01.07.2023 – Grenzgänger im Homeoffice & Sozialversicherungsrecht : neues multilaterales Rahmenübereinkommen

In der und auch seit der Corona-Pandemie galt für Grenzgänger eine Sonderregelung im Bereich des Sozialversicherungsrechts: Das Arbeiten im Homeoffice führte nicht zu einem Wechsel des Sozialversicherungsrechts, und zwar unabhängig davon, wie viel Arbeitszeit der Grenzgänger im Homeoffice verbracht hat. Diese Sonderregelung wurde mehrfach verlängert...