Restructuring

Wie lassen sich in Deutschland effiziente
Unternehmensleitung und Haftungsvermeidung
in der Unternehmenskrise rechtlich steuern bzw.
gestalten?

In wirtschaftlichen Krisenzeiten sowie insbesondere nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, die Unternehmensführung weiterhin aufrechtzuerhalten und zugleich sämtliche gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Der Übergang von einer regulären zu einer krisenspezifischen Governance-Strategie erfordert dabei einen tiefgreifenden Wandel in der Führungs- und Entscheidungsstruktur.

Unsere Experten für Gesellschafts- und Insolvenzrecht begleiten Sie bei der rechtssicheren Organisation der Unternehmensführung, der strategischen Entscheidungsfindung, der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und der Absicherung der Geschäftsleitung.

Welche Auswirkung hat die Krise auf die Unternehmensführung?

Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hängt die Governance-Strategie von der Art des Verfahrens ab: Im klassischen Verfahren übernimmt ein Insolvenzverwalter die Geschäftsleitung. In der Eigenverwaltung verbleibt die Geschäftsleitung im Amt, jedoch unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters. In beiden Verfahren muss die Geschäftsleitung eng mit dem Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter, den Gläubigern und dem Betriebsrat zusammenarbeiten, um die Krise gesetzeskonform zu bewältigen.

Unsere Anwälte unterstützen Sie in der Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter, Gläubigern und Betriebsrat.

Wie haftet die Geschäftsleitung in der Unternehmenskrise?

Die Geschäftsleitung ist zur Vorsicht, Loyalität und Sorgfalt verpflichtet. Im Falle von Misswirtschaft oder verspäteter Antragsstellung auf Insolvenzeröffnung droht die persönliche Haftung der Geschäftsleitung (z.B. Haftung für fehlende Insolvenzmasse, Berufsverbot, Insolvenzverschleppung).

Unsere Anwälte für Insolvenzrecht erläutern Ihnen, wie Sie Risiken vermeiden, rechtliche Pflichten einhalten und strategische Entscheidungen dokumentieren. Im Streitfall vertreten wir Sie vor Gericht.

Welche Verantwortung hat die Geschäftsleitung gegenüber den Mitarbeitern?

In der Unternehmenskrise trägt die Geschäftsleitung eine große Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern. Sie ist verpflichtet, kollektive Mitwirkungsrechte zu wahren, den Betriebsrat rechtzeitig zu informieren sowie – sofern erforderlich – einen Sozialplan zu verhandeln. Eine klare und transparente Kommunikation ist dabei unerlässlich, um die innerbetriebliche Stabilität zu sichern und soziale Gesichtspunkte bei Personalmaßnahmen angemessen zu berücksichtigen.

Unsere Anwälte begleiten Sie bei Gesprächen mit dem Betriebsrat und sorgen für die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Pflichten.

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