Restructuring
Wie lässt sich das Personal management bei einer
Unternehmensrestrukturierung rechtlich absichern?
Die Absicherung des Personalmanagements bei einer Unternehmensumstrukturierung ist entscheidend, um rechtliche, soziale und betriebliche Risiken zu minimieren. Dies erfordert eine sorgfältige Planung der Auswirkungen auf die Beschäftigten, die strikte Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben (insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen, der Anhörung von Betriebsräten und der Durchführung von Sozialplänen) sowie eine transparente Kommunikation. Ein rechtlich fundiertes HR-Konzept sichert den Erfolg der Umstrukturierung und beugt Konflikten vor. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und begleiten Sie umfassend während des gesamten Restrukturierungsprozesses.
Zusammenfassung
Welche sozialen Aspekte sind bei einer Restrukturierung zu beachten?
Restrukturierungsmaßnahmen haben unmittelbare Auswirkungen auf das Personalwesen – insbesondere im Hinblick auf betriebsbedingte Kündigungen, den Übergang von Arbeitsverhältnissen sowie die Gestaltung des sozialen Dialogs. Eine frühzeitige, rechtssichere Steuerung ist unerlässlich, um arbeitsrechtliche Risiken zu minimieren und die Kontinuität des Geschäftsbetriebs sicherzustellen.
Unsere spezialisierten Anwälte für Unternehmensrestrukturierung und Arbeitsrecht begleiten Sie bei der Entwicklung einer arbeitsrechtlichen Strategie unter Berücksichtigung des französischen und deutschen Arbeitsrechts und gewährleisten die rechtssichere Umsetzung sämtlicher Verfahrensschritte.
Wie wird ein Sozialplan bei betriebsbedingten Kündigungen erstellt?
Wenn eine Restrukturierung den Abbau von Arbeitsplätzen zur Folge hat, kann die Erstellung eines Sozialplans (in Frankreich: Plan de Sauvegarde de l’Emploi) erforderlich sein. Diese sensible Maßnahme muss frühzeitig vorbereitet werden, um rechtliche und soziale Risiken zu vermeiden.
Unsere Arbeitsrechtsexperten begleiten Sie bei jedem Verfahrensabschnitt: bei der Verhandlung mit Arbeitnehmervertretungen in Frankreich (sog. Instance Unique des Représentants du Personnel / IRP) oder dem Betriebsrat in Deutschland sowie bei der Ausarbeitung des Sozialplans und der rechtlichen Absicherung des Verfahrens.
Welche Pflichten bestehen gegenüber den Arbeitnehmervertretungen?
Im Rahmen einer Restrukturierung ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmervertretungen umfassend zu informieren, anzuhören und ggf. mit ihnen zu verhandeln. Ein strukturierter sozialer Dialog ist unerlässlich, um das Verfahren rechtssicher zu gestalten und Konflikte zu vermeiden.
Unsere Arbeitsrechtsexperten unterstützen Sie bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen, der Durchführung der Gespräche mit den Arbeitnehmervertretungen und der Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorgaben in Frankreich und Deutschland.
Haben Sie eine sonstige Frage?
Dann können Sie sie uns sehr gerne direkt hier stellen.