Französisches Arbeitsrecht : Informationen über freie Stellen in unbefristeten Arbeitsverhältnissen für Arbeitnehmer, die in befristeten Arbeitsverhältnissen oder die als Leiharbeiter tätig sind.
Um den Übergang zu „vorhersehbareren und sichereren Arbeitsbedingungen“, so die Begründung, zu fördern, müssen Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen oder Leiharbeitsverhältnissen, die eine ununterbrochene Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten nachweisen können, von ihrem Arbeitgeber oder dem entleihenden Unternehmen über unbefristete Stellen informiert werden, die in ihrem Unternehmen zu besetzen sind. Die Durchführungsbestimmungen werden in einem Dekret festgelegt.