit, gerichtliches Insolvenzverfahren mit Liquidation), muss geprüft werden, welche Befugnisse die Geschäftsführung ggf. noch hat und wie die Kommunikation mit den Verfahrensorganen (Insolvenzverwalter und Gläubigervertreter) erfolgen muss.
Unsere Experten für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht unterstützen Sie bei der Organisation der Unternehmensleitung, bei strategischen Entscheidungen sowie bei der Umsetzung von Strategien zur Haftungsvermeidung bzw. -minimierung und dem Schutz der Geschäftsleitungsorgane.
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Wie haftet die Geschäftsleitung in der Unternehmenskrise?
Inhalte erweiternDie Geschäftsleitung ist zur Vorsicht, Loyalität und Sorgfalt verpflichtet. Im Falle von Misswirtschaft oder verspäteter Antragsstellung zur Insolvenzeröffnung droht die persönliche Haftung der Geschäftsleitung (z.B. Haftung für fehlende Insolvenzmasse, Berufsverbot, Insolvenzverschleppung).
Unsere Anwälte für Insolvenzrecht erläutern Ihnen, wie Sie Risiken vermeiden, rechtliche Pflichten einhalten und strategische Entscheidungen dokumentieren. Im Streitfall vertreten wir Sie auch vor Gericht.
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Welche Auswirkung hat die Krise auf die Unternehmensleitung?
Inhalte erweiternNicht selten bedarf es einer Überprüfung und Anpassung bestehender Entscheidungsstrukturen, der Einsetzung von ad hoc gebildeten Krisen- oder Restrukturierungsausschüssen oder einer Stärkung der Kompetenzen bestimmer Direktionsorganen (z.B. des Verwaltungsrats).
Unsere Anwälte unterstützen Sie bei Satzungsänderungen, bei der Anpassung von Vollmachten und bei der rechtssicheren Protokollierung kritischer Beschlüsse.
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Welche Risiken bestehen bei einer unzureichenden Unternehmensleitung?
Inhalte erweiternEine unzureichende Unternehmensleitung kann zu übereilten, fehlerhaften oder rechtswidrigen Entscheidungen bzw. Maßnahmen führen. Dies gefährdet nicht nur die Stabilität und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens, sondern kann auch zu haftungsrechtlichen Konsequenzen für die Geschäftsleitung sowie zu einem erheblichen Vertrauensverlust bei Gläubigern und Investoren führen.
Unsere Anwälte analysieren Ihre Governance-Strukturen, erkennen Optimierungspotenzial und gewährleisten rechtssichere Entscheidungsprozesse.
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Welche Rolle spielen Gesellschafter und Aktionäre bei der Restrukturierung?
Inhalte erweiternIn der Unternehmenskrise sind Gesellschafter – insbesondere Aktionäre – Schlüsselfiguren: Sie entscheiden über finanzielle Maßnahmen und tragen strategische Weichenstellungen mit. Ihre Mitwirkung muss rechtssicher und vertragskonform erfolgen.
Unsere Anwälte koordinieren die Kommunikation zwischen Geschäftsleitung, Gesellschaftern und Investoren und wahren Transparenz und Gleichgewicht in der Unternehmensführung.
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Wie lassen sich in Deutschland effiziente Unternehmensleitung und Haftungsvermeidung in der Unternehmenskrise rechtlich steuern bzw. gestalten?
In wirtschaftlichen Krisenzeiten sowie insbesondere nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, die Unternehmensführung weiterhin aufrechtzuerhalten und zugleich sämtliche gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Der Übergang von einer regulären zu einer krisenspezifischen Governance-Strategie erfordert dabei einen tiefgreifenden Wandel in der Führungs- und Entscheidungsstruktur.
Unsere Experten für Gesellschafts- und Insolvenzrecht begleiten Sie bei der rechtssicheren Organisation der Unternehmensführung, der strategischen Entscheidungsfindung, der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und der Absicherung der Geschäftsleitung.
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Welche Auswirkung hat die Krise auf die Unternehmensführung?
Inhalte erweiternNach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hängt die Governance-Strategie von der Art des Verfahrens ab: Im klassischen Verfahren übernimmt ein Insolvenzverwalter die Geschäftsleitung. In der Eigenverwaltung verbleibt die Geschäftsleitung im Amt, jedoch unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters. In beiden Verfahren muss die Geschäftsleitung eng mit dem Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter, den Gläubigern und dem Betriebsrat zusammenarbeiten, um die Krise gesetzeskonform zu bewältigen.
Unsere Anwälte unterstützen Sie in der Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter, Gläubigern und Betriebsrat.
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Wie haftet die Geschäftsleitung in der Unternehmenskrise?
Inhalte erweiternDie Geschäftsleitung ist zur Vorsicht, Loyalität und Sorgfalt verpflichtet. Im Falle von Misswirtschaft oder verspäteter Antragsstellung auf Insolvenzeröffnung droht die persönliche Haftung der Geschäftsleitung (z.B. Haftung für fehlende Insolvenzmasse, Berufsverbot, Insolvenzverschleppung).
Unsere Anwälte für Insolvenzrecht erläutern Ihnen, wie Sie Risiken vermeiden, rechtliche Pflichten einhalten und strategische Entscheidungen dokumentieren. Im Streitfall vertreten wir Sie vor Gericht.
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Welche Verantwortung hat die Geschäftsleitung gegenüber den Mitarbeitern?
Inhalte erweiternIn der Unternehmenskrise trägt die Geschäftsleitung eine große Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern. Sie ist verpflichtet, kollektive Mitwirkungsrechte zu wahren, den Betriebsrat rechtzeitig zu informieren sowie – sofern erforderlich – einen Sozialplan zu verhandeln. Eine klare und transparente Kommunikation ist dabei unerlässlich, um die innerbetriebliche Stabilität zu sichern und soziale Gesichtspunkte bei Personalmaßnahmen angemessen zu berücksichtigen.
Unsere Anwälte begleiten Sie bei Gesprächen mit dem Betriebsrat und sorgen für die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Pflichten.
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