International

Wie organisiert man die Übertragung von Vermögen
(Schenkung/Erbfall)im internationalen Kontext?

Eigentum von Immobilien im Ausland – etwa einer Ferienimmobilie oder eines Geschäftsgebäudes – oder von beweglichen Gegenständen unterliegt im Falle der Schenkung oder einer Erbschaft jeweils unterschiedlichen nationalen Regelungen.

Unsere Anwälte für internationales Erb- und Vermögensrecht begleiten Sie bei der rechtssicheren und steuerlich optimierten Übertragung von Vermögenswerten – abgestimmt auf die jeweilige Gesetzeslage in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.

Kann eine im Ausland gelegene Immobilie durch Schenkung oder Erbschaft übertragen werden?

Das ist möglich, allerdings ist dabei das örtlich geltende Sachenrecht (lex rei sitae) zu beachten. Vor jeder Schenkung oder Nachlassübertragung einer Immobilie im Ausland müssen insbesondere das jeweilige Eigentumsrecht, die lokalen Formvorschriften sowie die Anerkennung deutscher oder französischer Urkunden im Zielland sorgfältig geprüft werden.

Unsere Anwälte für internationales Erb- und Vermögensrecht stellen sicher, dass Ihre Schenkungs- oder Nachlassregelungen in jedem betroffenen Staat rechtswirksam sind. Sie begleiten Sie bei der grenzüberschreitenden Koordination mit allen erforderlichen Stellen – etwa Notaren, Gerichten, Banken und  Steuerberatern – in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat in enger Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.

Welches Recht gilt bei einer internationalen Erbschaft mit Auslandsimmobilie?

Wer Eigentümer von Immobilien im Ausland ist, muss wissen: Für die Vererbung solcher Vermögenswerte gilt in der Regel das Recht des Landes, in dem sich die Immobilie befindet (lex rei sitae). Allerdings ermöglicht die Europäische Erbrechtsverordnung EU/VO 650/2012 unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl des anwendbaren Erbrechts für den gesamten Nachlass – etwa des Heimatrechts.

Unsere Anwälte für internationales Erbrecht beraten Sie umfassend bei der Rechtswahl und sorgen dafür, dass die Nachlassregelung Ihren Interessen entspricht und international rechtssicher umgesetzt werden kann – in Deutschland, Frankreich oder einem Drittstaat in enger Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen unseres Partnernetzwerkes a-Global.

Welche steuerlichen Folgen hat eine grenzüberschreitende Immobilienübertragung?

Die Übertragung einer Immobilie durch Schenkung oder Erbschaft kann sowohl im Belegenheitsstaat der Immobilie (im Rahmen der Erbschaft- oder Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer) als auch im Wohnsitzstaat des Erblassers, Schenkers oder Erwerbers steuerpflichtig sein. Dadurch kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen.

Unsere Anwälte für internationales Erb- und Vermögensrecht prüfen für Sie die einschlägigen bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen und entwickeln eine individuell angepasste, steueroptimierte Nachfolge- oder Übertragungsstrategie – etwa durch Schenkungen mit Nießbrauchsvorbehalt, Anpassung des ehelichen Güterstandes oder Errichtung einer rechtsoptimierten Vermögensstruktur (z. B. Familienholding).

Haben Sie eine sonstige Frage?

Dann können Sie sie uns sehr gerne direkt hier stellen.

Benötigen Sie eine persönliche Beratung?

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und ein Mitglied unseres Teams wird Sie in Kürze zurückrufen, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihren Verfahren zu unterstützen.

*“ zeigt erforderliche Felder an