Restructuring
Wie gelingt eine internationale
oder grenzüberschreitende
Unternehmensrestrukturierung?
Eine erfolgreiche internationale oder grenzüberschreitende Unternehmensrestrukturierung erfordert eine sorgfältige rechtliche und strategische Abstimmung auf mehreren Ebenen. Entscheidend ist die frühzeitige Berücksichtigung nationaler Unterschiede im Arbeits-, Steuer- und Handelsrecht, die Einhaltung der Mitwirkungsrechte von Arbeitnehmervertretungen sowie die rechtssichere Gestaltung von Betriebsverlagerungen und Personaltransfers. Ein globaler Ansatz in Verbindung mit lokaler Expertise ist unerlässlich, um Risiken zu minimieren und die Einhaltung aller Vorschriften zu gewährleisten.
Unsere Anwälte beraten und begleiten Sie in jeder Phase Ihrer internationalen Restrukturierung.
Zusammenfassung
Wie verläuft ein grenzüberschreitendes Insolvenzverfahren?
Ist ein Unternehmen in mehreren Ländern tätig oder verfügt es über Niederlassungen im Ausland, kann ein Insolvenzverfahren komplexe internationale Rechtsfragen aufwerfen. Die EU-Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren regelt die Zuständigkeit, die Anerkennung von Verfahren und den Schutz der Gläubigerrechte innerhalb der EU.
Unsere Experten für internationales Insolvenzrecht begleiten Unternehmen und Gläubiger bei der Koordination von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren, bei der Klärung von Kollisionsnormen sowie bei der Durchsetzung von Entscheidungen in mehreren Staaten. Unsere Anwälte entwickeln abgestimmte Strategien zur Absicherung und erfolgreichen Durchführung von grenzüberschreitenden Restrukturierungen.
Welche Pflichten bestehen bei einer Zweigniederlassung in einem anderen Land?
Verfügt ein Unternehmen über eine Zweigniederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat, kann dort zum Zwecke des Schutzes der dort ansässigen Gläubiger ein Sekundärinsolvenzverfahren eröffnet werden, das allerdings mit dem Hauptverfahren koordiniert werden muss.
Unsere Anwälte für Insolvenzrecht stellen die Verbindung zwischen den Verfahrensorganen in den verschiedenen Ländern sicher, wahren die Rechte der lokalen Gläubiger und koordinieren die Verfahren für eine einheitliche und effiziente Sanierung.
Ist die zentrale Restrukturierung bei der Insolvenz von internationalen Konzernen möglich?
Ja. Die EU-Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren ermöglicht eine koordinierte Gruppenrestrukturierung. So lassen sich Abläufe harmonisieren, Interessenskonflikte vermeiden und Synergien zwischen den Einheiten im In- und Ausland erzielen.
Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Entwicklung der passenden Strategie – abgestimmt auf den Gesellschaftssitz, die Vermögensverteilung und die rechtlichen Gegebenheiten in jedem betroffenen Land.
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