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Internationales Wirtschaftsrecht – Ihre Beratungsexperten für internationale Verträge, M&A und internationale Konfliktlösung

 

Zusammenfassung

Internationales Business:  worauf kommt es bei grenzüberschreitenden Verträgen, internationalen Transaktionen und Streitigkeiten mit ausländischen Geschäftspartnern an?

Die internationale Expansion eines Unternehmens oder Konzerns eröffnet vielfältige wirtschaftliche, finanzielle und strategische Chancen. Weniger bekannt ist jedoch, dass der grenzüberschreitende Rechtsrahmen – häufig flexibler, pragmatischer und liberaler als nationale Regelungen – es ermöglicht, bestimmte rechtliche Aspekte internationaler Verträge, grenzüberschreitender Transaktionen und Streitigkeiten mit ausländischen Geschäftspartnern gezielt abzusichern.  

Trotz dieser Möglichkeit, jede Form der internationalen Geschäftstätigkeit rechtlich zu optimieren, birgt der grenzüberschreitende Kontext zunächst einmal unbestreitbar zahlreiche rechtliche Risiken: Anwendung ausländischer Rechtsvorschriften, grenzüberschreitendes Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung, Streitigkeiten vor ausländischen Gerichten, Auseinandersetzungen mit Verwaltungsbehörden anderer Staaten, internationale Insolvenzverfahren, Sprachbarrieren, Fehlinterpretation lokaler Gepflogenheiten, Währungsschwankungen, lokale finanzielle oder politische Krisen, Unsicherheiten bei internationalen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen sowie kulturelle Unterschiede bei Vertragsverhandlungen oder gerichtlichen bzw. schiedsgerichtlichen Verfahren.   

Wenn ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe international tätig werden möchte, ist deshalb eine doppelte Rechtsstrategie unerlässlich: Einerseits gilt es, die rechtlichen Optimierungspotenziale des grenzüberschreitenden Rahmens bestmöglich zu nutzen. Andererseits müssen die zahlreichen Fallstricke, Risiken und Unwägbarkeiten jeder internationalen Geschäftstätigkeit durch vorausschauende und präventive juristische Maßnahmen wirksam vermieden werden. 

Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht begleiten Unternehmen bei der Umsetzung dieser doppelten Rechtsstrategie – in Frankreich, in Deutschland oder in Drittstaaten. Dabei arbeiten wir effizient und erfolgreich mit unseren ausländischen Kolleginnen und Kollegen aus dem internationalen Netzwerk a-Global in sämtlichen Bereichen des grenzüberschreitenden Wirtschaftsrechts zusammen. 

Wir stehen verlässlich an Ihrer Seite für internationale Rechtsoptimierung – innerhalb und außerhalb des Vertragsmanagements mit ausländischen Geschäftspartnern:

Internationale Rechtsoptimierung im Rahmen des Vertragsmanagements mit ausländischen Geschäftspartnern
  • Import / Export: Steuerung der Lieferkette, Erstellung spezifischer Export- und Importbedingungen (AGB) für den internationalen Handel, richtige Anwendung der Incoterms, Umsatzsteuer und Zollformalitäten
  • Vertrieb über die Grenze: Optimierung der Vertriebskanäle durch grenzüberschreitende Vertragshändlerverträge, Franchiseverträge und Handelsvertreterverträge
  • Verträge im internationalen Rahmen: Verhandlung und Ausarbeitung von Verträgen mit ausländischen Geschäftspartnern, rechtliche Optimierung der Verträge durch die Verwendung spezifischer Klauseln des internationalen Handels, Strategieberatung zur Rechtswahl und zur Gestaltung alternativer Streitbeilegungsklauseln (Mediation, Schiedsverfahren), Bestimmung der zuständigen staatlichen Gerichte
  • Mobilität der Arbeitnehmer: Grenzüberschreitende Arbeitsverträge, grenzüberschreitende Ausübung von zwei- oder mehrseitigen Arbeitsverhältnissen im Hinblick auf die arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen, Entsendung ins Ausland, rechtlicher, steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Rahmen für Grenzgänger, Expatriierungsverfahren, grenzüberschreitende Zeitarbeit und internationale Arbeitnehmerüberlassung
  • Finanzierung und Sicherheiten: Vertragsgestaltung zur Unternehmensfinanzierung, internationales Factoring, Nutzung banküblicher Finanzierungsverträge und Garantien
  • Unternehmenskauf und grenzüberschreitende Fusion (M & A): Rechtliche Strukturierung und Optimierung grenzüberschreitender Transaktionen, Begleitung internationaler Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse in Form des Share Deals und Asset Deals, internationale Sitzverlegung
Internationale Rechtsoptimierung außerhalb des Vertragsmanagements mit ausländischen Geschäftspartnern
  • Haftung außerhalb vertraglicher Beziehungen: Rechtliche Absicherung von Produkten und Dienstleistungen, Präventionsstrategien bei fehlerhaften Produkten und Cyberkriminalität
  • Compliance im internationalen Rahmen: Datenschutz, ausländische Compliance-Vorgaben und internationale Standards zur Korruptions- und Geldwäschebekämpfung, usw.
  • Wettbewerbs- und Kartellrecht: Vorschriften des nationalen und europäischen Kartellrechts, unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen und wettbewerbswidrige Absprachen
  • Rechtsstreitigkeiten und Schiedsgerichtsbarkeit: Gerichtsverfahren vor deutschen, französischen und ausländischen Gerichten, alternative Streitbeilegungsverfahren (Mediation), internationales Schiedsverfahren (institutionell und ad hoc), grenzüberschreitendes Forderungsmanagement, europäische Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
  • Insolvenz: Absicherung und Anmeldung von Forderungen in ausländischen Insolvenzverfahren, rechtliche Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsstilllegung, Begleitung bei der Antragsstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer ausländischen Tochtergesellschaft
  • Erbfälle im internationalen Rahmen: Gestaltung und vorausschauende Planung grenzüberschreitender erbrechtlicher Fragestellungen

Wie lassen sich rechtliche Optimierungspotenziale bei internationalen Geschäftsoperationen gezielt nutzen?

Der grenzüberschreitende Kontext bietet in vielerlei Hinsicht einen flexibleren, pragmatischeren und liberaleren Rechtsrahmen, als wir das von vergleichbaren nationalen Regelungen her kennen. Die rechtliche Absicherung und Optimierung jeder Form der internationalen Geschäftstätigkeit wird dadurch ermöglicht, dass internationale Übereinkommen und europäische Verordnungen zum Zwecke materieller Rechtsvereinheitlichung zur Verfügung stehen und wir bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen auf alternative Streitbeilegungsverfahren wie z.B. das internationale Schiedsverfahren (institutionelle und ad hoc Schiedsgerichtsbarkeit) zurückgreifen können.

Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Unternehmensrechts – damit Ihr Unternehmen die Chancen der rechtlichen Absicherung internationaler Verträge und grenzüberschreitender Transaktionen optimal nutzt, interne Strukturen rechtlich effizient gestaltet, internationale Wachstumsstrategien rechtlich abgesichert umsetzt und rechtliche Konflikte frühzeitig vermeidet oder durch Mediation und internationales Schiedsverfahren effektiv löst. 

  • Wie können internationale Übereinkommen zur rechtlichen Absicherung von Verträgen beitragen?

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  • Wie gestaltet man rechtssichere Unternehmensstrukturen und Wachstumsstrategien im internationalen Umfeld?

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  • Wie setzt man die internationale Schiedsgerichtsbarkeit gezielt zur Lösung von Streitigkeiten mit ausländischen Geschäftspartnern ein?

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Wie gestaltet man seine internationale Geschäftstätigkeit rechtssicher und risikominimiert?

Wer international Geschäfte tätigt, muss seine Interessen frühzeitig absichern und mögliche Streitigkeiten vorausschauend berücksichtigen. Da sich rechtliche Vorgaben und Verfahrensweisen von Land zu Land unterscheiden, können Konflikte im grenzüberschreitenden Kontext schnell komplex und schwer kalkulierbar werden. Umso wichtiger ist es, internationale Verträge sorgfältig vorzubereiten – um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und die geschäftlichen Interessen Ihres Unternehmens nachhaltig zu schützen.

Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht begleiten Sie dabei, Ihre internationalen Geschäftstätigkeiten rechtlich abzusichern und rechtliche Risiken im Ausland frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden – sei es in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat. Dabei arbeiten wir eng mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen.

  • Wie bestimmt man das zuständige Gericht bei Streitigkeiten mit ausländischen Kunden oder Lieferanten?

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  • Welches Recht ist auf einen internationalen Vertrag anwendbar?

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  • Wie kann man Streitigkeiten im internationalen Handel von Anfang an vermeiden?

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Internationale Rechtsoptimierung im Rahmen des Vertragsmanagements mit ausländischen Geschäftspartnern

Welche Klauseln sollte man in internationalen Verträgen unbedingt verwenden?

Internationale Transaktionen sind häufig kompliziert und risikobehaftet. Um sich wirksam zu schützen, ist es entscheidend, Verträge nicht nur auf der Grundlage nationaler Standards sorgfältig zu formulieren, sondern gezielt auf diejenigen Vertragsklauseln zurückzugreifen, die speziell im internationalen Handel zum Zwecke der Risikominimierung, rechtlichen Absicherung und Rechtsoptimierung verwendet werden – und zwar unabhängig davon, in welchem Land man tätig ist.

Um internationale Verträge rechtssicher und rechtsoptimiert gestalten zu können, muss man folgende Klauseltypen kennen und gezielt einsetzen: 

  • Arbitration clause (Schiedsklausel)
  • Confidentiality clause / Non-disclosure clause (Vertraulichkeitsklausel)
  • Currency clause (Währungsklausel)
  • Force majeure clause (Klausel zur höheren Gewalt)
  • General Terms and Conditions Acceptance Clause (Klausel zur Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
  • Governing law clause (Rechtswahlklausel)
  • Hardship clause (Härtefallklausel)
  • Hold harmless clause (Haftungsfreistellungsklausel)
  • Intellectual property clause (Klausel zum Schutz geistigen Eigentums)
  • Jurisdiction clause (Gerichtsstandsklausel)
  • Liability clause (Haftungsbeschränkungsklausel)
  • Non-compete clause (Wettbewerbsverbotsklausel)
  • Termination clause (Kündigungs- oder Beendigungsklausel)

Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Unternehmen dabei, die für jeden konkreten Vertrag individuell angepassten Klauseltypen zu verwenden – mit dem Ziel, Ihre internationalen Vertragsbeziehungen zu ausländischen Geschäftspartnern rechtlich zu optimieren und maximal abzusichern. 

  • Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Schiedsklausel (Arbitration Clause) vorsehen?

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  • Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Vertraulichkeitsklausel (Confidentiality Clause / Non-Disclosure Clause) vorsehen?

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  • Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Währungsklausel (Currency Clause) vorsehen?

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  • Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Klausel zur höheren Gewalt (Force Majeure Clause) vorsehen?

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  • Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Klausel zur Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (General Terms and Conditions Acceptance Clause) vorsehen?

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  • Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Rechtswahlklausel (Governing Law Clause) vorsehen?

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  • Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Härtefallklausel (Hardship Clause) vorsehen?

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  • Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Haftungsfreistellungsklausel (Hold Harmless Clause) aufnehmen?

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  • Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Klausel zum Schutz geistigen Eigentums (Intellectual Property Clause) vorsehen?

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  • Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Gerichtsstandsklausel (Jurisdiction Clause) vorsehen?

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  • Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Haftungsbeschränkungsklausel (Liability Clause) vorsehen?

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  • Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Wettbewerbsverbotsklausel (Non-Compete Clause) vorsehen?

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Wie kann man rechtliche Probleme bei Import- und Exportgeschäften vermeiden?

Der grenzüberschreitende Warenverkehr bietet erhebliche Wachstumschancen, birgt aber auch rechtliche Risiken. Wer Produkte importiert oder exportiert, muss je nach Einzelfall nicht nur die nationalen Vorschriften des Lieferanten- oder Kundenlandes beachten, sondern auch internationale handels-, steuer- und zollrechtliche Regelungen. Ohne juristische Begleitung drohen Streitigkeiten mit Lieferanten oder Spediteuren, Probleme bei der Produktkonformität, Verzögerungen beim Zoll oder sogar Blockaden im Warenfluss – etwa durch unvollständige oder fehlerhafte Vertrags- oder Lieferdokumente.

Um diese Risiken zu vermeiden und die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten des internationalen Vertragsrechts gezielt zu nutzen, sollte man nicht einfach diejenigen Allgemeinen Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen (AGB) verwenden, die für rein nationale Geschäftsbeziehungen gestaltet sind. Stattdessen empfiehlt es sich, spezifische Allgemeine Einkaufsbedingungen bei Auslandsgeschäften (Import-AGB) sowie Allgemeine Verkaufsbedingungen bei Auslandsgeschäften (Export-AGB) erstellen zu lassen, die individuell auf Ihr Unternehmen ausgerichtet und rechtssicher sowie rechtsoptimiert auf der Grundlage des UN-Kaufrechts (Wiener Übereinkommen vom 11.04.1980) konzipiert sind.

Das UN-Kaufrecht (Convention on International Sale of Goods / CISG) bietet Unternehmen mehr Vertragsfreiheit und mehr rechtliche Flexibilität und schafft einheitliche Spielregeln gegenüber allen ausländischen Geschäftspartnern. Das CISG hilft, internationale Verpflichtungen besser abzusichern, Interpretationskonflikte zwischen verschiedenen nationalen Rechtssystemen zu vermeiden und die Rechtslage bei grenzüberschreitenden Warenkaufverträgen zu vereinheitlichen – ob in Frankreich, in Deutschland oder in Drittstaaten. Unsere Kanzlei arbeitet dabei eng mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen.  

Unsere Anwälte für internationales Wirtschafts- und Handelsrecht unterstützen Sie dabei, Ihre Import- und Exportgeschäfte rechtssicher zu gestalten, Kosten zu optimieren und Fallstricke zu vermeiden. Wir achten insbesondere darauf, dass internationale Kaufverträge klare Regelungen zu Lieferfristen, Qualitätsstandards und Haftungsfragen enthalten – für maximale Sicherheit und Effizienz im globalen Warenverkehr.

  • Haftet ein Unternehmen für das Verhalten seines ausländischen Lieferanten?

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  • Kann ein Unternehmen seine Import- und Exportgeschäfte an einen vertrauenswürdigen Partner delegieren?

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  • Wie kann man den Einkauf im Ausland rechtlich absichern?

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Wie kann man Logistik und Formalitäten im Import-Export rechtssicher organisieren?

Import- und Exportgeschäfte erfordern fundierte Kenntnisse der technischen Regelungen im Bereich Logistik und administrativer Abläufe. Dazu gehört neben der Wahl einer geeigneten Incoterms-Klausel, die umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Lieferungen und Dienstleistungen, der gegebenenfalls notwendige Einsatz eines Fiskalvertreters bei bestimmten Transaktionen und in bestimmten Ländern sowie die sichere Beherrschung der Zollformalitäten – in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat, in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.

Unsere Anwälte für internationales Handelsrecht unterstützen Sie insbesondere dabei, die Incoterms-Klauseln auszuwählen, die Ihre Import-Export-Transaktionen am besten absichern, steuerliche Optimierungsstrategien zu erstellen, die Kosten für Transport und Versicherung rechtlich und wirtschaftlich optimal zu gestalten und Haftungsrisiken zu minimieren.

  • Wie wendet man Incoterms richtig an?

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  • Wie kann man Zölle und Abgaben im internationalen Handel optimieren?

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  • Muss ein Unternehmen im Ausland einen steuerlichen Vertreter (Fiskalvertreter) benennen?

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Welcher Vertriebskanal ist am besten geeignet, um Produkte international zu verkaufen?

Für eine erfolgreiche internationale Geschäftsentwicklung ist die Wahl des richtigen Vertriebskanals von strategischer Bedeutung. Möglich ist unter anderem die Einschaltung eines Handelsvertreters, eines Vertragshändlers oder sonstigen Vertriebspartners – doch jede Option hat unterschiedliche rechtliche, finanzielle und operative Auswirkungen. Eine universelle Lösung gibt es nicht: Der passende Vertriebskanal hängt von Ihrer Branche, Ihren Zielen und dem Maß an Kontrolle ab, das Sie über die Vermarktung Ihrer Produkte behalten möchten.

Unsere Anwälte für internationales Wirtschafts- und Handelsrecht unterstützen Sie bei der Auswahl des am besten geeigneten Vertriebskanals – abgestimmt auf Ihre Branche, Ihre geografische Präsenz und Ihre Wachstumsstrategie, sei es in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat. In enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global erstellen wir rechtssichere und ausgewogene Verträge, in denen die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Zielvorgaben und Mindestabnahmemengen, Exklusivitätsrechte, Vertragslaufzeit und Kündigungsmodalitäten präzise und im Interesse Ihres Unternehmens geregelt sind. Dadurch möchten wir Ihre Vertriebskooperationen rechtlich absichern und etwaige Streitigkeiten zwischen den Vertriebspartnern vermeiden.

  • Vertragshändler oder Handelsvertreter – worin liegt der Unterschied?

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  • Wie kann man internationale Vertriebsverträge rechtlich absichern?

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  • Warum ist eine durchdachte Steuerung der internationalen Vertriebsstrategie so wichtig?

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  • Was sollte man tun bei einer rechtsmissbräuchlichen Beendigung der Geschäftsbeziehung mit einem Vertragspartner?

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Welche rechtlichen Vorgaben gelten bei internationaler Mitarbeitermobilität?

Die grenzüberschreitende Entsendung, Versetzung oder klassische Expatriierung von Arbeitnehmern wirft komplexe Fragen im Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht auf. Je nach Einsatzdauer (Kurz- oder Langzeiteinsatz) sowie in Abhängigkeit von den betroffenen Staaten gelten unterschiedliche rechtliche Anforderungen.  

Auch neue Formen der Arbeitsorganisation – wie zum Beispiel grenzüberschreitendes Homeoffice – stellen Arbeitgeber vor neue Herausforderungen, die im Einklang mit den bestehenden arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen gemeistert werden müssen.

Unsere Anwälte für internationales Arbeitsrecht unterstützen Sie dabei, Ihre Mitarbeitereinsätze im Ausland rechtssicher zu gestalten: Wir erstellen individuell an Ihre Bedürfnisse angepasste Arbeitsverträge unter Berücksichtigung lokaler Besonderheiten, prüfen die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen und sorgen für eine rechtskonforme Umsetzung Ihrer globalen Mobilitätsstrategie. Dabei stellen wir sicher, dass die europäischen Vorgaben auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts sowie die einschlägigen bilateralen Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung korrekt angewendet werden. 

  • Welche Hauptformen internationaler Mitarbeitermobilität gibt es – Entsendung oder Expatriierung?

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  • Wie erstellt man einen rechtssicheren Arbeitsvertrag bei internationaler Mitarbeitermobilität?

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  • Welche sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Pflichten gelten bei international eingesetzten Mitarbeitern?

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  • Ist Homeoffice aus dem Ausland rechtlich zulässig?

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  • Wie organisiert man eine konzerninterne Versetzung ins Ausland rechtssicher?

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  • Wie funktioniert grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) im internationalen Kontext?

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Welche Finanzierungsinstrumente eignen sich für eine internationale Geschäftstätigkeit – und wie kann man diese rechtlich absichern?

Für eine erfolgreiche internationale Expansion benötigt ein Unternehmen nicht nur operativ geeignete, sondern vor allem auch rechtlich abgesicherte Finanzierungsmöglichkeiten. Mehrere Instrumentarien zur Finanzierung und Absicherung von Krediten stehen zur Verfügung: Bankkredit, Leasing, Bürgschaft, Bankgarantie auf erstes Anfordern, Standby Letter of Credit, Akkreditiv sowie internationales Factoring, usw. Jedes dieser Instrumente bietet spezifische Vorteile – je nach Zielsetzung und Geschäftsmodell: Ein Kredit verschafft unmittelbare Liquidität, Leasing ermöglicht Investitionen ohne Kapitalbindung, Bürgschaften und Bankgarantien erleichtern die Kreditvergabe durch Absicherung Dritter, ein Standy Letter of Credit oder Akkreditiv fungiert als sicheres Zahlungsinstrument im internationalen Handel und internationales Factoring erlaubt es, Auslandsforderungen kurzfristig in Liquidität umzuwandeln.

Allerdings können diese Instrumente mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden sein – insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext: variable Zinssätze, vorzeitige Kündigungsklauseln, lokale Anforderungen an Sicherheiten oder die Wirksamkeit bestimmter Vertragsklauseln in ausländischen Rechtssystemen. Deshalb ist vor Abschluss solcher Verträge eine fundierte rechtliche Analyse unerlässlich.

Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht helfen Ihnen, die passenden Finanzierungslösungen für Ihre individuellen unternehmerischen Ziele – ob Investition, Expansion oder Liquiditätssteuerung – auszuwählen und Ihre Verpflichtungen rechtssicher zu gestalten. Wir prüfen die Vertragsinhalte der Bankverträge, verhandeln Sicherheiten und Garantien und schützen Sie vor unvorteilhaften oder für den internationalen Rechtsverkehr ungeeigneten Klauseln – in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat, stets in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.

  • Wie kann man ein internationales Finanzierungsprojekt mit einer Bürgschaft absichern?

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  • Ist Leasing für die Finanzierung von Betriebsmitteln im internationalen Kontext geeignet?

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  • Wie kann man internationale Forderungen schnell finanzieren?

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  • Welche rechtlichen Risiken bergen internationale Finanzierungsverträge?

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  • Wie verhandelt man internationale Bankverträge rechtssicher und vorteilhaft?

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Wie realisiert man eine Unternehmensakquisition oder -umstrukturierung im Ausland ohne unnötige Risiken?

Bei einem grenzüberschreitenden Unternehmenskauf oder einer Reorganisation einer internationalen Unternehmensgruppe sind länderspezifische Vorschriften und Verfahrensschritte zu beachten. In vielen Staaten sind bestimmte Maßnahmen zwingend erforderlich – zum Beispiel die Einholung von Genehmigungen (etwa im Bereich der Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen), die Veröffentlichung der Transaktion, die Unterrichtung von Arbeitnehmern oder Gläubigern. In der Praxis unerlässlich ist die Durchführung einer Legal, Tax und Financial Due Diligence, um Stärken und Schwächen bzw. Risiken des Target-Unternehmens zu erkennen und vertraglich berücksichtigen zu können.  

Wer diese Anforderungen nicht präzise vorbereitet, riskiert rechtliche Blockaden oder nachgelagerte Haftungsrisiken für die beteiligten Parteien.

Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht und M&A-Recht unterstützen Sie bei der rechtssicheren Strukturierung und Durchführung der Transaktion. Sie sorgen dafür, dass alle länderbezogenen Formalitäten beachtet und sämtliche Dokumente und Verträge rechtlich einwandfrei umgesetzt werden – sei es bei Unternehmenskäufen in der Form des Asset Deals oder Share Deals, bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen, sowie sonstigen Betriebs- bzw. Vermögensübergängen oder anderen Umstrukturierungsvorgängen wie zum Beispiel eine internationale Sitzverlegung in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat, in enger Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global. 

  • Was ist bei einem internationalen Asset Deal (Verkauf von Vermögenswerten eines Unternehmens) besonders zu beachten?

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  • Was ist bei einem internationalen Share Deal (Verkauf von Gesellschaftsanteilen) zu beachten?

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  • Welche Vorbereitungen sollten vor dem Verkauf eines Unternehmens an einen ausländischen Käufer getroffen werden?

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  • Welche Risiken bestehen beim Kauf eines Unternehmens im Ausland?

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  • Ist eine Fusion (Verschmelzuzng) zweier Unternehmen aus verschiedenen Staaten möglich?

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  • Kann der Sitz einer Gesellschaft in einen anderen EU-Mitgliedstaat verlegt werden?

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Internationale Rechtsoptimierung außerhalb des Vertragsmanagements mit ausländischen Geschäftspartnern

Was gilt, wenn ein Unternehmen von einer außervertraglichen Pflichtverletzung betroffen ist?

Wird einem Unternehmen ein Schaden durch einen Dritten zugefügt, mit dem es in keiner vertraglichen Beziehung steht, liegt die Verletzung einer außervertraglichen Pflicht vor. Es handelt sich um Fallgestaltungen im Zusammenhang mit zum Beispiel fehlerhaften Produkten, Handlungen des unlauteren Wettbewerbs, dem rechtswidrigen Abbrechen von Vertragsverhandlungen oder auch internetbasierten Delikten.

In diesen Konstellationen kann das geschädigte Unternehmen eine deliktische Schadensersatzklage erheben, um Ersatz für den erlittenen Schaden zu verlangen. Im internationalen Kontext ist dabei Vorsicht geboten: Die einschlägigen Rechtsvorschriften unterscheiden sich – je nach dem Land, in dem die außervertragliche Pflichtverletzung erfolgt oder der Schaden eingetreten ist – erheblich. Es ist deshalb zuallererst von Bedeutung festzustellen, welches Recht auf die Angelegenheit Anwendung findet und welche nationalen Gerichte für einen etwaigen Rechtsstreit zuständig sind.

Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Sie bei der rechtlichen Einordnung des Sachverhalts, bei der Bestimmung des anwendbaren Rechtes sowie der Gerichtszuständigkeit und bei der effektiven rechtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche – sei es in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.

  • Welche Arten außervertraglicher Pflichtverletzungen können ein Unternehmen international treffen?

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  • Welche Rechtsordnung gilt, wenn ein Unternehmen durch einen Dritten geschädigt wird?

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  • Wer haftet, wenn ein Produkt wegen eines defekten Bauteils eines Zulieferers einen Schaden verursacht?

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  • Welche Rechtsordnung gilt bei unlauterem Wettbewerb oder Internetdelikten gegen ein Unternehmen?

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  • Welche Rechtsordnung gilt bei einem rechtsmissbräuchlichen Abbruch internationaler Vertragsverhandlungen?

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Wie kann man die ausländischen Anforderungen des Datenschutzes rechtssicher einhalten?

Sobald Ihr Unternehmen personenbezogene Daten – etwa von Kunden, Mitarbeitern oder Lieferanten – in einem anderen Land verarbeitet oder mit einem ausländischen Dienstleister zusammenarbeitet, müssen strenge Datenschutzvorschriften einhalten werden, zum Beispiel die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Europa. Viele andere Länder haben eigene Datenschutzgesetze, zum Beispiel der CCPA in den USA oder die LGPD in Brasilien.

Ein Verstoß gegen solche Vorschriften kann nicht nur zu hohen Geldbußen führen, sondern auch zu zivilrechtlichen Klagen von betroffenen Personen.

Unsere Anwälte für internationales Wirtschafts- und IT-Recht prüfen, ob Ihre Datenverarbeitungsvorgänge den geltenden Vorschriften entsprechen, und helfen Ihnen dabei, die Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Kunden rechtskonform abzusichern – in Deutschland, Frankreich oder in einem Drittstaat, in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global. Wir beraten Sie insbesondere zur Einführung interner Datenschutzrichtlinien, zur notwendigen Dokumentation oder zur Erstellung datenschutzkonformer Verträge. 

  • Ist der Transfer von Kundendaten ins Ausland erlaubt?

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  • Wer haftet, wenn ein ausländischer Dienstleister gegen Datenschutzvorgaben verstößt?

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  • Muss ein DSGVO-Vertreter in der Europäischen Union benannt werden?

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Wie vermeidet man Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht bei internationalen Geschäftsbeziehungen?

Sowohl in Europa als auch in zahlreichen Drittstaaten gelten strenge Wettbewerbsregeln, die marktverzerrende Praktiken untersagen – etwa Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Quotenvereinbarungen oder Ausschlussstrategien gegenüber Dritten. Verstöße gegen diese Vorschriften können erhebliche verwaltungsrechtliche Sanktionen – insbesondere in Form hoher Geldbußen – nach sich ziehen.

Daher ist es unerlässlich, dass sowohl Ihre unternehmerischen Entscheidungen als auch die von Ihnen entwickelten Kooperationsmodelle nicht gegen diese wettbewerbsrechtlichen Anforderungen verstoßen.  

Unsere Anwälte für europäisches und internationales Wettbewerbsrecht prüfen, ob Ihre Verträge und Geschäftspraktiken mit den relevanten nationalen und europäischen Bestimmungen vereinbar sind. Wir analysieren insbesondere Preis- und Exklusivitätsklauseln in Ihren Vereinbarungen, bewerten Kooperationsstrukturen und beraten Sie insbesondere zu Fragen der kartellrechtlichen Freistellung, zur Zulässigkeit von Gebiets- und Kundenbeschränkungen sowie zur Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen, um wettbewerbsrechtliche Risiken und Sanktionen effektiv zu vermeiden.

  • Wie prüft man, ob Verträge mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar sind?

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  • Können internationale Geschäftspraktiken mit ausländischen Partnern wettbewerbsrechtlich problematisch sein?

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  • Wie führt man internationale Fusionen und Übernahmen im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht durch?

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Wie geht man mit der Insolvenz eines internationalen Geschäftspartners oder eines verbundenen Unternehmens um?

Kommt es zur Insolvenzanmeldung eines international tätigen Unternehmens oder eines Unternehmens innerhalb eines Konzerns mit Auslandsbezug, ist zunächst zu klären, in welchem Staat das bzw. die Insolvenzverfahren zu eröffnen ist/sind und welches Recht zur Anwendung kommt. Maßgeblich ist dabei innerhalb der EU der sogenannte „COMI“ (Center of Main Interests), also der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners.

Wird das Insolvenzverfahren im Ausland eröffnet, ist zu prüfen, wie sich das ausländische Insolvenzrecht auf Ihr Unternehmen und bestehende Vertragsverhältnisse auswirkt – etwa im Hinblick auf die Fortführung, Aussetzung oder Beendigung laufender Verträge, die Forderungsanmeldung oder die Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Unsere Anwälte für internationales Insolvenzrecht unterstützen Sie bei der rechtssicheren Handhabung solcher Insolvenzfälle und wahren Ihre Interessen – in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat. Wir arbeiten dabei sehr eng mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen und beraten Sie u.a. bei der Prüfung von Aus- oder Absonderungsrechten (z.B. bei einem Eigentumsvorbehalt), der Geltendmachung von vorrangigen Forderungen sowie der  Absicherung vertraglicher Ansprüche in der Insolvenz.

  • Wie bestimmt man das zuständige Gericht bei grenzüberschreitender Insolvenz?

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  • Welche Auswirkungen kann die Insolvenz eines ausländischen Geschäftspartners (Lieferanten oder Kundens) auf das eigene Unternehmen haben?

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Wie organisiert man die Übertragung von Vermögen (Schenkung/Erbfall) im internationalen Kontext?

Eigentum von Immobilien im Ausland – etwa einer Ferienimmobilie oder eines Geschäftsgebäudes – oder von beweglichen Gegenständen unterliegt im Falle der Schenkung oder einer Erbschaft jeweils unterschiedlichen nationalen Regelungen.

Unsere Anwälte für internationales Erb- und Vermögensrecht begleiten Sie bei der rechtssicheren und steuerlich optimierten Übertragung von Vermögenswerten – abgestimmt auf die jeweilige Gesetzeslage in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.  

  • Kann eine im Ausland gelegene Immobilie durch Schenkung oder Erbschaft übertragen werden?

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  • Welches Recht gilt bei einer internationalen Erbschaft mit Auslandsimmobilie?

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  • Welche steuerlichen Folgen hat eine grenzüberschreitende Immobilienübertragung?

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Wie ist bei einem Rechtsstreit mit einem ausländischen Geschäftspartner zu beachten  – vor staatlichen Gerichten und im Rahmen von Schiedsgerichts-verfahren?

Im internationalen Geschäftsverkehr – etwa mit Kunden, Lieferanten oder Partnern im Ausland – kann es rasch zu Streitigkeiten kommen, zum Beispiel wegen offener Forderungen, Lieferverzögerungen oder mangelhafter Vertragserfüllung. Solche Konflikte sind regelmäßig komplexer, wenn mehrere Rechtsordnungen beteiligt sind. Deshalb ist es entscheidend, bereits vor Entstehung eines Konflikts durch wirksame Vertragsklauseln sicherzustellen, dass die Streitigkeit möglichst vor den staatlichen Gerichten im eigenen Land oder vor internationalen Schiedsgerichten ausgetragen wird.

Unsere Anwälte für internationales Prozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit Wirtschaftsrecht unterstützen Sie in allen Phasen der Streitvermeidung und Streitbeilegung: von der Verhandlung und Formulierung geeigneter und rechtswirksamer Gerichtsstandsklauseln (jurisdiction clauses) bzw. Schiedsklauseln (arbitration clauses) bis hin zur Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie und Ihrer Begleitung im gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren – in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat. Wir arbeiten dabei eng mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen.  

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