Fristlose Kündigung einer Geschäftsführerin wegen illoyalen Verhaltens
Mit Urteil vom 01.06.2017 hat das BAG entschieden, dass die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Geschäftsführerin eines Vereins gerechtfertigt sein kann, wenn diese auf intrigante Weise zielgerichtet die Abwahl des Vereinsvorsitzenden betreibt. Nach Ansicht des BAG zerstöre das illoyale Verhalten der Geschäftsführerin die für eine weitere Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis sowie den Betriebsfrieden. Dies stelle einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses dar (BAG, 01.06.2017, 6 AZR 720/15).