Restructuring

Welche Unterschiede bestehen in Frankreich
zwischen dem gerichtlichen Sanierungsverfahren
sowie dem gerichtlichen Insolvenzverfahren mit
bzw. Fortführung der Geschäftstätigkeit
(Liquidationsverfahren)?

Sämtliche Verfahren sollen Unternehmen in der Krise bei der Sanierung (vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit) oder im Falle einer Insolvenz bei der Fortsetzung bzw. bei der geordneten Beendigung der Geschäftstätigkeit unterstützen. Ein klares Verständnis zur besseren Unterscheidung dieser Verfahren hilft, frühzeitig geeignete Lösungen zu identifizieren.

Unsere Anwälte für Insolvenzrecht beraten Sie ab den ersten Anzeichen finanzieller Probleme und helfen Ihnen bei der Wahl und Umsetzung des passenden Verfahrens.

Was ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren (procédure de sauvegarde)?

Das gerichtliche Sanierungsverfahren ist ein präventives, rein freiwilliges Verfahren, das von der Geschäftsleitung eingeleitet wird, bevor das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Es ermöglicht die „Kontrolle“ über bestehende Schulden, die Reorganisation des Unternehmens und die Verhandlung eines Rückzahlungsplans mit den Gläubigern – mit dem Ziel, die Geschäftstätigkeit unter gerichtlichem Schutz fortzusetzen.

Unsere Anwälte bewerten Ihre finanzielle Situation, unterstützen Sie bei der Antragstellung beim Gericht und bei der Erstellung eines Sanierungsplans.

Was bezweckt das gerichtliche Insolvenzverfahren mit Fortführung der Geschäftstätigkeit (procédure de redressement judiciaire)?

Dieses Verfahren richtet sich an Unternehmen, die bereits zahlungsunfähig sind, jedoch noch Sanierungspotenzial haben. Es ermöglicht die vorübergehende Fortsetzung der Geschäftstätigkeit unter gerichtlicher Aufsicht und durch die  Bestellung eines Insolvenzverwalters. Es kann ein Sanierungsplan ausgearbeitet werden, der eine Rückzahlung der Schulden über mehrere Jahre vorsieht.

Unsere Anwälte entwickeln mit Ihnen eine passende Sanierungsstrategie und vertreten Ihre Interessen vor Gericht.

Was geschieht bei einem gerichtlichen Insolvenzverfahren mit Liquidation (procédure de liquidation judiciaire)?

Sobald das Insolvenzgericht zur Auffassung gelangt, dass die finanzielle bzw. wirtschaftliche Lage des Unternehmens keine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit mehr erlaubt, wird im Rahmen dieses Verfahrens entweder ein Unternehmensverkauf oder eine endgültige Liquidation eingeleitet. Die Liquidation des Unternehmens führt zur Einstellung der Geschäftstätigkeit und zur vollständgien Verwertung der Vermögenswerte zur Gläubigerbefriedigung. Laufende Verträge können beendet und Arbeitnehmer entlassen werden.

Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Schadensbegrenzung, der Sicherung verwertbarer Vermögenswerte und dem Schutz der Geschäftsführung vor Haftungsrisiken.

Wie entscheidet man zwischen dem gerichtlichen Sanierungsverfahren sowie dem gerichtlichen Insolvenzverfahren mit bzw. ohne Fortführung der Geschäftstätigkeit?

Diese Entscheidung hängt von der finanziellen Situation des Unternehmens ab. Eine schnelle Analyse der Liquidität, Verschuldung und künftigen Rentabilität ist unerlässlich.

Unsere Anwälte führen eine umfassende rechtliche und finanzielle Analyse durch und finden mit Ihnen das geeignete Verfahren zur Fortführung oder Beendigung der Geschäftstätigkeit.

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