Restructuring

Wie lassen sich finanzielle Schwierigkeiten eines
Unternehmens in Deutschland frühzeitig erkennen
und effizient bewältigen?

Bei sinkender Rentabilität, Liquiditätsengpässen oder Vertrauensverlust von Finanzierungspartnern müssen Unternehmen in Deutschland schnell reagieren. Durch eine sorgfältig vorbereitete Restrukturierung kann die Einleitung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens häufig vermieden und das Unternehmen dauerhaft stabilisiert werden.

Unsere Anwälte für Insolvenzrecht begleiten französische und deutsche Unternehmen sowie internationale Unternehmensgruppen bei der rechtlichen Analyse ihrer finanziellen Situation und bei der Umsetzung geeigneter Lösungen – stets im konstruktiven Dialog mit Gerichten und Gläubigern.

Wann sollte eine Unternehmensrestrukturierung in Betracht gezogen werden?

Sobald Liquiditätsprobleme auftreten – insbesondere wenn sie mit wiederkehrenden Verlusten einhergehen – sollte eine Restrukturierung im Sinne einer Sanierungsfinanzierung in Erwägung gezogen werden. Eine solche Maßnahme ermöglicht es, die Struktur des Unternehmens anzupassen, Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Lieferanten neu zu verhandeln oder bestimmte Vermögenswerte bzw. Geschäftsbereiche zu veräußern.
Unsere Anwälte für Insolvenzrecht erstellen mit Ihnen eine umfassende Unternehmensanalyse, identifizieren finanzielle Risiken sowie rechtliche Handlungsspielräume zur Sicherung der Kerntätigkeit.

Welche Alternativen gibt es zum gerichtlichen Insolvenzverfahren in Deutschland?

Neben den Maßnahmen in der frühen Krisenphase, z.B. Verhandlungen mit Gläubigern (Banken, Lieferanten, Kunden) oder strukturelle Reorganisation des Unternehmens kann in Deutschland auch auf ein präventives Verfahren gemäß dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) zurückgegriffen werden. Dieses Verfahren ähnelt dem gerichtlichen Sanierungsverfahren und ist jedoch nur anwendbar, wenn das Unternehmen noch nicht insolvent, sondern von der Zahlungsunfähigkeit bedroht ist.
Unsere Anwälte für Insolvenzrecht sichern die Vorbereitung und Durchführung solcher Maßnahmen, erstellen die notwendigen Vereinbarungen und vertreten Sie bei strategischen Verhandlungen.

Wann ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Deutschland zu beantragen?

Gem. § 15a InsO ist die Geschäftsleitung verpflichtet, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Feststellung einer Überschuldung die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Bei Nichtbeachtung drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.
Unsere Anwälte für Unternehmensinsolvenzen analysieren sorgfältig die finanzielle Situation Ihres Unternehmens, bewerten die rechtlichen Folgen und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Welche Verfahrensmöglichkeiten bestehen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Deutschland?

Ein Insolvenzverfahren beginnt in der Regel mit einem vorläufigen Insolvenzverfahren, das die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüft und klärt, ob ausreichend Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist.
Danach kann das Verfahren in ein klassisches Verfahren mit einem Insolvenzverwalter übergehen oder – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – in eine Eigenverwaltung, bei der die Unternehmensleitung unter Aufsicht des Gerichts im Amt bleibt.

Eine Sonderform der Eigenverwaltung ist das Schutzschirmverfahren, das Unternehmen vorbehalten ist, die wirtschaftlich und operativ noch tragfähig sind. Es ermöglicht eine gerichtlich geschützte Restrukturierung auf der Grundlage eines Insolvenzplans.

Unsere Anwälte für Insolvenzrecht analysieren gemeinsam mit Ihnen die wirtschaftliche und rechtliche Situation Ihres Unternehmens und empfehlen das für Sie geeignete Verfahren.

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