International

Welche rechtlichen Vorgaben gelten bei
internationaler Mitarbeitermobilität?

Die grenzüberschreitende Entsendung, Versetzung oder klassische Expatriierung von Arbeitnehmern wirft komplexe Fragen im Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht auf. Je nach Einsatzdauer (Kurz- oder Langzeiteinsatz) sowie in Abhängigkeit von den betroffenen Staaten gelten unterschiedliche rechtliche Anforderungen.

Auch neue Formen der Arbeitsorganisation – wie zum Beispiel grenzüberschreitendes Homeoffice – stellen Arbeitgeber vor neue Herausforderungen, die im Einklang mit den bestehenden arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen gemeistert werden müssen.

Unsere Anwälte für internationales Arbeitsrecht unterstützen Sie dabei, Ihre Mitarbeitereinsätze im Ausland rechtssicher zu gestalten: Wir erstellen individuell an Ihre Bedürfnisse angepasste Arbeitsverträge unter Berücksichtigung lokaler Besonderheiten, prüfen die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen und sorgen für eine rechtskonforme Umsetzung Ihrer globalen Mobilitätsstrategie. Dabei stellen wir sicher, dass die europäischen Vorgaben auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts sowie die einschlägigen bilateralen Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung korrekt angewendet werden.

Welche Hauptformen internationaler Mitarbeitermobilität gibt es – Entsendung oder Expatriierung?

Entsendung und Expatriierung sind zwei unterschiedliche Formen internationaler Mobilität mit jeweils spezifischen arbeitsvertraglichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen. Bei einer Entsendung bleibt der Arbeitnehmer aufgrund entsprechender europarechtlicher oder bilateraler Regeln weiterhin dem Sozialversicherungssystem des Herkunftsstaates zugeordnet – etwa, wenn ein in Deutschland angestellter Mitarbeiter vorübergehend (in der Regel weniger als 18 Monate) in einem anderen Mitgliedstaat (zum Beispiel Frankreich) tätig wird, aber weiterhin der deutschen Sozialversicherung unterliegen soll.

Im Unterschied dazu spricht man von Expatriierung dann, wenn es keine besonderen Regeln zur vorübergehenden Aufrechterhaltung der Sozialversicherungspflicht gibt und der Einsatz eines Mitarbeiters im Ausland in der Regel zu einem lokal abgeschlossenen Arbeitsvertrag sowie zur Einbindung in das dortige Sozialversicherungssystem führt.

Unsere Anwälte für internationales Arbeitsrecht begleiten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung entsprechender Vertragskonstellationen und beraten Sie im Hinblick auf eine an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasste Mobilitätsstrategie – sei es in Deutschland, Frankreich oder in einem Drittstaat in enger Zusammenarbeit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.

Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Analyse und vertraglichen Gestaltung der einschlägigen Rahmenbedingungen: Einsatzdauer, Kostenübernahme, maßgebliches Sozialversicherungsrecht, steuerrechtliche Behandlung von Auslandseinsätzen,  Gewährung zusätzlicher Leistungen (wie zum Beispiel Auslandszulagen, Wohnkostenübernahmen, Steuerausgleichszahlungen oder einer zusätzlichen Krankenversicherung) sowie arbeitsrechtliche Neueingliederung des Mitarbeiters bei seiner Rückkehr in seinen Herkunftsstaat.

Wie erstellt man einen rechtssicheren Arbeitsvertrag bei internationaler Mitarbeitermobilität?

Ein Arbeitsvertrag im Kontext internationaler Mobilität muss mit besonderer Sorgfalt ausgestaltet werden. Durch eine sinnvolle Rechtswahl ist unmissverständlich festzulegen, welche nationalen arbeitsrechtlichen Bestimmungen konkret Anwendung finden sollen, wenn der Arbeitnehmer entweder in mehreren Staaten gleichzeitig tätig wird oder wenn er von mehreren Arbeitgebern mit Sitz in verschiedenen Staaten (zum Beispiel innerhalb einer internationalen Unternehmensgruppe) gleichzeitig beschäftigt wird.

Unsere Anwälte für internationales Arbeitsrecht unterstützen Sie bei der Gestaltung, Verhandlung und rechtlichen Optimierung solcher Verträge. Wir stellen dabei sicher, dass Ihre Arbeitsverträge den jeweils maßgeblichen nationalen und internationalen Vorschriften in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat entsprechen und arbeiten dabei eng mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen.

Welche sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Pflichten gelten bei international eingesetzten Mitarbeitern?

Wenn ein Arbeitnehmer im Ausland tätig wird, ist es entscheidend, frühzeitig zu klären, welches Sozialversicherungs- und Steuerrecht Anwendung findet, um eine doppelte Beitragspflicht gegenüber mehreren nationalen Sozialversicherungssystemen   oder eine systemwidrige Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die jeweils geltenden Verpflichtungen richten sich nach den einschlägigen EU-Verordnungen (europäisches Sozialversicherungsrecht) sowie bilateralen Abkommen (Doppelbesteuerungsabkommen / DBA).

So bleibt ein Arbeitnehmer im Rahmen einer innerhalb der EU durchgeführten Entsendung grundsätzlich im Heimatland sozialversichert (Nachweis durch das Formular A1), während ein Expatriierter in der Regel dem Sozialversicherungssystem des Gastlandes unterliegt.

Unsere Anwälte für internationales Arbeitsrecht unterstützen Sie dabei, die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen frühzeitig zu prüfen und bei der vertraglichen Gestaltung gebührend zu berücksichtigen.   Wir achten insbesondere darauf, dass alle notwendigen Formalitäten, Meldungen und Bescheinigungen (z. B. Sozialformulare, Steuererklärungen) korrekt vorgenommen werden und helfen Ihnen, die sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Belastung international tätiger Mitarbeiter zu minimieren.

Ist Homeoffice aus dem Ausland rechtlich zulässig?

Homeoffice aus dem Ausland ist möglich, jedoch ist grenzüberschreitendes Homeoffice mit diversen arbeitsrechtlichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen sowie datenschutzrechtlichen Fragen verbunden. Die rechtliche Zulässigkeit hängt insbesondere von europäischen Verordnungen oder bilateralen Abkommen zur internationalen Sozialversicherungspflicht, Doppelbesteuerungsabkommen (z. B. das DBA Deutschland-Frankreich), etwaigen arbeitsrechtlichen Spezialregelungen des Aufenthaltsstaates sowie den Vorgaben der DSGVO zur Datenverarbeitung ab.

In der Praxis ist beispielsweise zu prüfen, ob die Homeoffice-Tätigkeit im Ausland dazu führen kann, dass sich das auf das Arbeitsverhältnis anwendbare Recht ändert oder der Arbeitnehmer seinen bisherigen sozialversicherungsrechtlichen oder steuerrechtlichen Status verliert und dadurch für ihn gegebenenfalls erhebliche finanzielle Nachteile entstehen.

Unsere Anwälte für internationales Arbeitsrecht begleiten Sie bei der rechtssicheren Konzeption und Gestaltung von grenzüberschreitenden Homeoffice-Regelungen – mit Blick auf alle relevanten nationalen Vorschriften in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat.  In enger Zusammenarbeit mit mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global sorgen wir für eine vollumfassende rechtliche Absicherung grenzüberschreitender Homeoffice-Regelungen in Ihrem Unternehmen.

Wie organisiert man eine konzerninterne Versetzung ins Ausland rechtssicher?

Soll ein Arbeitnehmer innerhalb eines international tätigen Konzerns – zum Beispiel von der Konzernzentrale an eine ausländische Tochtergesellschaft – versetzt werden, sind im Vorfeld eine Reihe von Fragen zu klären: Welches Recht ist oder wird für das Arbeitsverhältnis maßgeblich? Ändert sich durch die Versetzung der sozialversicherungsrechtliche oder steuerrechtliche Status des Mitarbeiters? Müssen etwaige finanzielle Auswirkungen der Versetzung durch den Arbeitgeber (Konzern) getragen werden?

Eine unzureichend geregelte Versetzung innerhalb der Unternehmensgruppe kann deshalb sehr schnell zu arbeitsrechtlichen Konflikten, Unsicherheiten über die Rollenverteilung des (alten bzw. neuen) Arbeitgebers sowie signifikanten Mehrkosten führen.

Unsere Anwälte für internationales Arbeitsrecht unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung solcher konzerninterner Mitarbeiterversetzungen. Wir gestalten in der Praxis dreiseitige Vereinbarungen (zwischen dem alten und neuen Arbeitgeber sowie dem Mitarbeiter), die den Anforderungen des nationalen Rechts in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat entsprechen und arbeiten dabei eng mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen.

Wie funktioniert grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) im internationalen Kontext?

Beim grenzüberschreitenden Einsatz von Leiharbeit handelt es sich um eine Konstellation, bei der ein Arbeitnehmer von einem Zeitarbeitsunternehmen in einem Staat angestellt wird, um vorübergehend bei einem Einsatzunternehmen in einem anderen Staat tätig zu sein.

Dieses Modell unterliegt strengen nationalen und europäischen Regelungen, insbesondere hinsichtlich Vergütungsstrukturen, Arbeitsbedingungen und dem sozialversicherungsrechtlichen Schutz.

Unsere Anwälte für internationales Arbeitsrecht unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung. Wir sorgen dafür, dass sämtliche Verträge in diesem Zusammenhang im Einklang mit den internationalen, europäischen sowie nationalen Vorschriften in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat stehen und arbeiten dabei eng mit den ausländischen Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global zusammen.

Haben Sie eine sonstige Frage?

Dann können Sie sie uns sehr gerne direkt hier stellen.

Benötigen Sie eine persönliche Beratung?

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und ein Mitglied unseres Teams wird Sie in Kürze zurückrufen, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihren Verfahren zu unterstützen.

*“ zeigt erforderliche Felder an