Corporate
Welche laufenden Pflichten müssen
Gesellschafter oder Geschäftsführer beachten?
Nach der Gründung beginnt die Phase der aktiven Unternehmensführung, in der zahlreiche gesetzliche Pflichten zu beachten sind. Dazu zählen insbesondere die ordnungsgemäße Buchhaltung sowie die Erfüllung von Berichts- und Offenlegungspflichten. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten und der rechtssicheren Ausgestaltung Ihres Unternehmensalltags.
Zusammenfassung
- Wann müssen Gesellschafterversammlungen einberufen werden?
- Wie muss der Jahresabschluss erstellt und offengelegt werden?
- Welche Pflichten bestehen im Hinblick auf die Buchhaltung und Aufbewahrung?
- Welche Meldepflichten bestehen gegenüber dem Handelsregister?
- Wie kann man sicherstellen, dass das Unternehmen geltendes Recht einhält?
Wann müssen Gesellschafterversammlungen einberufen werden?
Gesellschafterversammlungen sind in vielen Rechtsformen zumindest einmal jährlich erforderlich, insbesondere zur Feststellung des Jahresabschlusses. Auch wichtige Unternehmensentscheidungen können einem Zustimmungsvorbehalt der Gesellschafterversammlung unterliegen. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht beraten zur ordnungsgemäßen Vorbereitung, Ladung, Durchführung und Protokollierung.
Wie muss der Jahresabschluss erstellt und offengelegt werden?
Je nach Rechtsform und Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Fristen und Vorgaben zum erforderlichen Inhalt der Offenlegung. Die Offenlegungspflichten sehen in einigen Fällen vor, dass nicht der gesamte Inhalt des Jahresabschlusses veröffentlicht werden muss. In Frankreich besteht für kleine Unternehmen die Möglichkeit, eine sog. „Geheimhaltung“ (confidentialité) des beim Registergericht hinterlegten Jahresabschlusses zu beantragen. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht beraten Sie und begleiten die gesetzeskonforme Offenlegung.
Welche Pflichten bestehen im Hinblick auf die Buchhaltung und Aufbewahrung?
Unternehmen sind zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Ferner sind Sie verpflichtet, relevante Unterlagen für bestimmte Zeiträume aufzubewahren. Die Anforderungen richten sich nach dem jeweils anwendbaren Steuer- und Handelsrecht. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht stimmen die konkreten Anforderungen mit Ihren steuerlichen Beratern ab.
Welche Meldepflichten bestehen gegenüber dem Handelsregister?
Bei Gesellschaften, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen relevante Änderungen in der Regel zeitnah gemeldet werden. Insbesondere kann dies bei Änderungen von Vertretungsbefugnissen, bei Änderungen des Sitzes oder der Geschäftsadresse oder bei Änderungen im Gesellschafterbestand der Fall sein. Auch Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen sind in der Regel eintragungspflichtig. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht stellen sicher, dass alle Eintragungen form- und fristgerecht erfolgen.
Wie kann man sicherstellen, dass das Unternehmen geltendes Recht einhält?
Durch interne Compliance-Strukturen sowie über eine regelmäßige Abstimmung mit unserer Kanzlei können Risiken frühzeitig erkannt werden. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht entwickeln individuelle Konzepte zur dauerhaften Compliance und halten Ihr Unternehmen stets über neue Rechtsentwicklungen informiert.
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