Unsere expertise
Internationales Wirtschaftsrecht – Ihre Beratungsexperten für internationale Verträge, M&A und internationale Konfliktlösung
Zusammenfassung
- Internationales Business: worauf kommt es bei grenzüberschreitenden Verträgen, internationalen Transaktionen und Streitigkeiten mit ausländischen Geschäftspartnern an?
- Wie lassen sich rechtliche Optimierungspotenziale bei internationalen Geschäftsoperationen gezielt nutzen?
- Wie gestaltet man seine internationale Geschäftstätigkeit rechtssicher und risikominimiert?
- Internationale Rechtsoptimierung im Rahmen des Vertragsmanagements mit ausländischen Geschäftspartnern Welche Klauseln sollte man in internationalen Verträgen unbedingt verwenden?
- Wie kann man rechtliche Probleme bei Import- und Exportgeschäften vermeiden?
- Wie kann man Logistik und Formalitäten im Import-Export rechtssicher organisieren?
- Welcher Vertriebskanal ist am besten geeignet, um Produkte international zu verkaufen?
- Welche rechtlichen Vorgaben gelten bei internationaler Mitarbeitermobilität?
- Welche Finanzierungsinstrumente eignen sich für eine internationale Geschäftstätigkeit – und wie kann man diese rechtlich absichern?
- Wie realisiert man eine Unternehmensakquisition oder -umstrukturierung im Ausland ohne unnötige Risiken?
- Internationale Rechtsoptimierung außerhalb des Vertragsmanagements mit ausländischen Geschäftspartnern Was gilt, wenn ein Unternehmen von einer außervertraglichen Pflichtverletzung betroffen ist?
- Wie kann man die ausländischen Anforderungen des Datenschutzes rechtssicher einhalten?
- Wie vermeidet man Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht bei internationalen Geschäftsbeziehungen?
- Wie geht man mit der Insolvenz eines internationalen Geschäftspartners oder eines verbundenen Unternehmens um?
- Wie organisiert man die Übertragung von Vermögen (Schenkung/Erbfall) im internationalen Kontext?
- Wie ist bei einem Rechtsstreit mit einem ausländischen Geschäftspartner zu beachten – vor staatlichen Gerichten und im Rahmen von Schiedsgerichts-verfahren?
Internationales Business: worauf kommt es bei grenzüberschreitenden Verträgen, internationalen Transaktionen und Streitigkeiten mit ausländischen Geschäftspartnern an?
Die internationale Expansion eines Unternehmens oder Konzerns eröffnet vielfältige wirtschaftliche, finanzielle und strategische Chancen. Weniger bekannt ist jedoch, dass der grenzüberschreitende Rechtsrahmen – häufig flexibler, pragmatischer und liberaler als nationale Regelungen – es ermöglicht, bestimmte rechtliche Aspekte internationaler Verträge, grenzüberschreitender Transaktionen und Streitigkeiten mit ausländischen Geschäftspartnern gezielt abzusichern.
Trotz dieser Möglichkeit, jede Form der internationalen Geschäftstätigkeit rechtlich zu optimieren, birgt der grenzüberschreitende Kontext zunächst einmal unbestreitbar zahlreiche rechtliche Risiken: Anwendung ausländischer Rechtsvorschriften, grenzüberschreitendes Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung, Streitigkeiten vor ausländischen Gerichten, Auseinandersetzungen mit Verwaltungsbehörden anderer Staaten, internationale Insolvenzverfahren, Sprachbarrieren, Fehlinterpretation lokaler Gepflogenheiten, Währungsschwankungen, lokale finanzielle oder politische Krisen, Unsicherheiten bei internationalen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen sowie kulturelle Unterschiede bei Vertragsverhandlungen oder gerichtlichen bzw. schiedsgerichtlichen Verfahren.
Wenn ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe international tätig werden möchte, ist deshalb eine doppelte Rechtsstrategie unerlässlich: Einerseits gilt es, die rechtlichen Optimierungspotenziale des grenzüberschreitenden Rahmens bestmöglich zu nutzen. Andererseits müssen die zahlreichen Fallstricke, Risiken und Unwägbarkeiten jeder internationalen Geschäftstätigkeit durch vorausschauende und präventive juristische Maßnahmen wirksam vermieden werden.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht begleiten Unternehmen bei der Umsetzung dieser doppelten Rechtsstrategie – in Frankreich, in Deutschland oder in Drittstaaten. Dabei arbeiten wir effizient und erfolgreich mit unseren ausländischen Kolleginnen und Kollegen aus dem internationalen Netzwerk a-Global in sämtlichen Bereichen des grenzüberschreitenden Wirtschaftsrechts zusammen.
Wir stehen verlässlich an Ihrer Seite für internationale Rechtsoptimierung – innerhalb und außerhalb des Vertragsmanagements mit ausländischen Geschäftspartnern:
Internationale Rechtsoptimierung im Rahmen des Vertragsmanagements mit ausländischen Geschäftspartnern
- Import / Export: Steuerung der Lieferkette, Erstellung spezifischer Export- und Importbedingungen (AGB) für den internationalen Handel, richtige Anwendung der Incoterms, Umsatzsteuer und Zollformalitäten
- Vertrieb über die Grenze: Optimierung der Vertriebskanäle durch grenzüberschreitende Vertragshändlerverträge, Franchiseverträge und Handelsvertreterverträge
- Verträge im internationalen Rahmen: Verhandlung und Ausarbeitung von Verträgen mit ausländischen Geschäftspartnern, rechtliche Optimierung der Verträge durch die Verwendung spezifischer Klauseln des internationalen Handels, Strategieberatung zur Rechtswahl und zur Gestaltung alternativer Streitbeilegungsklauseln (Mediation, Schiedsverfahren), Bestimmung der zuständigen staatlichen Gerichte
- Mobilität der Arbeitnehmer: Grenzüberschreitende Arbeitsverträge, grenzüberschreitende Ausübung von zwei- oder mehrseitigen Arbeitsverhältnissen im Hinblick auf die arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen, Entsendung ins Ausland, rechtlicher, steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Rahmen für Grenzgänger, Expatriierungsverfahren, grenzüberschreitende Zeitarbeit und internationale Arbeitnehmerüberlassung
- Finanzierung und Sicherheiten: Vertragsgestaltung zur Unternehmensfinanzierung, internationales Factoring, Nutzung banküblicher Finanzierungsverträge und Garantien
- Unternehmenskauf und grenzüberschreitende Fusion (M & A): Rechtliche Strukturierung und Optimierung grenzüberschreitender Transaktionen, Begleitung internationaler Unternehmenskäufe und -zusammenschlüsse in Form des Share Deals und Asset Deals, internationale Sitzverlegung
Internationale Rechtsoptimierung außerhalb des Vertragsmanagements mit ausländischen Geschäftspartnern
- Haftung außerhalb vertraglicher Beziehungen: Rechtliche Absicherung von Produkten und Dienstleistungen, Präventionsstrategien bei fehlerhaften Produkten und Cyberkriminalität
- Compliance im internationalen Rahmen: Datenschutz, ausländische Compliance-Vorgaben und internationale Standards zur Korruptions- und Geldwäschebekämpfung, usw.
- Wettbewerbs- und Kartellrecht: Vorschriften des nationalen und europäischen Kartellrechts, unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen und wettbewerbswidrige Absprachen
- Rechtsstreitigkeiten und Schiedsgerichtsbarkeit: Gerichtsverfahren vor deutschen, französischen und ausländischen Gerichten, alternative Streitbeilegungsverfahren (Mediation), internationales Schiedsverfahren (institutionell und ad hoc), grenzüberschreitendes Forderungsmanagement, europäische Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
- Insolvenz: Absicherung und Anmeldung von Forderungen in ausländischen Insolvenzverfahren, rechtliche Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsstilllegung, Begleitung bei der Antragsstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer ausländischen Tochtergesellschaft
- Erbfälle im internationalen Rahmen: Gestaltung und vorausschauende Planung grenzüberschreitender erbrechtlicher Fragestellungen
Wie lassen sich rechtliche Optimierungspotenziale bei internationalen Geschäftsoperationen gezielt nutzen?
Der grenzüberschreitende Kontext bietet in vielerlei Hinsicht einen flexibleren, pragmatischeren und liberaleren Rechtsrahmen, als wir das von vergleichbaren nationalen Regelungen her kennen. Die rechtliche Absicherung und Optimierung jeder Form der internationalen Geschäftstätigkeit wird dadurch ermöglicht, dass internationale Übereinkommen und europäische Verordnungen zum Zwecke materieller Rechtsvereinheitlichung zur Verfügung stehen und wir bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen auf alternative Streitbeilegungsverfahren wie z.B. das internationale Schiedsverfahren (institutionelle und ad hoc Schiedsgerichtsbarkeit) zurückgreifen können.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht beraten Sie umfassend in allen Bereichen des Unternehmensrechts – damit Ihr Unternehmen die Chancen der rechtlichen Absicherung internationaler Verträge und grenzüberschreitender Transaktionen optimal nutzt, interne Strukturen rechtlich effizient gestaltet, internationale Wachstumsstrategien rechtlich abgesichert umsetzt und rechtliche Konflikte frühzeitig vermeidet oder durch Mediation und internationales Schiedsverfahren effektiv löst.
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Wie können internationale Übereinkommen zur rechtlichen Absicherung von Verträgen beitragen?
Inhalte erweiternEs gibt eine Reihe internationaler Übereinkommen zum Zwecke der materiellen Rechtsvereinheitlichung wie z. B. das Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (Convention on International Sale of Goods / CISG) , die einen weltweit geltenden, „vereinheitlichten“ Rechtsrahmen bieten. Dadurch entfällt in der Regel die Notwendigkeit, dass Vertragsparteien aus unterschiedlichen Staaten sich auf eine nationale Rechtsordnung einigen müssen. Der Einsatz eines solchen internationalen Übereinkommens lohnt sich in der Praxis vor allem bei der Aufnahme und Durchführung von Vertragsverhandlungen, da die Vertragsparteien sich dadurch einen „maßgeschneiderten“ Rechtsrahmen, unabhängig von den Zwängen einzelstaatlicher Regelungen schaffen können.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht erläutern Ihnen im Detail, wie weit man sich das Optimierungspotential internationaler Übereinkommen zur rechtlichen Absicherung grenzüberschreitender Verträge zu nutzen machen kann und sollte. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Rechtsinstrumentarien sowie bei der Formulierung spezifischer Vertragsklauseln, die bestmöglich auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dadurch lassen sich Ihre Vertragsbeziehungen rechtlich optimal gestalten und absichern. Darüber hinaus entwickeln wir für Ihr Unternehmen optimierte Vertragskonzeptionen nach deutschem, französischem oder ausländischem Recht zur rechtlichen Absicherung Ihrer Geschäftsbeziehung mit ausländischen Geschäftspartnern und arbeiten hierbei eng mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen.
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Wie gestaltet man rechtssichere Unternehmensstrukturen und Wachstumsstrategien im internationalen Umfeld?
Inhalte erweiternDas europäische Recht gewinnt zunehmend an Bedeutung in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und ermöglicht es Ihnen, für Ihre nationalen Unternehmen (z. B. ausländische Tochtergesellschaften) einheitliche Strukturen und Abläufe zu schaffen – im Einklang mit den Vorgaben des EU-Rechts. Diese rechtliche Harmonisierung stellt eine unabdingbare Voraussetzung dafür dar, dass Sie Ihre ausländischen Tochtergesellschaften und europäischen Vertriebseinheiten – gerade auch im Verhältnis zu Geschäftspartnern außerhalb der EU – einheitlich und effizient strukturieren können.
Unsere Anwälte für Europarecht unterstützen Sie bei der rechtlichen Harmonisierung Ihrer internen Abläufe, der gruppeneinheitlichen Gestaltung von Unternehmensrichtlinien, Guidelines und Vertriebsstrategien, die den Anforderungen des EU-Rechts entsprechen. Wir prüfen für Sie, ob alle Einheiten Ihrer Unternehmensgruppe die spezifischen Vorgaben der europäischen Gesetzgebung und Rechtsprechung korrekt umsetzen. Wir begleiten Sie dabei in Frankreich, in Deutschland oder in Drittstaaten – in enger Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Wie setzt man die internationale Schiedsgerichtsbarkeit gezielt zur Lösung von Streitigkeiten mit ausländischen Geschäftspartnern ein?
Inhalte erweiternIn der Praxis ist es für Geschäftspartner häufig schwierig, sich vertraglich darauf zu einigen, dass für einen Rechtsstreit ausschließlich die nationalen Gerichte des einen oder anderen Vertragspartners zuständig sein sollen. Verständlicherweise möchte jede Partei einen Rechtsstreit möglichst nur vor den Gerichten des eigenen Landes führen – häufig aus Sorge, vor einem ausländischen Gericht benachteiligt zu sein. Hinzu kommen praktische Hürden: Beauftragung eines ausländischen Anwalts, Wahrnehmung von Gerichtsverhandlungen im Ausland sowie Übersetzung sämtlicher Prozessunterlagen in die Sprache des zuständigen nationalen Gerichts.
Wesentlich einfacher und neutraler gestaltet sich die Situation hingegen, wenn die Parteien ein internationales Schiedsverfahren vereinbart haben: Das Schiedsgericht ist international ausgerichtet, häufig mehrsprachig und bietet den Beteiligten maximale Flexibilität und Verfahrensfreiheit. Zudem lässt sich ein Schiedsspruch im Vergleich zu einem staatlichen Urteil meist wesentlich leichter im Ausland – insbesondere außerhalb der EU – anerkennen und vollstrecken.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht und Schiedsverfahrensrecht beraten Sie bei der Auswahl der passenden Form des Schiedsverfahrens – ob im Rahmen der institutionellen oder ad hoc Schiedsgerichtsbarkeit – und empfehlen Ihnen die für Ihre Bedürfnisse geeignete Schiedsinstitution. Wir begleiten Sie während des gesamten Verfahrens vor dem Schiedsgericht – sei es in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat – in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global. Auf diese Weise helfen wir Ihnen, Verfahrensrisiken frühzeitig zu erkennen, eine wirksame Verteidigungsstrategie zu entwickeln und rechtssichere Lösungen für Ihre internationalen Projekte zu gestalten.
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Wie gestaltet man seine internationale Geschäftstätigkeit rechtssicher und risikominimiert?
Wer international Geschäfte tätigt, muss seine Interessen frühzeitig absichern und mögliche Streitigkeiten vorausschauend berücksichtigen. Da sich rechtliche Vorgaben und Verfahrensweisen von Land zu Land unterscheiden, können Konflikte im grenzüberschreitenden Kontext schnell komplex und schwer kalkulierbar werden. Umso wichtiger ist es, internationale Verträge sorgfältig vorzubereiten – um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und die geschäftlichen Interessen Ihres Unternehmens nachhaltig zu schützen.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht begleiten Sie dabei, Ihre internationalen Geschäftstätigkeiten rechtlich abzusichern und rechtliche Risiken im Ausland frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden – sei es in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat. Dabei arbeiten wir eng mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen.
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Wie bestimmt man das zuständige Gericht bei Streitigkeiten mit ausländischen Kunden oder Lieferanten?
Inhalte erweiternBei internationalen Konflikten ist es entscheidend, im Voraus zu klären, welches Gericht im Streitfall zuständig ist. Fehlt eine klare und rechtlich wirksame Gerichtsstandsklausel, droht die Notwendigkeit, sich an ein ausländisches Gericht wenden zu müssen – mit abweichenden Verfahrensregeln, höheren Verfahrenskosten sowie zusätzlichen sprachlichen und kulturellen Hürden. All das kann die Prozessführung erheblich erschweren und verteuern. Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht und Prozessrecht unterstützen Sie bei der Formulierung geeigneter Gerichtsstandsklauseln und helfen Ihnen dabei, die für Ihre Interessen günstigsten nationalen Gerichte festzulegen – in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Welches Recht ist auf einen internationalen Vertrag anwendbar?
Inhalte erweiternBeim Abschluss eines Vertrags mit einem ausländischen Geschäftspartner ist es unerlässlich, bereits im Vertrag festzulegen, welches Recht im Streitfall zur Anwendung kommen soll. So lässt sich rechtliche Unsicherheit von Anfang an vermeiden. Ohne eine ausdrücklich getroffene Rechtswahl wird das anwendbare Recht nach objektiven Kriterien auf Grundlage internationaler Kollisionsnormen bestimmt – beispielsweise nach der EU-Verordnung „Rom I“ über vertragliche Schuldverhältnisse. Dies kann zu unangenehmen und unerwarteten Ergebnissen führen. Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht helfen dabei, ein geeignetes Rechtssystem auszuwählen, um Verträge rechtlich abzusichern und potenzielle Streitigkeiten auszuschließen – sei es in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat. In enger Abstimmung mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global sorgen wir dafür, dass jeder Vertrag eine klare und wirksame Rechtswahlklausel enthält, um zu vermeiden, dass unerwartet ausländisches Recht Anwendung findet.
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Wie kann man Streitigkeiten im internationalen Handel von Anfang an vermeiden?
Inhalte erweiternDie wirksamste Form der Streitvermeidung im internationalen Handel beginnt bereits bei der Vertragsverhandlung und -gestaltung. Verträge sollten nicht nur den strategischen Zielen Ihrer operativen Geschäftstätigkeit entsprechen, sondern auch ein Höchstmaß an rechtlicher Sicherheit gewährleisten. Dazu gehört, alle denkbaren Situationen während der Vertragsdurchführung vorausschauend zu regeln, die Pflichten beider Vertragsparteien präzise zu definieren und die für den internationalen Handel wesentlichen Klauseln zu integrieren – etwa Härteklauseln (Hardship), Klauseln zur höheren Gewalt (Force Majeure) sowie Regelungen zur alternativen Streitbeilegung wie z.B. internationale Schiedsverfahren oder Mediation.
Es ist stets besser, Konflikte im Vorfeld zu vermeiden, als sich auf ein unvorhersehbares Gerichtsverfahren vor einem ausländischen Gericht einzulassen. Unsere Anwälte für internationales Vertragsrecht entwickeln und gestalten mit Ihrem Unternehmen rechtlich stimmige und technisch kohärente Verträge, um Ihre internationalen Transaktionen bestmöglich abzusichern – in Frankreich, in Deutschland oder in Drittstaaten in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Internationale Rechtsoptimierung im Rahmen des Vertragsmanagements mit ausländischen Geschäftspartnern
Welche Klauseln sollte man in internationalen Verträgen unbedingt verwenden?
Internationale Transaktionen sind häufig kompliziert und risikobehaftet. Um sich wirksam zu schützen, ist es entscheidend, Verträge nicht nur auf der Grundlage nationaler Standards sorgfältig zu formulieren, sondern gezielt auf diejenigen Vertragsklauseln zurückzugreifen, die speziell im internationalen Handel zum Zwecke der Risikominimierung, rechtlichen Absicherung und Rechtsoptimierung verwendet werden – und zwar unabhängig davon, in welchem Land man tätig ist.
Um internationale Verträge rechtssicher und rechtsoptimiert gestalten zu können, muss man folgende Klauseltypen kennen und gezielt einsetzen:
- Arbitration clause (Schiedsklausel)
- Confidentiality clause / Non-disclosure clause (Vertraulichkeitsklausel)
- Currency clause (Währungsklausel)
- Force majeure clause (Klausel zur höheren Gewalt)
- General Terms and Conditions Acceptance Clause (Klausel zur Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
- Governing law clause (Rechtswahlklausel)
- Hardship clause (Härtefallklausel)
- Hold harmless clause (Haftungsfreistellungsklausel)
- Intellectual property clause (Klausel zum Schutz geistigen Eigentums)
- Jurisdiction clause (Gerichtsstandsklausel)
- Liability clause (Haftungsbeschränkungsklausel)
- Non-compete clause (Wettbewerbsverbotsklausel)
- Termination clause (Kündigungs- oder Beendigungsklausel)
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Unternehmen dabei, die für jeden konkreten Vertrag individuell angepassten Klauseltypen zu verwenden – mit dem Ziel, Ihre internationalen Vertragsbeziehungen zu ausländischen Geschäftspartnern rechtlich zu optimieren und maximal abzusichern.
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Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Schiedsklausel (Arbitration Clause) vorsehen?
Inhalte erweiternEin Schiedsverfahren ermöglicht es, Streitigkeiten außerhalb staatlicher nationaler Gerichte vor einem internationalen Schiedsgericht beizulegen – bestehend aus einem Einzelschiedsrichter oder mehreren (in der Regel drei) Schiedsrichtern. Gerade im internationalen Kontext bietet das internationale Schiedsverfahren viele Vorteile: Es ist in der Regel schneller, flexibler in der Durchführung, vertraulicher im Ablauf und oft effizienter – nicht zuletzt aufgrund der hohen fachlichen Spezialisierung und Erfahrung der von den Parteien ernannten Schiedsrichter.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Sie dabei, eine auf die konkrete Situation abgestimmte Schiedsklausel (vertragliche Schiedsklausel bzw. Schiedsabkommen nach dem Entstehen einer Streitigkeit) zu verhandeln und rechtssicher zu formulieren – unter Berücksichtigung aller relevanten rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
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Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Vertraulichkeitsklausel (Confidentiality Clause / Non-Disclosure Clause) vorsehen?
Inhalte erweiternEine Vertraulichkeitsklausel schützt sensible Informationen – etwa Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten oder andere vertrauliche Inhalte – vor unbefugter Weitergabe oder Nutzung durch die andere Vertragspartei. Eine solche Klausel ist insbesondere bei grenzüberschreitenden Forschungs- und Entwicklungsverträgen sowie beim internationalen Unternehmenskauf unerlässlich, um die Wettbewerbsfähigkeit des eigenen Unternehmens langfristig zu sichern.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht helfen dabei, klare und wirksame Vertraulichkeitsklauseln zu formulieren, die bei allen internationalen Transaktionen einen verlässlichen Schutz sensibler Daten gewährleisten.
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Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Währungsklausel (Currency Clause) vorsehen?
Inhalte erweiternDie Festlegung der Vertragswährung reduziert Unsicherheiten im Zusammenhang mit Wechselkursen und schafft Zahlungssicherheit im Verhältnis zu ausländischen Geschäftspartnern. Eine Währungsklausel hilft dabei, finanzielle Risiken aufgrund von Währungsschwankungen frühzeitig zu erkennen und wirksam zu steuern.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen dabei, geeignete Währungsklauseln auszuhandeln und zu formulieren – unabhängig davon, welche Währung im Vertrag verwendet wird.
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Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Klausel zur höheren Gewalt (Force Majeure Clause) vorsehen?
Inhalte erweiternEine Klausel zur höheren Gewalt schützt vor Haftung, wenn ein unvorhersehbares, von außen kommendes Ereignis – etwa eine Naturkatastrophe, ein Streik oder eine Gesundheitskrise – die Vertragserfüllung unmöglich macht. In solchen Ausnahmefällen kann man vertragliche Verpflichtungen vorübergehend aussetzen oder den Vertrag ganz aufheben, ohne vertragliche Sanktionen wie Vertragsstrafen befürchten zu müssen.
Ein typisches Beispiel: Wird die Produktionsstätte eines Vorlieferanten durch einen Brand zerstört, erlaubt die Force-Majeure-Klausel die vorübergehende Aussetzung der eigenen Leistungspflicht gegenüber dem ausländischen Geschäftspartner – ohne dass Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche ausgelöst werden.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen dabei, eine individuell angepasste Klausel zur höheren Gewalt zu formulieren, die Schutz vor unvorhersehbaren und nicht beeinflussbaren Ereignissen bietet.
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Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Klausel zur Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (General Terms and Conditions Acceptance Clause) vorsehen?
Inhalte erweiternGerade im internationalen Geschäftsverkehr ist es besonders wichtig, im Vertrag ausdrücklich festzuhalten, dass beide Parteien die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptieren. Denn internationale AGB enthalten häufig spezielle Klauseln – etwa zur Rechtswahl (Governing Law Clause), zur Streitbeilegung durch Schiedsverfahren oder Gerichtsstand (Arbitration Clause oder Jurisdiction Clause) sowie zur Haftungsfreistellung oder Haftungsbeschränkung (Hold Harmless Clause, Liability Clause).
Durch eine ausdrückliche ABG-Annahmeklausel lassen sich Missverständnisse vermeiden – insbesondere, wenn die Vertragsparteien aus unterschiedlichen Rechtssystemen stammen. Diese Klausel stärkt die rechtliche Klarheit und verringert das Risiko späterer Auseinandersetzungen.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht helfen dabei, eine rechtssichere ABG-Annahmeklausel zu formulieren, die mit den jeweiligen nationalen Vorschriften – ob in Frankreich, Deutschland oder einem Drittstaat – in Einklang steht. Dabei arbeiten wir eng mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen.
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Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Rechtswahlklausel (Governing Law Clause) vorsehen?
Inhalte erweiternDie Wahl des anwendbaren Rechts gehört zu den zentralen Fragestellungen bei der Gestaltung internationaler Verträge. Im Streitfall bestimmt die Rechtswahl, nach welchen rechtlichen Vorschriften der Vertrag interpretiert und ein etwaiger Konflikt gelöst wird. Eine sinnvoll gewählte Rechtsordnung hilft dabei, rechtliche Risiken unter Kontrolle zu halten und unerwartete rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Sie und Ihr Unternahmen dabei, eine für jeden individuellen Vertrag passende Rechtswahl zu treffen und gegenüber ihrem Geschäftspartner durchzusetzen, um dadurch Ihre Verträge rechtlich abzusichern – sei es in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat. In enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global sorgen wir dafür, dass die zwischen den Parteien gewählte Rechtsordnung im Rahmen einer wirksamen Rechtswahlklausel in den Vertrag aufgenommen wird.
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Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Härtefallklausel (Hardship Clause) vorsehen?
Inhalte erweiternEine Härtefallklausel (auch „Klausel zur Störung der Geschäftsgrundlage“ genannt) ermöglicht es, die Vertragsbedingungen für den Fall anzupassen, dass unvorhersehbare Umstände die Vertragserfüllung für eine Partei unzumutbar oder wirtschaftlich untragbar machen. Dadurch kann man eine einvernehmliche Lösung mit dem Vertragspartner finden, ohne den Vertrag kündigen oder aufheben zu müssen – was gerade bei langfristigen Geschäftsbeziehungen von Vorteil ist.
Ein Beispiel: Wenn sich die Produktionskosten eines Lieferanten durch einen drastischen Anstieg der Rohstoffpreise erheblich erhöhen, erlaubt die Härtefallklausel eine Preisverhandlung, ohne dass der Vertrag beendet werden muss.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Sie bei der Verhandlung und rechtssicheren Formulierung einer ausgewogenen Härtefallklausel, die die Interessen beider Vertragsparteien berücksichtigt.
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Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Haftungsfreistellungsklausel (Hold Harmless Clause) aufnehmen?
Inhalte erweiternMit einer Haftungsfreistellungsklausel (Hold Harmless Clause) kann man sich im Vertrag gegen berechtigte Ansprüche Dritter absichern. Die Klausel regelt, dass im Falle eines sogenannten „Third-Party Claim“ man nicht selbst, sondern der Vertragspartner für die von dem Dritten (zu Recht) geltend gemachten Ansprüche, Kosten oder Schäden aufkommt. Zwar schützt die Klausel nicht direkt vor der Geltendmachung der Forderung durch den Dritten – sie verlagert aber die Verantwortung und die finanziellen Folgen vertraglich auf den Vertragspartner.
Ein Beispiel: Wird ein Unternehmen von einem Dritten verklagt, weil der vertraglich mit dem Unternehmen gebundene Subunternehmer einen Fehler begangen hat, kann die Haftungsfreistellungsklausel im Subunternehmervertrag vorsehen, dass nicht das Unternehmen selbst, sondern der Subunternehmer die Entschädigung gegenüber dem Dritten leisten muss. Solche Klauseln sind besonders verbreitet in internationalen Verträgen über Subunternehmerleistungen und grenzüberschreitende Dienstleistungen sowie in internationalen Vertriebsvereinbarungen.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht helfen Ihnen dabei, die Haftungsfreistellungsklausel an die konkreten Risiken und Anforderungen des jeweiligen Projekts anzupassen – rechtssicher und unter Berücksichtigung des anwendbaren Rechts, sei es in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat. Wir arbeiten dabei eng mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen.
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Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Klausel zum Schutz geistigen Eigentums (Intellectual Property Clause) vorsehen?
Inhalte erweiternBei der Zusammenarbeit mit ausländischen Geschäftspartnern gewährt man oft die Nutzung geschützter Inhalte – etwa Logos, technische Unterlagen, Marken oder Know-how. Ohne eine klar geregelte vertragliche Begrenzung dieser Nutzung besteht das Risiko, dass der Vertragspartner diese Rechte auch außerhalb der vertraglichen Zusammenarbeit und ohne Ihre Zustimmung gegenüber Dritten verwendet.
Mit einer gezielten Regelung zum geistigen Eigentum lässt sich genau festlegen, in welchem Umfang der ausländische Geschäftspartner die Marken, Patente, Designs, Logos oder vertrauliche Informationen Ihres Unternehmens nutzen darf. So schützt man Unternehmenswerte und wahrt die Kontrolle über sensible immaterielle Rechte.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht helfen Ihnen dabei, die Nutzung von geistigem Eigentum in internationalen Verträgen rechtssicher und wirksam zu gestalten – abgestimmt auf das jeweilige nationale Recht in Frankreich, Deutschland oder einem Drittstaat in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Gerichtsstandsklausel (Jurisdiction Clause) vorsehen?
Inhalte erweiternEine Gerichtsstandsklausel legt fest, welches Gericht für die Beilegung möglicher Streitigkeiten zuständig ist. Dabei kann man sich für ein Gericht im eigenen Land, im Land des Vertragspartners oder für ein neutrales Gericht entscheiden. So lässt sich bereits im Vorfeld klar bestimmen, vor welchem Gericht ein möglicher Konflikt ausgetragen wird.
Beispiel: Schließt man einen Vertrag mit einem ausländischen Geschäftspartner und vereinbart die Zuständigkeit der deutschen Gerichte, ist von Anfang an klar, dass alle Streitigkeiten vor einem Gericht in Deutschland verhandelt werden müssen.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht beraten Sie bei der Wahl des geeigneten Gerichtsstands und unterstützen dabei, eine rechtssichere und wirksame Gerichtsstandsklausel zu formulieren.
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Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Haftungsbeschränkungsklausel (Liability Clause) vorsehen?
Inhalte erweiternEine Haftungsbeschränkungsklausel ermöglicht es, die finanziellen Folgen von Vertragsverstößen ganz oder teilweise auszuschließen bzw. zu reduzieren. Dieser Klauseltyp kann bestimmte Arten von Pflichtverletzungen ausklammern, die Höhe möglicher Schadensersatzansprüche betragsmäßig begrenzen, bestimmte Schadenarten – z.B. entgangenen Gewinn oder Betriebsausfall – ausschließen oder präzise festlegen, in welchen Fällen eine Vertragspartei nicht zum Ersatz verpflichtet ist.
Ein Beispiel: Liefert ein Lieferant verspätet, kann die Klausel vorsehen, dass nur direkte Schäden ersetzt werden, nicht aber Umsatzeinbußen oder Folgeschäden.
Besonders relevant ist diese Klausel in Import-Export-Verträgen, die dem Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 unterliegen. Denn dieses einheitliche internationale Vertragsrecht erlaubt eine hohe vertragliche Gestaltungsfreiheit, so dass weitreichende Regelungen zur Haftungsbeschränkung und Haftungsbegrenzung möglich sind, die in diesem Ausmaß weder nach deutschem noch nach französischem Recht zulässig wären.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Sie dabei, solche Klauseln präzise und maßgeschneidert zu formulieren, um Ihre Verträge optimal abzusichern. Wir achten dabei darauf, dass internationale Vertragsbeziehungen im Falle einer in aller Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungsklausel zusätzlich über eine ausdrückliche AGB-Annahmeklausel (General Terms and Conditions Acceptance clause) verfügen.
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Warum sollte man in internationalen Verträgen eine Wettbewerbsverbotsklausel (Non-Compete Clause) vorsehen?
Inhalte erweiternEine Wettbewerbsverbotsklausel verhindert, dass die andere Vertragspartei – etwa ein Vertriebspartner oder Co-Entwicklungspartner – während der Vertragslaufzeit oder nach Vertragsende in direkte Konkurrenz zu Ihrem Unternehmen tritt. So schützen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse, strategischen Projekte und Kundenbeziehungen vor unlauterem Wettbewerb.
Ein Beispiel: Wenn Sie gemeinsam mit einem ausländischen Geschäftspartner eine innovative Technologie entwickeln, kann eine Wettbewerbsverbotsklausel verhindern, dass dieser Partner das gewonnene Know-how anschließend nutzt, um ein konkurrierendes Unternehmen aufzubauen.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Sie dabei, Wettbewerbsverbotsklauseln rechtssicher, ausgewogen und konkret an Ihren individuellen Bedürfnissen orientiert zu formulieren – damit Ihre strategischen Projekte und Investitionen wirksam geschützt werden.
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Wie kann man rechtliche Probleme bei Import- und Exportgeschäften vermeiden?
Der grenzüberschreitende Warenverkehr bietet erhebliche Wachstumschancen, birgt aber auch rechtliche Risiken. Wer Produkte importiert oder exportiert, muss je nach Einzelfall nicht nur die nationalen Vorschriften des Lieferanten- oder Kundenlandes beachten, sondern auch internationale handels-, steuer- und zollrechtliche Regelungen. Ohne juristische Begleitung drohen Streitigkeiten mit Lieferanten oder Spediteuren, Probleme bei der Produktkonformität, Verzögerungen beim Zoll oder sogar Blockaden im Warenfluss – etwa durch unvollständige oder fehlerhafte Vertrags- oder Lieferdokumente.
Um diese Risiken zu vermeiden und die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten des internationalen Vertragsrechts gezielt zu nutzen, sollte man nicht einfach diejenigen Allgemeinen Einkaufs- oder Verkaufsbedingungen (AGB) verwenden, die für rein nationale Geschäftsbeziehungen gestaltet sind. Stattdessen empfiehlt es sich, spezifische Allgemeine Einkaufsbedingungen bei Auslandsgeschäften (Import-AGB) sowie Allgemeine Verkaufsbedingungen bei Auslandsgeschäften (Export-AGB) erstellen zu lassen, die individuell auf Ihr Unternehmen ausgerichtet und rechtssicher sowie rechtsoptimiert auf der Grundlage des UN-Kaufrechts (Wiener Übereinkommen vom 11.04.1980) konzipiert sind.
Das UN-Kaufrecht (Convention on International Sale of Goods / CISG) bietet Unternehmen mehr Vertragsfreiheit und mehr rechtliche Flexibilität und schafft einheitliche Spielregeln gegenüber allen ausländischen Geschäftspartnern. Das CISG hilft, internationale Verpflichtungen besser abzusichern, Interpretationskonflikte zwischen verschiedenen nationalen Rechtssystemen zu vermeiden und die Rechtslage bei grenzüberschreitenden Warenkaufverträgen zu vereinheitlichen – ob in Frankreich, in Deutschland oder in Drittstaaten. Unsere Kanzlei arbeitet dabei eng mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschafts- und Handelsrecht unterstützen Sie dabei, Ihre Import- und Exportgeschäfte rechtssicher zu gestalten, Kosten zu optimieren und Fallstricke zu vermeiden. Wir achten insbesondere darauf, dass internationale Kaufverträge klare Regelungen zu Lieferfristen, Qualitätsstandards und Haftungsfragen enthalten – für maximale Sicherheit und Effizienz im globalen Warenverkehr.
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Haftet ein Unternehmen für das Verhalten seines ausländischen Lieferanten?
Inhalte erweiternJa – in bestimmten Fällen kann ein Unternehmen tatsächlich für die Handlungen seiner Lieferanten im Ausland zur Verantwortung gezogen werden. Immer mehr Staaten schreiben heute Transparenz- und Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette vor. Das bedeutet: Verstößt ein Lieferant gegen Menschenrechte, setzt Zwangsarbeit ein oder verursacht Umweltschäden – selbst am anderen Ende der Welt – kann das Unternehmen, das ihn beauftragt hat, mit haftbar gemacht werden.
Solche Verstöße führen nicht nur zu rechtlichen Sanktionen und finanziellen Risiken, sondern gefährden auch die Reputation Ihres Unternehmens.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschafts- und Handelsrecht helfen Ihnen dabei, die richtigen vertraglichen Vorkehrungen zu treffen – etwa durch Compliance-Klauseln, Audit-Klauseln oder Haftungsfreistellungsklauseln. Sie unterstützen Sie zudem bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen zur Lieferkettenverantwortung – in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat – in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Kann ein Unternehmen seine Import- und Exportgeschäfte an einen vertrauenswürdigen Partner delegieren?
Inhalte erweiternJa, das ist möglich. Ein Unternehmen kann die Abwicklung von internationalen Einkaufs- oder Verkaufsprozessen an einen lokalen Partner übertragen – zum Beispiel im Rahmen eines Vertriebs- oder Konzessionsvertrags. Der Partner handelt dabei im eigenen Namen, so dass das Unternehmen über keine eigene Niederlassung im Ausland verfügen muss.
Das ist eine unkomplizierte und kosteneffiziente Lösung, um neue Märkte zu erschließen und die internationale Geschäftstätigkeit auszubauen – bei gleichzeitigem Erhalt der rechtlichen und finanziellen Kontrolle.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschafts- und Handelsrecht unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung solcher Vertriebs- oder Konzessionsverträge. Ziel ist es, Ihre Interessen umfassend zu schützen und rechtliche sowie wirtschaftliche Risiken zu minimieren – in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat, in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Wie kann man den Einkauf im Ausland rechtlich absichern?
Inhalte erweiternDer Einkauf im Ausland ist oft mit besonderen Risiken verbunden: Lieferverzögerungen, mangelhafte Ware, blockierte Lieferungen oder unerwartete Zusatzkosten. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es entscheidend, einen rechtssicher formulierten Vertrag abzuschließen – mit präziser Beschreibung des Kaufgegenstands, verbindlichen Lieferfristen, Gewährleistungen bzw. Garantien und präzisen Regelungen für den Fall von Leistungsstörungen.
Ohne eine solide vertragliche Grundlage kann es im Ernstfall schwer oder sogar unmöglich sein, eigene Ansprüche gegenüber einem ausländischen Lieferanten durchzusetzen.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschafts- und Handelsrecht unterstützen Sie bei der Erstellung und Verhandlung internationaler Kaufverträge – um Ihr Unternehmen in jeder Phase des Beschaffungsvorgangs sowie der Materialwirtschaft abzusichern. Dies gilt für Einkaufsgeschäfte mit Lieferanten in Frankreich, in Deutschland oder in Drittstaaten – in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Wie kann man Logistik und Formalitäten im Import-Export rechtssicher organisieren?
Import- und Exportgeschäfte erfordern fundierte Kenntnisse der technischen Regelungen im Bereich Logistik und administrativer Abläufe. Dazu gehört neben der Wahl einer geeigneten Incoterms-Klausel, die umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Lieferungen und Dienstleistungen, der gegebenenfalls notwendige Einsatz eines Fiskalvertreters bei bestimmten Transaktionen und in bestimmten Ländern sowie die sichere Beherrschung der Zollformalitäten – in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat, in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
Unsere Anwälte für internationales Handelsrecht unterstützen Sie insbesondere dabei, die Incoterms-Klauseln auszuwählen, die Ihre Import-Export-Transaktionen am besten absichern, steuerliche Optimierungsstrategien zu erstellen, die Kosten für Transport und Versicherung rechtlich und wirtschaftlich optimal zu gestalten und Haftungsrisiken zu minimieren.
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Wie wendet man Incoterms richtig an?
Inhalte erweiternBei Import- und Exportgeschäften ist es unerlässlich, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien genau zu regeln: Wer zahlt den Transport? Wer trägt das Risiko bei Verlust oder Beschädigung der Ware? Wer ist für die Zollformalitäten zuständig? Um nicht jedes dieser Elemente einzeln verhandeln zu müssen, bieten die Incoterms ein äußerst wirksames Instrument. Dabei handelt es sich um von der Internationalen Handelskammer in Paris standardisierte Regelwerke, die die Verteilung von Kosten, Risiken und Verpflichtungen zwischen Käufer und Verkäufer klar definieren.
Doch Vorsicht: Es gibt keine für alle Fälle gleichermaßen passende Incoterms-Klausel, die für jede Situation geeignet wäre. Die Auswahl der richtigen Incoterms-Klausel muss stets individuell auf den jeweiligen Vertrag abgestimmt sein. Insgesamt gibt es elf Incoterms, die in vier Hauptgruppen unterteilt sind – einige davon gelten ausschließlich für den See- oder Binnenschiffstransport (wie FOB oder CIF), andere lassen sich unabhängig vom Transportmittel verwenden (wie EXW, DDP oder FCA). Jede Klausel hat konkrete Auswirkungen auf den Gefahrübergang und die vertraglichen Verpflichtungen – manche sind eher vorteilhaft für den Verkäufer, andere für den Käufer.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Sie dabei, die für Sie individuell passende Incoterms-Klausel im Hinblick auf Ihre konkreten Geschäftsabläufe zu identifizieren, korrekt in Ihre Verträge zu integrieren und sicherzustellen, dass alle Beteiligten – Transportdienstleister, Kunden, Lieferanten – dasselbe Verständnis der Incoterms-Klausel haben. Dies gilt für Vertragsbeziehungen in Frankreich, in Deutschland oder in Drittstaaten, stets in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global. Erklärtes Ziel ist es, Missverständnisse oder Streitigkeiten bei Versand, Bezahlung oder Lieferung der Ware zu vermeiden.
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Wie kann man Zölle und Abgaben im internationalen Handel optimieren?
Inhalte erweiternUm Kosten im Außenhandel zu senken, ist es entscheidend, die verfügbaren zollrechtlichen Verfahren genau zu kennen.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht helfen Ihnen dabei, die für Ihre Import- und Exportgeschäfte wirtschaftlich sinnvollsten Lösungen zu identifizieren und umzusetzen – in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat, in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global. Wir beraten Sie unter anderem auf dem Gebiet der Nutzung präferenzieller Handelsabkommen oder spezieller Zollverfahren und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen den steuer- und zollrechtlichen Anforderungen der jeweiligen Länder entspricht.
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Muss ein Unternehmen im Ausland einen steuerlichen Vertreter (Fiskalvertreter) benennen?
Inhalte erweiternIn bestimmten Ländern sind nicht ansässige Unternehmen verpflichtet, einen steuerlichen Vertreter zu benennen, um die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) und gegebenenfalls andere Steuerpflichten ordnungsgemäß abzuwickeln. Ein solcher Fiskalvertreter dient dazu, steuerliche Komplikationen zu vermeiden und die Einhaltung der lokalen Vorschriften sicherzustellen.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Unternehmen bei der Klärung der Frage, ob ein Fiskalvertreter erforderlich ist, und helfen bei der Suche und Benennung eines Fiskalvertreters. Wir stellen sicher, dass alle lokalen steuerlichen Pflichten erfüllt werden, um Sanktionen oder administrative Hürden im Exportprozess zu vermeiden – in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat, in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Welcher Vertriebskanal ist am besten geeignet, um Produkte international zu verkaufen?
Für eine erfolgreiche internationale Geschäftsentwicklung ist die Wahl des richtigen Vertriebskanals von strategischer Bedeutung. Möglich ist unter anderem die Einschaltung eines Handelsvertreters, eines Vertragshändlers oder sonstigen Vertriebspartners – doch jede Option hat unterschiedliche rechtliche, finanzielle und operative Auswirkungen. Eine universelle Lösung gibt es nicht: Der passende Vertriebskanal hängt von Ihrer Branche, Ihren Zielen und dem Maß an Kontrolle ab, das Sie über die Vermarktung Ihrer Produkte behalten möchten.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschafts- und Handelsrecht unterstützen Sie bei der Auswahl des am besten geeigneten Vertriebskanals – abgestimmt auf Ihre Branche, Ihre geografische Präsenz und Ihre Wachstumsstrategie, sei es in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat. In enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global erstellen wir rechtssichere und ausgewogene Verträge, in denen die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Zielvorgaben und Mindestabnahmemengen, Exklusivitätsrechte, Vertragslaufzeit und Kündigungsmodalitäten präzise und im Interesse Ihres Unternehmens geregelt sind. Dadurch möchten wir Ihre Vertriebskooperationen rechtlich absichern und etwaige Streitigkeiten zwischen den Vertriebspartnern vermeiden.
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Vertragshändler oder Handelsvertreter – worin liegt der Unterschied?
Inhalte erweiternEin Handelsvertreter arbeitet für Ihr Unternehmen mit dem Ziel, Ihre Produkte oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt bekannt zu machen. Er akquiriert potenzielle Kunden, die ihre Bestellungen direkt an Ihr Unternehmen richten. Deshalb kommen die grenzüberschreitenden Lieferverträge auch ausschließlich im Verhältnis zwischen Ihrem Unternehmen und den ausländischen Kunden zustande, ohne dass der Handelsvertreter hierbei rechtlich beteiligt ist. Der Handelsvertreter handelt folglich auch nicht in Ihrem Namen und kauft auch nicht Ihre Produkte oder Dienstleistungen ein, um sie an die Kunden weiterzuverkaufen. Er fungiert ausschließlich als Vermittler und unterhält selbst keine vertraglichen Beziehungen zu den Kunden. Daher kann er auch keine eigene Marge erzielen, da er die Produkte nicht weiterveräußert. Stattdessen hat er mit Ihrem Unternehmen einen Handelsvertretervertrag abgeschlossen und erhält eine Provision auf die tatsächlich vermittelten Geschäfte. Da er keine Ware einkauft, trägt er ein geringes finanzielles Risiko.
Ein Vertragshändler oder Distributor hingegen kauft Ihre Produkte oder Dienstleistungen auf eigene Rechnung und verkauft sie in seinem eigenen Namen weiter. Anders als der Handelsvertreter, der eine Provision vom Hersteller erhält, erzielt der Vertriebspartner seine Einnahmen über die vereinbarte Handelsspanne (Marge). Gleichzeitig trägt er die Lagerkosten und das volle Vertriebsrisiko. Dafür wird ihm häufig ein exklusives Vertriebsgebiet eingeräumt.
Die Entscheidung zwischen Handelsvertreter und Vertragshändler hängt stark von Ihrer strategischen Ausrichtung ab: Ein Handelsvertreter ermöglicht einen schnellen Markteintritt ohne große Anfangsinvestitionen. Ein Vertragshändler hingegen muss zunächst in ein eigenes Verkaufs- und Lagerkonzept investieren, bietet aber häufig eine intensivere Unterstützung vor Ort.
Da der Handelsvertreter – im Gegensatz zum Vertragshändler – keine vertragliche Beziehung zu den Kunden unterhält, steht ihm im Falle der Vertragsbeendigung grundsätzlich ein Ausgleichsanspruch zu. Aus diesem Grund ist es in der Praxis meist einfacher und kostengünstiger, sich von einem Vertragshändler oder sonstigem Vertriebspartner zu trennen als von einem Handelsvertreter.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschafts- und Handelsrecht unterstützen Sie dabei, das passende Vertriebskonzept für Ihr Geschäftsmodell im Ausland zu identifizieren und begleiten Sie bei der Verhandlung und rechtssicheren Gestaltung der entsprechenden Verträge.
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Wie kann man internationale Vertriebsverträge rechtlich absichern?
Inhalte erweiternUm internationale Vertriebsverträge rechtssicher zu gestalten, kommt es auf die präzise Ausarbeitung der Vertragsinhalte und -klauseln an: Dazu zählen unter anderem die genaue Festlegung der Verkaufsgebiete, die Frage der (gegebenenfalls wechselseitigen) Exklusivität zwischen den Vertragspartnern, die Vertragslaufzeit, die Regelung zur Kündigung und zur Länge der Kündigungsfrist, die Definition konkreter Leistungsziele und Mindestabnahmemengen sowie die Verantwortlichkeiten im Hinblick auf Zahlungspflichten und Warenkonformität.
Ein sorgfältig formulierter Vertrag reduziert das Risiko von Streitigkeiten und schützt Ihre Interessen im Konfliktfall.
Unsere Anwälte für internationales Handelsrecht unterstützen Sie bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen, die exakt auf Ihre geschäftlichen Anforderungen zugeschnitten sind – in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat. Dabei arbeiten wir eng mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen und berücksichtigen die jeweils geltenden nationalen und internationalen Vorschriften.
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Warum ist eine durchdachte Steuerung der internationalen Vertriebsstrategie so wichtig?
Inhalte erweiternDer internationale Vertrieb kann Ihre Umsätze erheblich steigern – gleichzeitig bringt er jedoch auch rechtliche, steuerliche und strategische Risiken mit sich. Ein ungeeigneter Vertriebspartner oder ein ungenau formulierter Vertrag, der nicht auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten ist, kann zu Zahlungsausfällen, Lieferverzögerungen oder Unklarheiten über Rechte und Pflichten der Vertragspartner führen – mit hohem Konfliktpotenzial und oft kostspieligen rechtlichen Auseinandersetzungen als Folge.
Wer diese Aspekte von Beginn an sorgfältig plant und gestaltet, schafft die Grundlage für rechtssichere Verträge und ein stabiles internationales Wachstum.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer internationalen Vertriebsstrategie – durch die Erstellung rechtssicherer Verträge und die Prüfung der Einhaltung aller relevanten nationalen und internationalen Vorschriften, sei es in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Was sollte man tun bei einer rechtsmissbräuchlichen Beendigung der Geschäftsbeziehung mit einem Vertragspartner?
Inhalte erweiternEine Vertragsbeendigung mit einem Geschäftspartner in Frankreich gilt als rechtsmissbräuchlich, wenn sie ohne triftigen Grund, ohne Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist oder abrupt und unter unangemessenen Umständen erfolgt. Solche Fälle können schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen – insbesondere in Form von Schadensersatzforderungen.
Das französische Recht schützt den Geschäftspartner, der Opfer einer rechtsmissbräuchlichen oder „brutalen“ Vertragsbeendigung geworden ist, besonders stark. Aus diesem Grund sollten ausländische Geschäftspartner gezielt vertragliche Vorkehrungen treffen, um die Anwendung französischen Rechts sowie zumindest die Zuständigkeit französischer Gerichte zu vermeiden.
Angesichts potenziell langwieriger, kostspieliger und rechtlich unsicherer Streitigkeiten empfiehlt es sich, frühzeitig in die rechtliche Optimierung von Vertriebsverträgen zu investieren – zum Schutz und zur nachhaltigen Absicherung der geschäftlichen Beziehungen.
Unsere Anwälte für Handels- und internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Sie bei der rechtlichen Bewertung einer Vertragsbeendigung, bei der Dokumentation der Beendigungsgründe sowie bei der sorgfältigen Vorbereitung und juristisch fundierten Umsetzung der Kündigung – einschließlich der erforderlichen Mitteilungen.
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Welche rechtlichen Vorgaben gelten bei internationaler Mitarbeitermobilität?
Die grenzüberschreitende Entsendung, Versetzung oder klassische Expatriierung von Arbeitnehmern wirft komplexe Fragen im Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht auf. Je nach Einsatzdauer (Kurz- oder Langzeiteinsatz) sowie in Abhängigkeit von den betroffenen Staaten gelten unterschiedliche rechtliche Anforderungen.
Auch neue Formen der Arbeitsorganisation – wie zum Beispiel grenzüberschreitendes Homeoffice – stellen Arbeitgeber vor neue Herausforderungen, die im Einklang mit den bestehenden arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen gemeistert werden müssen.
Unsere Anwälte für internationales Arbeitsrecht unterstützen Sie dabei, Ihre Mitarbeitereinsätze im Ausland rechtssicher zu gestalten: Wir erstellen individuell an Ihre Bedürfnisse angepasste Arbeitsverträge unter Berücksichtigung lokaler Besonderheiten, prüfen die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen und sorgen für eine rechtskonforme Umsetzung Ihrer globalen Mobilitätsstrategie. Dabei stellen wir sicher, dass die europäischen Vorgaben auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts sowie die einschlägigen bilateralen Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung korrekt angewendet werden.
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Welche Hauptformen internationaler Mitarbeitermobilität gibt es – Entsendung oder Expatriierung?
Inhalte erweiternEntsendung und Expatriierung sind zwei unterschiedliche Formen internationaler Mobilität mit jeweils spezifischen arbeitsvertraglichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen. Bei einer Entsendung bleibt der Arbeitnehmer aufgrund entsprechender europarechtlicher oder bilateraler Regeln weiterhin dem Sozialversicherungssystem des Herkunftsstaates zugeordnet – etwa, wenn ein in Deutschland angestellter Mitarbeiter vorübergehend (in der Regel weniger als 18 Monate) in einem anderen Mitgliedstaat (zum Beispiel Frankreich) tätig wird, aber weiterhin der deutschen Sozialversicherung unterliegen soll.
Im Unterschied dazu spricht man von Expatriierung dann, wenn es keine besonderen Regeln zur vorübergehenden Aufrechterhaltung der Sozialversicherungspflicht gibt und der Einsatz eines Mitarbeiters im Ausland in der Regel zu einem lokal abgeschlossenen Arbeitsvertrag sowie zur Einbindung in das dortige Sozialversicherungssystem führt.
Unsere Anwälte für internationales Arbeitsrecht begleiten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung entsprechender Vertragskonstellationen und beraten Sie im Hinblick auf eine an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasste Mobilitätsstrategie – sei es in Deutschland, Frankreich oder in einem Drittstaat in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Analyse und vertraglichen Gestaltung der einschlägigen Rahmenbedingungen: Einsatzdauer, Kostenübernahme, maßgebliches Sozialversicherungsrecht, steuerrechtliche Behandlung von Auslandseinsätzen, Gewährung zusätzlicher Leistungen (wie zum Beispiel Auslandszulagen, Wohnkostenübernahmen, Steuerausgleichszahlungen oder einer zusätzlichen Krankenversicherung) sowie arbeitsrechtliche Neueingliederung des Mitarbeiters bei seiner Rückkehr in seinen Herkunftsstaat.
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Wie erstellt man einen rechtssicheren Arbeitsvertrag bei internationaler Mitarbeitermobilität?
Inhalte erweiternEin Arbeitsvertrag im Kontext internationaler Mobilität muss mit besonderer Sorgfalt ausgestaltet werden. Durch eine sinnvolle Rechtswahl ist unmissverständlich festzulegen, welche nationalen arbeitsrechtlichen Bestimmungen konkret Anwendung finden sollen, wenn der Arbeitnehmer entweder in mehreren Staaten gleichzeitig tätig wird oder wenn er von mehreren Arbeitgebern mit Sitz in verschiedenen Staaten (zum Beispiel innerhalb einer internationalen Unternehmensgruppe) gleichzeitig beschäftigt wird.
Unsere Anwälte für internationales Arbeitsrecht unterstützen Sie bei der Gestaltung, Verhandlung und rechtlichen Optimierung solcher Verträge. Wir stellen dabei sicher, dass Ihre Arbeitsverträge den jeweils maßgeblichen nationalen und internationalen Vorschriften in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat entsprechen und arbeiten dabei eng mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen.
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Welche sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Pflichten gelten bei international eingesetzten Mitarbeitern?
Inhalte erweiternWenn ein Arbeitnehmer im Ausland tätig wird, ist es entscheidend, frühzeitig zu klären, welches Sozialversicherungs- und Steuerrecht Anwendung findet, um eine doppelte Beitragspflicht gegenüber mehreren nationalen Sozialversicherungssystemen oder eine systemwidrige Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die jeweils geltenden Verpflichtungen richten sich nach den einschlägigen EU-Verordnungen (europäisches Sozialversicherungsrecht) sowie bilateralen Abkommen (Doppelbesteuerungsabkommen / DBA).
So bleibt ein Arbeitnehmer im Rahmen einer innerhalb der EU durchgeführten Entsendung grundsätzlich im Heimatland sozialversichert (Nachweis durch das Formular A1), während ein Expatriierter in der Regel dem Sozialversicherungssystem des Gastlandes unterliegt.
Unsere Anwälte für internationales Arbeitsrecht unterstützen Sie dabei, die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen frühzeitig zu prüfen und bei der vertraglichen Gestaltung gebührend zu berücksichtigen. Wir achten insbesondere darauf, dass alle notwendigen Formalitäten, Meldungen und Bescheinigungen (z. B. Sozialformulare, Steuererklärungen) korrekt vorgenommen werden und helfen Ihnen, die sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Belastung international tätiger Mitarbeiter zu minimieren.
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Ist Homeoffice aus dem Ausland rechtlich zulässig?
Inhalte erweiternJa. Jedoch ist grenzüberschreitendes Homeoffice mit diversen arbeitsrechtlichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen sowie datenschutzrechtlichen Fragen verbunden. Die rechtliche Zulässigkeit hängt insbesondere von europäischen Verordnungen oder bilateralen Abkommen zur internationalen Sozialversicherungspflicht, Doppelbesteuerungsabkommen (z. B. das DBA Deutschland-Frankreich), etwaigen arbeitsrechtlichen Spezialregelungen des Aufenthaltsstaates sowie den Vorgaben der DSGVO zur Datenverarbeitung ab.
In der Praxis ist beispielsweise zu prüfen, ob die Homeoffice-Tätigkeit im Ausland dazu führen kann, dass sich das auf das Arbeitsverhältnis anwendbare Recht ändert oder der Arbeitnehmer seinen bisherigen sozialversicherungsrechtlichen oder steuerrechtlichen Status verliert und dadurch für ihn gegebenenfalls erhebliche finanzielle Nachteile entstehen.
Unsere Anwälte für internationales Arbeitsrecht begleiten Sie bei der rechtssicheren Konzeption und Gestaltung von grenzüberschreitenden Homeoffice-Regelungen – mit Blick auf alle relevanten nationalen Vorschriften in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat. In enger Zusammenarbeit mit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global sorgen wir für eine vollumfassende rechtliche Absicherung grenzüberschreitender Homeoffice-Regelungen in Ihrem Unternehmen.
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Wie organisiert man eine konzerninterne Versetzung ins Ausland rechtssicher?
Inhalte erweiternSoll ein Arbeitnehmer innerhalb eines international tätigen Konzerns – zum Beispiel von der Konzernzentrale an eine ausländische Tochtergesellschaft – versetzt werden, sind im Vorfeld eine Reihe von Fragen zu klären: Welches Recht ist oder wird für das Arbeitsverhältnis maßgeblich? Ändert sich durch die Versetzung der sozialversicherungsrechtliche oder steuerrechtliche Status des Mitarbeiters? Müssen etwaige finanzielle Auswirkungen der Versetzung durch den Arbeitgeber (Konzern) getragen werden?
Eine unzureichend geregelte Versetzung innerhalb der Unternehmensgruppe kann deshalb sehr schnell zu arbeitsrechtlichen Konflikten, Unsicherheiten über die Rollenverteilung des (alten bzw. neuen) Arbeitgebers sowie signifikanten Mehrkosten führen.
Unsere Anwälte für internationales Arbeitsrecht unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung solcher konzerninterner Mitarbeiterversetzungen. Wir gestalten in der Praxis dreiseitige Vereinbarungen (zwischen dem alten und neuen Arbeitgeber sowie dem Mitarbeiter), die den Anforderungen des nationalen Rechts in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat entsprechen und arbeiten dabei eng mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen.
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Wie funktioniert grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) im internationalen Kontext?
Inhalte erweiternBeim grenzüberschreitenden Einsatz von Leiharbeit handelt es sich um eine Konstellation, bei der ein Arbeitnehmer von einem Zeitarbeitsunternehmen in einem Staat angestellt wird, um vorübergehend bei einem Einsatzunternehmen in einem anderen Staat tätig zu sein.
Dieses Modell unterliegt strengen nationalen und europäischen Regelungen, insbesondere hinsichtlich Vergütungsstrukturen, Arbeitsbedingungen und dem sozialversicherungsrechtlichen Schutz.
Unsere Anwälte für internationales Arbeitsrecht unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung. Wir sorgen dafür, dass sämtliche Verträge in diesem Zusammenhang im Einklang mit den internationalen, europäischen sowie nationalen Vorschriften in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat stehen und arbeiten dabei eng mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen.
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Welche Finanzierungsinstrumente eignen sich für eine internationale Geschäftstätigkeit – und wie kann man diese rechtlich absichern?
Für eine erfolgreiche internationale Expansion benötigt ein Unternehmen nicht nur operativ geeignete, sondern vor allem auch rechtlich abgesicherte Finanzierungsmöglichkeiten. Mehrere Instrumentarien zur Finanzierung und Absicherung von Krediten stehen zur Verfügung: Bankkredit, Leasing, Bürgschaft, Bankgarantie auf erstes Anfordern, Standby Letter of Credit, Akkreditiv sowie internationales Factoring, usw. Jedes dieser Instrumente bietet spezifische Vorteile – je nach Zielsetzung und Geschäftsmodell: Ein Kredit verschafft unmittelbare Liquidität, Leasing ermöglicht Investitionen ohne Kapitalbindung, Bürgschaften und Bankgarantien erleichtern die Kreditvergabe durch Absicherung Dritter, ein Standy Letter of Credit oder Akkreditiv fungiert als sicheres Zahlungsinstrument im internationalen Handel und internationales Factoring erlaubt es, Auslandsforderungen kurzfristig in Liquidität umzuwandeln.
Allerdings können diese Instrumente mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden sein – insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext: variable Zinssätze, vorzeitige Kündigungsklauseln, lokale Anforderungen an Sicherheiten oder die Wirksamkeit bestimmter Vertragsklauseln in ausländischen Rechtssystemen. Deshalb ist vor Abschluss solcher Verträge eine fundierte rechtliche Analyse unerlässlich.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht helfen Ihnen, die passenden Finanzierungslösungen für Ihre individuellen unternehmerischen Ziele – ob Investition, Expansion oder Liquiditätssteuerung – auszuwählen und Ihre Verpflichtungen rechtssicher zu gestalten. Wir prüfen die Vertragsinhalte der Bankverträge, verhandeln Sicherheiten und Garantien und schützen Sie vor unvorteilhaften oder für den internationalen Rechtsverkehr ungeeigneten Klauseln – in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat, stets in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Wie kann man ein internationales Finanzierungsprojekt mit einer Bürgschaft absichern?
Inhalte erweiternEine Bürgschaft besteht darin, dass eine dritte Person – in der Regel eine Führungskraft oder ein anderes Unternehmen derselben Unternehmensgruppe – sich verpflichtet, eine Schuld zu begleichen, falls das vertraglich verpflichtete Unternehmen selbst dazu nicht in der Lage ist.
Im internationalen Kontext ist eine Bürgschaft allerdings mit zusätzlichen Herausforderungen verbunden, da jedes Land eigene rechtliche Vorschriften zur inhaltlichen und formalen Gestaltung hat. Deshalb ist es unerlässlich, vorab zu prüfen, ob die Bürgschaft im jeweiligen Land rechtlich anerkannt und durchsetzbar ist.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht begleiten Sie bei der Ausarbeitung Ihrer Verträge unter Verwendung der passenden Vertragsklauseln – insbesondere hinsichtlich Rechtswahl und Vereinbarung der Gerichtszuständigkeit. Wir unterstützen Sie bei der Verhandlung und rechtssicheren Gestaltung sämtlicher Finanzierungsinstrumente und Sicherheiten – in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat, in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Ist Leasing für die Finanzierung von Betriebsmitteln im internationalen Kontext geeignet?
Inhalte erweiternLeasing ist eine interessante Möglichkeit, Investitionsgüter zu finanzieren, ohne deren gesamten Kaufpreis sofort aufbringen zu müssen. Im internationalen Geschäft bietet Leasing die Möglichkeit, Zahlungen über einen längeren Zeitraum zu verteilen und in bestimmten Ländern sogar steuerliche Vorteile zu nutzen.
Allerdings ist es unerlässlich, dass die Leasingverträge im Ausland präzise formuliert sind – insbesondere hinsichtlich der Kaufoption am Ende der Laufzeit, der Zahlungsmodalitäten und der Absicherung im Schadensfall. In jedem Land gelten unterschiedliche steuerliche und bilanzielle Regelungen für Leasingverhältnisse, was die Finanzierungsstruktur spürbar beeinflussen kann.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Sie bei der Verhandlung und rechtssicheren Gestaltung Ihrer Leasingverträge im Ausland – in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat. In enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global prüfen wir zum Beispiel, ob die Verträge mit den lokalen Vorschriften im Einklang stehen, und beraten Sie zu den erforderlichen Sicherheiten, um unerwartete Nachteile wie etwa Steuerbelastungen zu vermeiden.
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Wie kann man internationale Forderungen schnell finanzieren?
Inhalte erweiternFactoring – also der Verkauf von Forderungen an ein spezialisiertes Unternehmen (Factor) – kann eine sinnvolle Lösung sein, um internationale Außenstände kurzfristig in Liquidität umzuwandeln. Durch den Verkauf unbezahlter Rechnungen kann man den eigenen Cashflow verbessern, ohne auf den Eingang der Kundenzahlung warten zu müssen. So lassen sich Zahlungsausfälle reduzieren und die Liquidität Ihres Unternehmens wird stabilisiert.
Allerdings ist es entscheidend, die Berechnung der Gebühren sowie die vertraglichen Bedingungen des Factorings genau zu prüfen – ebenso wie die rechtlichen Rahmenbedingungen im Land, in dem der Factor tätig ist.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht beraten Sie bei der Auswahl eines geeigneten Factoring-Partners und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung der Verträge, um Ihre Forderungen zu schützen – in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat, in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global. Wir stellen insbesondere sicher, dass Forderungsabtretungen in den vom Factoring jeweils betroffenen Ländern wirksam sind und alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
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Welche rechtlichen Risiken bergen internationale Finanzierungsverträge?
Inhalte erweiternInternationale Finanzierungsverträge können erhebliche Risiken mit sich bringen, wenn die Vertragsbedingungen nicht sorgfältig ausgehandelt werden. Dazu gehören variable Zinssätze, Kündigungsklauseln mit hohen Vorfälligkeitsentschädigungen im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung durch die Bank sowie die Wahl des zuständigen Gerichts im Streitfall. Da sich die Rechtsordnungen von Land zu Land unterscheiden, kann es passieren, dass bestimmte Klauseln im jeweiligen Land nicht anwendbar oder sogar nachteilig sind.
Besonders kritisch ist die Wirksamkeit und Angemessenheit von Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln, da es im Falle der Nichtigkeit zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Nachteilen kommen kann. Deshalb ist es unerlässlich, die rechtliche Tragweite der wesentlichen Vertragsklauseln vorab im Detail zu prüfen.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Sie bei der rechtssicheren Ausgestaltung Ihrer Finanzierungsverträge. Wir stellen sicher, dass alle wesentlichen Klauseln – insbesondere zu Laufzeit, Zahlungsmodalitäten, Vertragsstrafen und Banksicherheiten – im Einklang mit den Interessen Ihres Unternehmens stehen und den gesetzlichen Anforderungen des jeweiligen Ausführungslandes entsprechen.
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Wie verhandelt man internationale Bankverträge rechtssicher und vorteilhaft?
Inhalte erweiternIm Rahmen ihrer standardisierten Vertragstools verwenden Banken regelmäßig Klauseln, deren Anwendungsbereich entweder übermäßig weit gefasst ist oder die eine mangelnde Transparenz bei der Formulierung aufweisen. Bestimmte Klauseln – etwa zur Gerichtszuständigkeit – sind teilweise rechtlich unwirksam und können deshalb von den Gerichten in einem Prozess für ungültig erklärt werden. Ohne rechtliche Beratung erkennen Unternehmen jedoch solche kritischen Klauseln häufig nicht und akzeptieren Bedingungen, die zu ihrem Nachteil sind oder im Streitfall nicht durchsetzbar wären.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht prüfen internationale Bankverträge sorgfältig und helfen Ihnen, intransparente oder überraschende Klauseln zu erkennen, ihre rechtliche Wirksamkeit in den Vertragsverhandlungen oder während eines Gerichtsverfahrens erfolgreich in Zweifel zu ziehen und im Interesse Ihres Unternehmens rechtlich abgesicherte Vertragsbedingungen zu verhandeln.
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Wie realisiert man eine Unternehmensakquisition oder -umstrukturierung im Ausland ohne unnötige Risiken?
Bei einem grenzüberschreitenden Unternehmenskauf oder einer Reorganisation einer internationalen Unternehmensgruppe sind länderspezifische Vorschriften und Verfahrensschritte zu beachten. In vielen Staaten sind bestimmte Maßnahmen zwingend erforderlich – zum Beispiel die Einholung von Genehmigungen (etwa im Bereich der Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen), die Veröffentlichung der Transaktion, die Unterrichtung von Arbeitnehmern oder Gläubigern. In der Praxis unerlässlich ist die Durchführung einer Legal, Tax und Financial Due Diligence, um Stärken und Schwächen bzw. Risiken des Target-Unternehmens zu erkennen und vertraglich berücksichtigen zu können.
Wer diese Anforderungen nicht präzise vorbereitet, riskiert rechtliche Blockaden oder nachgelagerte Haftungsrisiken für die beteiligten Parteien.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht und M&A-Recht unterstützen Sie bei der rechtssicheren Strukturierung und Durchführung der Transaktion. Sie sorgen dafür, dass alle länderbezogenen Formalitäten beachtet und sämtliche Dokumente und Verträge rechtlich einwandfrei umgesetzt werden – sei es bei Unternehmenskäufen in der Form des Asset Deals oder Share Deals, bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen, sowie sonstigen Betriebs- bzw. Vermögensübergängen oder anderen Umstrukturierungsvorgängen wie zum Beispiel eine internationale Sitzverlegung in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat, in enger Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Was ist bei einem internationalen Asset Deal (Verkauf von Vermögenswerten eines Unternehmens) besonders zu beachten?
Inhalte erweiternPlant ein Unternehmen den Verkauf von Vermögenswerten oder eines Geschäftsbereichs (in Frankreich in der Regel in Form des sog. Fonds de commerce) an einen ausländischen Käufer, stellt sich die Frage nach dem anwendbaren rechtlichen Rahmen. Da Vermögenswerte – wie etwa Immobilien, Geschäftsbereiche, gewerbliche Schutzrechte oder Kundenstämme – stets eng mit ihrem Belegenheitsstaat verbunden sind, ist es in der Praxis äußerst selten, dass ein ausländischer Erwerber diese Vermögenswerte grenzüberschreitend vollständig in seine eigene Struktur (im Ausland) integriert.
Vielmehr wird der ausländische Erwerber in solchen Fällen typischerweise zunächst eine Tochtergesellschaft im Staat des Zielunternehmens gründen, die ihrerseits die Vermögenswerte oder den Geschäftsbereich (Fonds de commerce) erwirbt.
Daher handelt es sich bei einem internationalen Asset Deal regelmäßig nicht um einen grenzüberschreitenden Unternehmenskauf im engeren Sinne, sondern um eine lokal abzuwickelnde Transaktionen im Rahmen einer internationalen Konzernentwicklung (Gründung der ausländischen Tochtergesellschaft als Erwerberin der Assets).
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht und M&A-Recht beraten Sie umfassend bei der rechtssicheren Strukturierung und Durchführung solcher grenzüberschreitender Transaktionen – in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat, in enger Abstimmung mit den mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Was ist bei einem internationalen Share Deal (Verkauf von Gesellschaftsanteilen) zu beachten?
Inhalte erweiternWenn ein Konzern den Verkauf einer Tochtergesellschaft im Rahmen eines Share Deals plant, stellt sich die Frage, welches Recht auf den Anteilskaufvertrag anwendbar ist. Theoretisch können Käufer und Verkäufer im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit die anwendbare Rechtsordnung frei wählen.
In der Praxis umfasst ein Share Deal jedoch nicht nur den vertraglichen Aspekt des Anteilskaufs, sondern auch den Eigentumsübergang der Geschäftsanteile oder Aktien. Dieser wiederum unterliegt zwingend dem Recht des Staates, in dem die Zielgesellschaft ihren Sitz hat – der sogenannten lex societatis.
Daher ist es sowohl für den Verkäufer (Veräußerer) als auch für den Käufer (Erwerber) essenziell, die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben des Sitzstaates der Gesellschaft zu beachten. Um die Transaktion nicht unnötig zu verkomplizieren, sollte man deshalb in der Regel für den gesamten Anteilskaufvertrag dasselbe Recht wählen – also das am Sitz der Zielgesellschaft geltende Recht (lex societatis).
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht und M&A-Recht empfehlen daher regelmäßig, bei internationalen Share Deals das Gesellschaftsrecht am Sitz der Zielgesellschaft als einheitliches Vertragsstatut festzulegen – aus Gründen der praktischen Umsetzbarkeit und strategischen Effizienz.
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Welche Vorbereitungen sollten vor dem Verkauf eines Unternehmens an einen ausländischen Käufer getroffen werden?
Inhalte erweiternUnabhängig von der Frage, welches Transaktionsmodell für den konkreten Unternehmenskauf zu bevorzugen ist (entweder Asset Deal beim Verkauf von Vermögenswerten bzw. eines Geschäftsbereichs/Fonds de commerce oder Share Deal beim Verkauf von Geschäftsanteilen oder Aktien), ist stets eine gründliche Vorbereitung unerlässlich: Dazu gehören insbesondere der Abschluss von Vorverträgen wie zum Beispiel eine Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement / NDA) oder ein LOI (Letter of Intent) sowie die Durchführung einer Legal, Tax und Financial Due Diligence mit Zusammenstellung aller rechtlich relevanter Unterlagen, Überprüfung laufender Verträge sowie Identifikation und Bewertung potenzieller Risiken – etwa rechtlicher, steuerlicher, arbeitsrechtlicher oder umweltrechtlicher Natur. Ferner ist zu prüfen, ob behördliche Genehmigungen erforderlich sind, etwa im Bereich der Fusionskontrolle oder Auslandsinvestitionskontrolle.
Eine sorgfältige Vorbereitung dieser Aspekte schafft Planungssicherheit, beschleunigt den Transaktionsprozess und reduziert das Risiko späterer Verzögerungen oder Blockaden.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht und M&A-Recht unterstützen Sie bei der gezielten Vorbereitung grenzüberschreitender Unternehmenskäufe. Wir erstellen und prüfen alle erforderlichen Vertragsunterlagen und begleiten Sie rechtssicher durch alle Phasen der Transaktion in Deutschland und Frankreich oder einem Drittstaat – von der Vorbereitungsphase, über die Due Diligence und die auf dieser Grundlage geführten Vertragsverhandlungen bis zum Signing (Vertragsunterzeichnung) und Closing (Abschluss der Transaktion durch Zahlung des Kaufpreises und Übertragung der Wirtschaftsgüter bzw. Gesellschaftsanteile). Unsere Beratung erfolgt dabei in enger Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Welche Risiken bestehen beim Kauf eines Unternehmens im Ausland?
Inhalte erweiternBeim Erwerb eines Unternehmens im Ausland können nicht vorhergesehene rechtliche, steuerliche, arbeitsrechtliche oder finanzielle Risiken auftreten – etwa in Form von versteckten Mängeln wie zum Beispiel unbekannten Verbindlichkeiten oder Finanzrisiken, schwebenden Gerichtsverfahren, unzureichend gestalteten Verträgen oder ganz allgemein einer fehlenden Rechtskonformität (Compliance) des Zielunternehmens im Hinblick auf lokale Vorschriften.
Landesspezifische Unterschiede im Arbeitsrecht, Steuerrecht oder Wettbewerbsrecht können sich erheblich auf die Bewertung des gekauften Unternehmens und dessen wirtschaftliche oder finanzielle Lage auswirken.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht und M&A-Recht unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung einer umfassenden Legal, Tax und Financial Due Diligence, damit Sie sämtliche potenziellen Risiken frühzeitig identifizieren können und diese bei Ihrem Entscheidungsprozess vor Unterzeichnung des Untehmenskaufvertrages berücksichtigen können.
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Ist eine Fusion (Verschmelzuzng) zweier Unternehmen aus verschiedenen Staaten möglich?
Inhalte erweiternJa. Unternehmen mit Sitz in unterschiedlichen Staaten können grundsätzlich grenzüberschreitend verschmolzen werden. Innerhalb der Europäischen Union ermöglichen insbesondere die EU-Richtlinien zur grenzüberschreitenden Verschmelzung sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die grenzüberschreitende vermögensrechtliche Zusammenführung zweier Gesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten zu einer einheitlichen Gesellschaft.
Ein solches Vorhaben erfordert jedoch die Beachtung spezifischer rechtlicher Vorgaben in jedem beteiligten Staat – etwa im Hinblick auf die die Unterrichtung und Beteiligung der Arbeitnehmer, die steuerliche Behandlung des Vermögensüberganges sowie die Wahrung der Gläubigerrechte.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht und M&A-Recht begleiten Sie bei der rechtssicheren Planung und Durchführung grenzüberschreitender Verschmelzungen, in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat, in enger Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Kann der Sitz einer Gesellschaft in einen anderen EU-Mitgliedstaat verlegt werden?
Inhalte erweiternJa. Jede in der Europäischen Union ansässige Gesellschaft kann ihren satzungsmäßigen Sitz in einen anderen EU-Mitgliedstaat verlegen – und zwar ohne vorherige Auflösung und Liquidation (mit Versteuerung stiller Reserven) im Ursprungsstaat sowie Neugründung im Zielstaat.
So kann beispielsweise der satzungsmäßige Sitz einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach Frankreich verlegt werden und dabei in eine französische Société par actions simplifiée (SAS) grenzüberschreitend umgewandelt werden. Eine solche Sitzverlegung unter Wahrung der rechtlichen Identität der Gesellschaft wird durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie die einschlägigen Umwandlungsrichtlinien ermöglicht.
Unsere Anwälte für internationales Gesellschaftsrecht beraten und begleiten Sie umfassend bei der Vorbereitung und Umsetzung eines grenzüberschreitenden Sitzwechsels, einschließlich der Rechtsformumwandlung – z. B. von einer GmbH in eine SAS– und stellen die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen sicher, in Deutschland, Frankreich oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, in enger Zusammenarbeit mit mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Internationale Rechtsoptimierung außerhalb des Vertragsmanagements mit ausländischen Geschäftspartnern
Was gilt, wenn ein Unternehmen von einer außervertraglichen Pflichtverletzung betroffen ist?
Wird einem Unternehmen ein Schaden durch einen Dritten zugefügt, mit dem es in keiner vertraglichen Beziehung steht, liegt die Verletzung einer außervertraglichen Pflicht vor. Es handelt sich um Fallgestaltungen im Zusammenhang mit zum Beispiel fehlerhaften Produkten, Handlungen des unlauteren Wettbewerbs, dem rechtswidrigen Abbrechen von Vertragsverhandlungen oder auch internetbasierten Delikten.
In diesen Konstellationen kann das geschädigte Unternehmen eine deliktische Schadensersatzklage erheben, um Ersatz für den erlittenen Schaden zu verlangen. Im internationalen Kontext ist dabei Vorsicht geboten: Die einschlägigen Rechtsvorschriften unterscheiden sich – je nach dem Land, in dem die außervertragliche Pflichtverletzung erfolgt oder der Schaden eingetreten ist – erheblich. Es ist deshalb zuallererst von Bedeutung festzustellen, welches Recht auf die Angelegenheit Anwendung findet und welche nationalen Gerichte für einen etwaigen Rechtsstreit zuständig sind.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Sie bei der rechtlichen Einordnung des Sachverhalts, bei der Bestimmung des anwendbaren Rechtes sowie der Gerichtszuständigkeit und bei der effektiven rechtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche – sei es in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Welche Arten außervertraglicher Pflichtverletzungen können ein Unternehmen international treffen?
Inhalte erweiternAußervertragliche Rechtsverletzungen können zahlreiche geschäftliche Situationen betreffen: Produkthaftung für fehlerhafte Waren, die einem Kunden oder Dritten Schaden zufügen; unlautere Wettbewerbshandlungen wie zum Beispiel Nachahmung, Marktverdrängung oder die widerrechtliche Nutzung einer Marke bzw. eines Unternehmenskennzeichens; rechtswidriges Abbrechen von Vertragsverhandlungen; internetbezogene Delikte wie Identitätsdiebstahl, Verleumdung oder Rufschädigung im Netz. Auch außerhalb jeglicher vertraglicher Beziehung kann das geschädigte Unternehmen die Haftung des verantwortlichen Dritten geltend machen. Es ist jedoch entscheidend, rasch zu handeln, um Beweise zu sichern und Verjährungsfristen einzuhalten. Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Sie dabei, die konkrete Rechtsverletzung präzise einzuordnen, die erforderlichen Beweise zusammenzutragen und Ihre Ansprüche vor den zuständigen Gerichten effektiv durchzusetzen.
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Welche Rechtsordnung gilt, wenn ein Unternehmen durch einen Dritten geschädigt wird?
Inhalte erweiternDas Recht der Europäischen Union stellt ein einheitliches Instrument zur Verfügung, das in allen Mitgliedstaaten gilt: Es handelt sich um die sog. EU-Verordnung „Rom II“ zur Bestimmung des auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbaren Rechts. Nach dieser Verordnung ist in der Regel das Recht des Landes maßgeblich, in dem die Pflichtverletzung erfolgt oder der Schaden eingetreten ist. Das bedeutet: Wird ein deutsches Unternehmen im Ausland geschädigt, kann auf den Fall eine ausländische Rechtsordnung Anwendung finden – mit teilweise erheblich abweichenden Regelungen, insbesondere zu Verjährungsfristen, Haftungsvoraussetzungen, Beweislastvermutungen und Schadensersatzregelungen.
Die EU-Verordnung „Rom II“ ist für viele Konstellationen relevant, etwa bei Produkt- und Produktsicherheitshaftung, unlauterem Wettbewerb, Eingriffen in Schutzrechte, dem Abbruch von Vertragsverhandlungen sowie bei digitalen Delikten wie Cyberangriffen, Online-Diffamierung oder Datenschutzverstößen.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht unterstützen Sie bei der Bestimmung der anwendbaren Rechtsordnung und vertreten Ihre Interessen in gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren – in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Wer haftet, wenn ein Produkt wegen eines defekten Bauteils eines Zulieferers einen Schaden verursacht?
Inhalte erweiternAuch wenn Ihr Unternehmen nicht selbst Hersteller eines fehlerhaften Produkts ist – zum Beispiel, weil der Mangel auf eine defekte Komponente eines Lieferanten oder Subunternehmers zurückzuführen ist –, können Sie dennoch haften: als Verkäufer, Händler oder Importeur des betroffenen Produkts. Diese Form der Haftung ist im internationalen Warenverkehr weit verbreitet. Wenn ein von Ihnen vertriebenes Produkt einen Mangel aufweist und dadurch ein Schaden entsteht, kann der Kunde oder ein Dritter Ansprüche direkt gegen Sie geltend machen.
Unsere Anwälte für internationales Handelsrecht unterstützen Sie dabei, geeignete vertragliche Schutzmechanismen vorzusehen – insbesondere durch Haftungsfreistellungsklauseln (Hold Harmless Clauses) in Ihren Verträgen mit Lieferanten und Subunternehmern.
Kommt es zu einem internationalen Streitfall auf dem Gebiet der Produkthaftung, vertreten unsere Anwälte für grenzüberschreitendes Prozessrecht Ihr Unternehmen – sei es vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat. Bei Verfahren im Ausland arbeiten wir eng mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen, um Ihre Interessen erfolgreich zu verteidigen.
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Welche Rechtsordnung gilt bei unlauterem Wettbewerb oder Internetdelikten gegen ein Unternehmen?
Inhalte erweiternIm internationalen Kontext bestimmt sich das anwendbare Recht grundsätzlich nach dem Ort, an dem der Schaden eintritt. Gerade bei Handlungen des unlauteren Wettbewerbs oder bei digital verwirklichten Delikten wirft diese Regelung zentrale Fragen auf: Wo genau tritt der wirtschaftliche Schaden ein? Auf welchem Markt entsteht die Beeinträchtigung?
Diese Zuordnung hat erhebliche Auswirkungen auf den Erfolg rechtlicher Schritte. Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht analysieren sorgfältig, welche Rechtsordnung und welches Gericht für Ihre Interessen am günstigsten sind – und tragen so dazu bei, Ihre Erfolgschancen zu maximieren. Dabei begleiten wir Sie in Deutschland, Frankreich oder in einem Drittstaat – in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Welche Rechtsordnung gilt bei einem rechtsmissbräuchlichen Abbruch internationaler Vertragsverhandlungen?
Inhalte erweiternKommt es auf internationaler Ebene zu einem rechtsmissbräuchlichen Abbruch von Vertragsverhandlungen, können unterschiedliche Rechtsordnungen in Betracht kommen: zum Beispiel das Recht des Vertrags, der bei erfolgreichem Abschluss gegolten hätte, das Recht des Ortes, an dem die Verhandlungen geführt wurden, oder das Recht des Landes, in dem der Schaden eingetreten ist.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschaftsrecht analysieren sorgfältig den rechtlichen und strategischen Rahmen jedes Einzelfalls, um die bestmögliche prozessuale Vorgehensweise zu ermitteln und Ihre Rechte effektiv zu verteidigen – sei es in Deutschland, Frankreich oder in einem Drittstaat, stets in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Wie kann man die ausländischen Anforderungen des Datenschutzes rechtssicher einhalten?
Sobald Ihr Unternehmen personenbezogene Daten – etwa von Kunden, Mitarbeitern oder Lieferanten – in einem anderen Land verarbeitet oder mit einem ausländischen Dienstleister zusammenarbeitet, müssen strenge Datenschutzvorschriften einhalten werden, zum Beispiel die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Europa. Viele andere Länder haben eigene Datenschutzgesetze, zum Beispiel der CCPA in den USA oder die LGPD in Brasilien.
Ein Verstoß gegen solche Vorschriften kann nicht nur zu hohen Geldbußen führen, sondern auch zu zivilrechtlichen Klagen von betroffenen Personen.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschafts- und IT-Recht prüfen, ob Ihre Datenverarbeitungsvorgänge den geltenden Vorschriften entsprechen, und helfen Ihnen dabei, die Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Kunden rechtskonform abzusichern – in Deutschland, Frankreich oder in einem Drittstaat, in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global. Wir beraten Sie insbesondere zur Einführung interner Datenschutzrichtlinien, zur notwendigen Dokumentation oder zur Erstellung datenschutzkonformer Verträge.
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Ist der Transfer von Kundendaten ins Ausland erlaubt?
Inhalte erweiternJa – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt strenge Bedingungen vor, wenn personenbezogene Daten in ein Drittland außerhalb der EU übermittelt werden. Dabei muss entweder ein angemessenes Schutzniveau im Empfängerland bestehen (gemäß der Länderliste der Europäischen Kommission) oder es müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden – zum Beispiel durch standardisierte Vertragsklauseln, verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Binding Corporate Rules / BCR) oder andere von der EU anerkannte Mechanismen. Unsere Anwälte für Datenschutzrecht unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung solcher Datenübertragungen. Wir entwerfen geeignete Vertragsklauseln, prüfen die Zulässigkeit des Datentransfers nach der DSGVO und stellen sicher, dass auch die nationalen Vorschriften des jeweiligen Empfängerlandes eingehalten werden.
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Wer haftet, wenn ein ausländischer Dienstleister gegen Datenschutzvorgaben verstößt?
Inhalte erweiternIn der Regel haftet Ihr Unternehmen – als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung. Auch wenn der Verstoß auf ein Fehlverhalten Ihres ausländischen Auftragsverarbeiters zurückzuführen ist, bleiben Sie die erste Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und Betroffene.
Deshalb ist es entscheidend, Ihre Geschäftspartner sorgfältig auszuwählen und die vertraglichen Beziehungen mir ihnen rechtlich eindeutig und wirksam abzusichern.
Unsere Anwälte für internationales Datenschutzrecht unterstützen Sie dabei, Ihre Haftungsrisiken wirksam zu begrenzen – in Deutschland, Frankreich oder in einem Drittstaat, in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Muss ein DSGVO-Vertreter in der Europäischen Union benannt werden?
Inhalte erweiternJa. Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der Europäischen Union ansässig ist, aber personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeitet, sind Sie verpflichtet, einen DSGVO-Vertreter innerhalb der EU zu benennen. Diese Person oder Einrichtung dient als zentraler Ansprechpartner für Datenschutzbehörden und betroffene Personen innerhalb der Union.
Unsere Anwälte für internationales Datenschutzrecht unterstützen Sie bei allen Schritten – von der Auswahl eines geeigneten Vertreters über die rechtssichere Gestaltung des Mandats bis hin zur Umsetzung Ihrer grenzüberschreitenden DSGVO-Pflichten. Wir beraten Sie umfassend – in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat, in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Wie vermeidet man Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht bei internationalen Geschäftsbeziehungen?
Sowohl in Europa als auch in zahlreichen Drittstaaten gelten strenge Wettbewerbsregeln, die marktverzerrende Praktiken untersagen – etwa Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Quotenvereinbarungen oder Ausschlussstrategien gegenüber Dritten. Verstöße gegen diese Vorschriften können erhebliche verwaltungsrechtliche Sanktionen – insbesondere in Form hoher Geldbußen – nach sich ziehen.
Daher ist es unerlässlich, dass sowohl Ihre unternehmerischen Entscheidungen als auch die von Ihnen entwickelten Kooperationsmodelle nicht gegen diese wettbewerbsrechtlichen Anforderungen verstoßen.
Unsere Anwälte für europäisches und internationales Wettbewerbsrecht prüfen, ob Ihre Verträge und Geschäftspraktiken mit den relevanten nationalen und europäischen Bestimmungen vereinbar sind. Wir analysieren insbesondere Preis- und Exklusivitätsklauseln in Ihren Vereinbarungen, bewerten Kooperationsstrukturen und beraten Sie insbesondere zu Fragen der kartellrechtlichen Freistellung, zur Zulässigkeit von Gebiets- und Kundenbeschränkungen sowie zur Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen, um wettbewerbsrechtliche Risiken und Sanktionen effektiv zu vermeiden.
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Wie prüft man, ob Verträge mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar sind?
Inhalte erweiternVerträge müssen mit den Grundprinzipien eines freien und ungehinderten Wettbewerbs im Einklang stehen. Es ist daher unerlässlich, Klauseln zu vermeiden, die den Wettbewerb unzulässig einschränken könnten – zum Beispiel Preisabsprachen, übermäßige Gebietsbindungen oder Quotenregelungen.
Unsere Anwälte für europäisches und internationales Wettbewerbsrecht überprüfen Ihre Verträge auf potenziell problematische Bestimmungen und stellen sicher, dass Ihre Vereinbarungen mit den geltenden wettbewerbsrechtlichen Vorschriften in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat vereinbar sind – in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Können internationale Geschäftspraktiken mit ausländischen Partnern wettbewerbsrechtlich problematisch sein?
Inhalte erweiternJa. Bestimmte Verhaltensweisen können als wettbewerbswidrig eingestuft werden, auch wenn sie im Geschäftsalltag als üblich erscheinen. Beispielsweise sind der Austausch vertraulicher Preisinformationen oder die Aufteilung von Märkten zwischen Wettbewerbern nach europäischem und internationalem Wettbewerbsrecht strikt untersagt.
Gerade bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern ist darauf zu achten, dass keine stillschweigenden Absprachen getroffen werden, die den Wettbewerb beeinträchtigen könnten.
Unsere Anwälte für europäisches Wettbewerbsrecht beraten Sie zu international bewährten Compliance-Standards und sorgen dafür, dass Ihre Kooperationsvereinbarungen mit in- und ausländischen Partnern rechtskonform ausgestaltet sind – sei es in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat, in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerks a-Global.
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Wie führt man internationale Fusionen und Übernahmen im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht durch?
Inhalte erweiternBei geplanten Fusionen oder Unternehmensübernahmen im internationalen Kontext ist es entscheidend, im Vorfeld überprüft zu haben, ob die beabsichtigte Transaktion zu einer marktbeherrschenden Stellung führen könnte. In solchen Fällen kann eine vorherige Freigabe durch nationale oder europäische Wettbewerbsbehörden (Fusionskontrolle) erforderlich sein, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Transaktion nicht beeinträchtigt wird.
Unsere Anwälte für Wettbewerbsrecht analysieren die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen der von Ihnen geplanten umwandlungsrechtlichen Vorgänge (Verschmelzung / Fusion) oder Unternehmensübernahmen und unterstützen Sie bei der rechtlichen Umsetzung sämtlicher nationaler und internationaler (europäischer) regulatorischer Anforderungen – in Deutschland, Frankreich oder in einem Drittstaat, in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Wie geht man mit der Insolvenz eines internationalen Geschäftspartners oder eines verbundenen Unternehmens um?
Kommt es zur Insolvenzanmeldung eines international tätigen Unternehmens oder eines Unternehmens innerhalb eines Konzerns mit Auslandsbezug, ist zunächst zu klären, in welchem Staat das bzw. die Insolvenzverfahren zu eröffnen ist/sind und welches Recht zur Anwendung kommt. Maßgeblich ist dabei innerhalb der EU der sogenannte „COMI“ (Center of Main Interests), also der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners.
Wird das Insolvenzverfahren im Ausland eröffnet, ist zu prüfen, wie sich das ausländische Insolvenzrecht auf Ihr Unternehmen und bestehende Vertragsverhältnisse auswirkt – etwa im Hinblick auf die Fortführung, Aussetzung oder Beendigung laufender Verträge, die Forderungsanmeldung oder die Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Unsere Anwälte für internationales Insolvenzrecht unterstützen Sie bei der rechtssicheren Handhabung solcher Insolvenzfälle und wahren Ihre Interessen – in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat. Wir arbeiten dabei sehr eng mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen und beraten Sie u.a. bei der Prüfung von Aus- oder Absonderungsrechten (z.B. bei einem Eigentumsvorbehalt), der Geltendmachung von vorrangigen Forderungen sowie der Absicherung vertraglicher Ansprüche in der Insolvenz.
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Wie bestimmt man das zuständige Gericht bei grenzüberschreitender Insolvenz?
Inhalte erweiternIm Falle einer Insolvenz innerhalb der Europäischen Union ist das zuständige Gericht nach dem Ort zu bestimmen, an dem sich der „Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen“ (Center of Main Interests – COMI) des insolventen Unternehmens befindet.
Unsere Anwälte für internationales Insolvenzrecht unterstützen Sie bei der Ermittlung des international zuständigen Insolvenzgerichts in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Schwerpunkt der Tätigkeit des Schuldners, sei es in Deutschland, Frankreich oder in einem Drittstaat in enger Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Welche Auswirkungen kann die Insolvenz eines ausländischen Geschäftspartners (Lieferanten oder Kundens) auf das eigene Unternehmen haben?
Inhalte erweiternDie Insolvenz eines ausländischen Geschäftspartners (Lieferanten oder Kundens) kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre Verträge, Lieferungen und haben. Wird beispielsweise gegen einen ausländischen Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet, besteht das Risiko, dass offene Forderungen nicht mehr realisiert werden können.
Daher ist es unerlässlich, genau zu prüfen, wie sich ein ausländisches Insolvenzverfahren auf Ihre vertraglichen Rechte und Pflichten auswirkt. In einigen Ländern bestehen besondere Regelungen zum Schutz ausländischer Gläubiger – in anderen gilt eine einheitliche Verfahrensordnung für in- und ausländische Beteiligte gleichermaßen.
Unsere Anwälte für internationales Wirtschafts- und Insolvenzrecht beraten Sie umfassend, wie Sie sich im Fall der Insolvenz eines ausländischen Geschäftspartners am besten rechtlich absichern und Ihre Ansprüche wahren können – in Deutschland, Frankreich oder in einem Drittstaat in enger Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Wie organisiert man die Übertragung von Vermögen (Schenkung/Erbfall) im internationalen Kontext?
Eigentum von Immobilien im Ausland – etwa einer Ferienimmobilie oder eines Geschäftsgebäudes – oder von beweglichen Gegenständen unterliegt im Falle der Schenkung oder einer Erbschaft jeweils unterschiedlichen nationalen Regelungen.
Unsere Anwälte für internationales Erb- und Vermögensrecht begleiten Sie bei der rechtssicheren und steuerlich optimierten Übertragung von Vermögenswerten – abgestimmt auf die jeweilige Gesetzeslage in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Kann eine im Ausland gelegene Immobilie durch Schenkung oder Erbschaft übertragen werden?
Inhalte erweiternJa. Allerdings ist dabei das örtlich geltende Sachenrecht (lex rei sitae) zu beachten. Vor jeder Schenkung oder Nachlassübertragung einer Immobilie im Ausland müssen insbesondere das jeweilige Eigentumsrecht, die lokalen Formvorschriften sowie die Anerkennung deutscher oder französischer Urkunden im Zielland sorgfältig geprüft werden.
Unsere Anwälte für internationales Erb- und Vermögensrecht stellen sicher, dass Ihre Schenkungs- oder Nachlassregelungen in jedem betroffenen Staat rechtswirksam sind. Sie begleiten Sie bei der grenzüberschreitenden Koordination mit allen erforderlichen Stellen – etwa Notaren, Gerichten, Banken und Steuerberatern – in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat in enger Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Welches Recht gilt bei einer internationalen Erbschaft mit Auslandsimmobilie?
Inhalte erweiternWer Eigentümer von Immobilien im Ausland ist, muss wissen: Für die Vererbung solcher Vermögenswerte gilt in der Regel das Recht des Landes, in dem sich die Immobilie befindet (lex rei sitae). Allerdings ermöglicht die Europäische Erbrechtsverordnung EU/VO 650/2012 unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl des anwendbaren Erbrechts für den gesamten Nachlass – etwa des Heimatrechts.
Unsere Anwälte für internationales Erbrecht beraten Sie umfassend bei der Rechtswahl und sorgen dafür, dass die Nachlassregelung Ihren Interessen entspricht und international rechtssicher umgesetzt werden kann – in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat in enger Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Welche steuerlichen Folgen hat eine grenzüberschreitende Immobilienübertragung?
Inhalte erweiternDie Übertragung einer Immobilie durch Schenkung oder Erbschaft kann sowohl im Belegenheitsstaat der Immobilie (im Rahmen der Erbschaft- oder Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer) als auch im Wohnsitzstaat des Erblassers, Schenkers oder Erwerbers steuerpflichtig sein. Dadurch kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen.
Unsere Anwälte für internationales Erb- und Vermögensrecht prüfen für Sie die einschlägigen bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen und entwickeln eine individuell angepasste, steueroptimierte Nachfolge- oder Übertragungsstrategie – etwa durch Schenkungen mit Nießbrauchsvorbehalt, Anpassung des ehelichen Güterstandes oder Errichtung einer rechtsoptimierten Vermögensstruktur (z. B. Familienholding).
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Wie ist bei einem Rechtsstreit mit einem ausländischen Geschäftspartner zu beachten – vor staatlichen Gerichten und im Rahmen von Schiedsgerichts-verfahren?
Im internationalen Geschäftsverkehr – etwa mit Kunden, Lieferanten oder Partnern im Ausland – kann es rasch zu Streitigkeiten kommen, zum Beispiel wegen offener Forderungen, Lieferverzögerungen oder mangelhafter Vertragserfüllung. Solche Konflikte sind regelmäßig komplexer, wenn mehrere Rechtsordnungen beteiligt sind. Deshalb ist es entscheidend, bereits vor Entstehung eines Konflikts durch wirksame Vertragsklauseln sicherzustellen, dass die Streitigkeit möglichst vor den staatlichen Gerichten im eigenen Land oder vor internationalen Schiedsgerichten ausgetragen wird.
Unsere Anwälte für internationales Prozessrecht und Schiedsgerichtsbarkeit Wirtschaftsrecht unterstützen Sie in allen Phasen der Streitvermeidung und Streitbeilegung: von der Verhandlung und Formulierung geeigneter und rechtswirksamer Gerichtsstandsklauseln (jurisdiction clauses) bzw. Schiedsklauseln (arbitration clauses) bis hin zur Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie und Ihrer Begleitung im gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren – in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat. Wir arbeiten dabei eng mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen.
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Wie kann man eine unbezahlte Rechnung in einem anderen EU-Staat eintreiben?
Inhalte erweiternInnerhalb der EU steht mit dem Europäischen Mahnverfahren („European Order for Payment“) ein einfaches und effizientes Instrument zur Verfügung, um offene Forderungen gegenüber Schuldnern in anderen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Dänemark) geltend zu machen – ohne persönliches Erscheinen vor Ort.
Dieses standardisierte Verfahren erlaubt es, grenzüberschreitende Geldforderungen schnell, kostengünstig und vollstreckbar durchzusetzen – mit automatischer Anerkennung in allen EU-Staaten.
Unsere Anwälte für internationales Prozessrecht übernehmen für Sie die vollständige Vorbereitung des Antrags zum Europäischen Mahnverfahren , reichen ihn beim zuständigen Gericht ein und begleiten Sie durch alle Schritte des Verfahrens.
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Welches Gericht ist zuständig, wenn ein Rechtsstreit internationalen Bezug hat?
Inhalte erweiternDie gerichtliche Zuständigkeit – also ob ein Streitfall vor deutschen, französischen oder ausländischen Gerichten verhandelt wird – richtet sich nach verschiedenen Faktoren: zum Beispiel dem Vorliegen einer ausschließlichen Gerichtsstandsklausel, der Rolle im Prozess (Kläger oder Beklagter), dem Erfüllungsort vertraglicher Pflichten (z. B. Lieferort) oder dem Ort des Schadenseintritts bei außervertraglichen Pflichtverletzungen.
Das europäische Verfahrensrecht sieht mit der Brüssel-Ia-Verordnung einheitliche Zuständigkeitsregeln vor, die in allen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Dänemark) gelten und helfen, Gerichtszuständigkeitskonflikte zu lösen.
Unsere Anwälte für internationales Prozessrecht und Vertragsrecht analysieren Ihre Verträge und den konkreten Sachverhalt, um die für Ihre individuellen Interessen bestgeeignete Gerichtszuständigkeit festzulegen und durchzusetzen – in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat in enger Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Was ist zu tun, wenn man vor ein ausländisches Gericht als Beklagter geladen wird?
Inhalte erweiternWird ein Unternehmen vor einem ausländischen Gericht verklagt, ist ein schnelles und strategisches Handeln entscheidend. Oft gelten kurze Fristen, um rechtzeitig auf die Klage zu reagieren – etwa durch eine Zuständigkeitsrüge, eine Verteidigung in der Sache oder durch die Einleitung einer außergerichtlichen Einigung.
Da jede nationale Zivilprozessordnung eigene Verfahrensregeln kennt, ist die genaue Kenntnis der prozessualen Anforderungen unabdingbar.
Unsere Anwälte für internationales Prozess- und Wirtschaftsrecht analysieren Ihren konkreten Sachverhalt und entwickeln in enger Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um Ihre individuelle Interessen zu wahren und finanzielle Risiken zu minimieren – sei es in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat.
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Was ist ein internationales Schiedsgerichtsverfahren und wozu dient es ?
Inhalte erweiternDas internationale Schiedsgerichtsverfahren in B2B-Angelegenheiten gehört – ebenso wie die internationale Wirtschaftsmediation – zu den alternativen Methoden der Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution / ADR) im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr. Es stellt eine äußerst wirksame Alternative zum klassischen staatlichen Gerichtsverfahren dar, da es bei B2B-Angelegenheiten eine Lösung internationaler Streitigkeiten ermöglicht, ohne sich der Zuständigkeit eines ausländischen nationalen Gerichts unterwerfen zu müssen. Stattdessen wird der Streit durch ein privates und supranationales Schiedsgericht gelöst, das aus einem Einzelschiedsrichter oder mehreren (in der Regel drei) Schiedsrichtern besteht.
Das internationale Schiedsverfahren bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere im Hinblick auf die Neutralität des Schiedsgerichts im Hinblick auf die unterschiedliche Nationalität der Parteien, die Flexibilität des Verfahrens, die relative Schnelligkeit bis zum Erlass einer endgültigen und vollstreckbaren Entscheidung, die hohe Spezialisierung der Schiedsrichter, da diese von den Parteien auf der Grundlage ihrer technischen oder rechtlichen Kompetenzen ausgewählt werden, die Möglichkeit, das Verfahren in englischer oder ggf. auch einer anderen Sprache durchzuführen, die Vertraulichkeit des Verfahrens und die einfache Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen im Ausland. Die mit einem Schiedsverfahren verbundenen höheren administrativen Kosten können dabei durch die spezifische Effizienz und Schnelligkeit des Verfahrens ausgeglichen werden.
Ein Schiedsverfahren kommt allerdings nicht automatisch zur Anwendung, sondern setzt voraus, dass sich beide Parteien vertraglich darauf geeinigt haben – entweder im Rahmen einer im Ursprungsvertrag enthaltenen Schiedsklausel oder nach Entstehung des Konflikts durch eine separate Vereinbarung.
Es gibt zwei Formen des Schiedsverfahrens: das institutionelle Schiedsverfahren, bei dem eine Schiedsinstitution mit der Organisation des Verfahrens betraut wird, und das sogenannte „ad hoc“-Schiedsverfahren, bei dem die Parteien – mit Unterstützung ihrer Rechtsanwälte – das Verfahren eigenständig organisieren.
Unsere Anwälte im internationalen Schiedsverfahrensrecht unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung der Schiedsvereinbarung, bei der Einleitung eines institutionellen oder ad hoc-Schiedsverfahrens, während der gesamten Verfahrensdauer im Hinblick auf die Auswahl der Schiedsinstitution, der Benennung der Schiedsrichter, der Ausarbeitung und Überprüfung des Schiedsauftrags, der Erstellung von Schriftsätzen und der Vorbereitung und Zusammenstellung der Anlagen, der Prozessvertretung im Rahmen der Schiedsverhandlungen, der rechtlichen Auslegung der Entscheidung des Schiedsgerichts (Schiedsspruch) sowie bei der Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs – in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat. Wir arbeiten dabei eng mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen.
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Welche Schiedsinstitutionen kommen in Betracht, wenn die Parteien ein institutionelles Schiedsverfahren vereinbaren?
Inhalte erweiternWenn sich die Parteien in ihrem Vertrag für ein institutionelles Schiedsverfahren entscheiden möchten, stellt sich die Frage, welche Schiedsinstitution am besten geeignet ist, das Verfahren zu organisieren. Es gibt weltweit anerkannte Institutionen, die auf die Durchführung internationaler Schiedsverfahren spezialisiert sind, darunter etwa Einrichtungen mit Sitz in Paris (ICC), London (LCIA), Singapur (SIAC) oder Washington (CIRDI), insbesondere auch für Investitionsschutzverfahren zwischen Staaten und Investoren. In Frankreich stehen neben der weltweit bekannten Cour Internationale d‘Arbitrage de la CCI von Paris (ICC) weitere hochwertige Institutionen wie zum Beispiel das Centre d’arbitrage et de médiation de Paris (CAMP), die Association française d’arbitrage (AFA) mit Sitz in Paris sowie der Centre interprofessionnel de médiation et d’arbitrage (CIMA) in Lyon zur Verfügung, die sich auf nationale und internationale Verfahren spezialisiert haben.
In Deutschland ist die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit weniger stark diversifiziert und wird im Wesentlichen durch die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) zentral wahrgenommen.
Die Auswahl der passenden Schiedsinstitution hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab: vom unternehmerischen Tätigkeitsfeld, vom Sitz und rechtlichen Profil des Vertragspartners, von der wirtschaftlichen Bedeutung des Falles sowie von etwaigen branchenspezifischen Anforderungen. Unsere Anwälte für internationales Schiedsverfahrensrecht helfen Ihnen bei der Auswahl der am besten geeigneten Schiedsinstitution und vertreten Ihre Interessen während des gesamten Schiedsverfahrens – sei es in Frankreich, in Deutschland oder in einem Drittstaat in enger Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Wie formuliert man eine wirksame Schiedsvereinbarung im Vertrag (Schiedsklausel)?
Inhalte erweiternDie Formulierung einer Schiedsvereinbarung erfordert höchste Präzision. Eine Schiedsklausel sollte zumindest die Art des Schiedsverfahrens – also ob ein institutionelles oder ein ad hoc-Schiedsverfahren angestrebt wird –, den Sitz des Schiedsgerichts, die Anzahl der Schiedsrichter, die Verfahrenssprache sowie das anzuwendende Verfahrensrecht klar und eindeutig festlegen.
Wird ein institutionelles Schiedsverfahren gewählt, ist es zudem unerlässlich, die einvernehmlich von den Parteien gewählte Schiedsinstitution eindeutig zu benennen, die für einen reibungslosen Ablauf des Schiedsverfahrens verantwortlich ist. In der Praxis wird eine Schiedsklausel häufig durch eine sog. Mediationsklausel ergänzt, wonach vor der Einleitung des Schiedsgerichtsverfahren zunächst ein Mediationsverfahren zum Zwecke der einvernehmlichen Beilegung der Streitigkeit erfolglos durchgeführt werden muss.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch sinnvoll sein – unter Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Anforderungen – eine sogenannte „hybride“ Klausel zu gestalten, bei der die Elemente einer Gerichtsstandsklausel mit denen der Schiedsklausel kombiniert werden.
Unsere Anwälte im internationalen Vertrags- und Schiedsverfahrensrecht verhandeln und entwerfen für Sie eine rechtssichere und durchsetzbare Schiedsvereinbarung, die auf Ihre geschäftlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist und Ihre Interessen im Konfliktfall bestmöglich schützt – in Frankreich, in Deutschland oder einem Drittstaat in enger Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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Wie vollstreckt man eine ausländische Gerichtsentscheidung oder einen ausländischen Schiedsspruch?
Inhalte erweiternWenn eine gerichtliche oder schiedsgerichtliche Entscheidung zu Ihren Gunsten ergangen ist, stellt sich in vielen Fällen die Frage, wie diese im Ausland anerkannt und vollstreckt werden kann. d.h. insbesondere in dem Staat, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat oder in dem sich Vermögenswerte des Schuldners befinden.
Handelt es sich um eine Entscheidung eines staatlichen Gerichts innerhalb der Europäischen Union, ist die Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat grundsätzlich unkompliziert, da nach geltendem EU-Recht es keines gesonderten Exequaturverfahrens bedarf. Die Entscheidung ist bei Einhaltung bestimmter Formalitäten unmittelbar vollstreckbar und bedarf keiner zusätzlichen Anerkennung durch ein nationales Gericht.
Anders stellt sich die Situation dar, wenn es sich um eine gerichtliche Entscheidung handelt, die außerhalb der Europäischen Union ergangen ist oder in einem Staat außerhalb der EU vollstreckt werden soll. In diesen Fällen ist regelmäßig ein sogenanntes Exequaturverfahren erforderlich, also ein gerichtliches Sekundär-Verfahren zur Anerkennung und Erteilung einer Vollstreckungsklausel, das auf der Grundlage bilateraler oder multilateraler Übereinkommen – soweit vorhanden – durchgeführt wird.
Bei der Vollstreckung eines Schiedsspruchs gelten wiederum andere Regeln. Zwar muss ein Schiedsspruch im internationalen Kontext stets im Rahmen eines Exequaturverfahrens für vollstreckbar erklärt werden, aber eine solche weltweite Durchsetzbarkeit ausländischer Schiedssprüche wird durch das sog. New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche bestens gewährleistet, da die rechtlichen Anforderungen für die Anerkennung und Vollstreckung vergleichsweise niedrig sind und dieses internationale Übereinkommen in mehr als 160 Staaten weltweit gilt.
Unsere Anwälte für internationales Prozess- und Vollstreckungsrecht beraten Sie umfassend zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer gerichtlicher oder schiedsgerichtlicher Entscheidungen und vertreten Sie im Rahmen eines erforderlichen Exequaturverfahrens in Deutschland, in Frankreich oder in einem Drittstaat in enger Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.
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