International

Wie vermeidet man Verstöße gegen das
Wettbewerbsrecht bei internationalen
Geschäftsbeziehungen?

Sowohl in Europa als auch in zahlreichen Drittstaaten gelten strenge Wettbewerbsregeln, die marktverzerrende Praktiken untersagen – etwa Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Quotenvereinbarungen oder Ausschlussstrategien gegenüber Dritten. Verstöße gegen diese Vorschriften können erhebliche verwaltungsrechtliche Sanktionen – insbesondere in Form hoher Geldbußen – nach sich ziehen.

Daher ist es unerlässlich, dass sowohl Ihre unternehmerischen Entscheidungen als auch die von Ihnen entwickelten Kooperationsmodelle nicht gegen diese wettbewerbsrechtlichen Anforderungen verstoßen.

Unsere Anwälte für europäisches und internationales Wettbewerbsrecht prüfen, ob Ihre Verträge und Geschäftspraktiken mit den relevanten nationalen und europäischen Bestimmungen vereinbar sind. Wir analysieren insbesondere Preis- und Exklusivitätsklauseln in Ihren Vereinbarungen, bewerten Kooperationsstrukturen und beraten Sie insbesondere zu Fragen der kartellrechtlichen Freistellung, zur Zulässigkeit von Gebiets- und Kundenbeschränkungen sowie zur Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen, um wettbewerbsrechtliche Risiken und Sanktionen effektiv zu vermeiden.

Wie prüft man, ob Verträge mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar sind?

Verträge müssen mit den Grundprinzipien eines freien und ungehinderten Wettbewerbs im Einklang stehen. Es ist daher unerlässlich, Klauseln zu vermeiden, die den Wettbewerb unzulässig einschränken könnten – zum Beispiel Preisabsprachen, übermäßige Gebietsbindungen oder Quotenregelungen.

Unsere Anwälte für europäisches und internationales Wettbewerbsrecht überprüfen Ihre Verträge auf potenziell problematische Bestimmungen und stellen sicher, dass Ihre Vereinbarungen mit den geltenden wettbewerbsrechtlichen Vorschriften in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat vereinbar sind – in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.

Können internationale Geschäftspraktiken mit ausländischen Partnern wettbewerbsrechtlich problematisch sein?

Bestimmte Verhaltensweisen können als wettbewerbswidrig eingestuft werden, auch wenn sie im Geschäftsalltag als üblich erscheinen. Beispielsweise sind der Austausch vertraulicher Preisinformationen oder die Aufteilung von Märkten zwischen Wettbewerbern nach europäischem und internationalem Wettbewerbsrecht strikt untersagt.

Gerade bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern ist darauf zu achten, dass keine stillschweigenden Absprachen getroffen werden, die den Wettbewerb beeinträchtigen könnten.

Unsere Anwälte für europäisches Wettbewerbsrecht beraten Sie zu international bewährten Compliance-Standards und sorgen dafür, dass Ihre Kooperationsvereinbarungen mit in- und ausländischen Partnern rechtskonform ausgestaltet sind – sei es in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat, in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerks a-Global.

Wie führt man internationale Fusionen und Übernahmen im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht durch?

Bei geplanten Fusionen oder Unternehmensübernahmen im internationalen Kontext ist es entscheidend, im Vorfeld überprüft zu haben, ob die beabsichtigte Transaktion zu einer marktbeherrschenden Stellung führen könnte. In solchen Fällen kann eine vorherige Freigabe durch nationale oder europäische Wettbewerbsbehörden (Fusionskontrolle) erforderlich sein, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Transaktion nicht beeinträchtigt wird.

Unsere Anwälte für Wettbewerbsrecht analysieren die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen der von Ihnen geplanten umwandlungsrechtlichen Vorgänge (Verschmelzung / Fusion) oder Unternehmensübernahmen und unterstützen Sie bei der rechtlichen Umsetzung sämtlicher nationaler und internationaler (europäischer) regulatorischer Anforderungen – in Deutschland, Frankreich oder in einem Drittstaat, in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.

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