Corporate
Was muss man bei Umstrukturierungen und
Änderungen im Unternehmen beachten?
Unternehmen entwickeln sich weiter – strukturelle Anpassungen sind oft unvermeidlich. Ob Kapitalerhöhung, Gesellschafterwechsel oder Sitzverlegung: Jede Änderung muss rechtlich einwandfrei umgesetzt werden. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht begleiten Sie bei allen Schritten der Reorganisation.
Zusammenfassung
Wie läuft eine Kapitalerhöhung ab?
Eine Kapitalerhöhung erfordert in der Regel einen Gesellschafterbeschluss und je nach Rechtsform der Gesellschaft sind dabei bestimmte Mehrheiten einzuhalten. Regelmäßig ist eine Satzungsänderung erforderlich, die in Deutschland notariell beurkundet werden muss. In Frankreich wird in der Praxis häufig eine Kapitalerhöhung mit anschließender Kapitalherabsetzung durchgeführt, um dadurch zu vermeiden, dass das Eigenkapital unter die Hälfte des gezeichneten Gesellschaftskapitals fällt. Je nach Form der Kapitalerhöhung (Bar- oder Sacheinlage) gelten unterschiedliche weitere Anforderungen. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht koordinieren die rechtssichere Umsetzung Ihrer Kapitalmaßnahmen.
Was muss man bei der Aufnahme neuer Gesellschafter beachten?
Die Aufnahme neuer Gesellschafter sollte vertraglich klar geregelt werden. Insbesondere spielen Beteiligungs- und Gewinnverteilungsquoten sowie Stimmrechte eine Rolle. Vorab sollte daher geklärt werden, ob die Satzung anpassungsbedürftig ist. Weiterhin ist der neue Gesellschafter in eine ggf. bestehende Gesellschaftervereinbarung (pacte d’associés) aufzunehmen. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht begleiten den gesamten Aufnahmeprozess bis zum erfolgreichen Abschluss.
Welche Schritte sind für eine Sitzverlegung oder Adressänderung erforderlich?
Bei einer Sitzverlegung muss sowohl in Deutschland als auch in Frankreich in der Regel der Gesellschaftsvertrag angepasst werden und die Änderung beim Handelsregister angemeldet werden. In Deutschland besteht neben der Sitzverlegung auch die Möglichkeit der Änderung der Geschäftsanschrift, die meist mit weniger Aufwand und weniger Kosten als die Sitzverlegung verbunden ist. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht sorgen für eine reibungslose und rechtssichere Umsetzung Ihrer Sitzverlegung oder Änderung der Geschäftsanschrift.
Wie wird eine Firmenänderung durchgeführt?
Die Änderung der Firma der Gesellschaft erfordert einen Gesellschafterbeschluss und eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags. Anschließend erfolgt die Anmeldung beim Handelsregister. Für die Anmeldung beim Handelsregister sind in Deutschland stets Notare zuständig, wohingegen der Ablauf in Frankreich einfacher gestaltet werden kann. In jedem Fall sollte die Firmenänderung im Verhältnis zu Geschäftspartnern und Kunden transparent gehandhabt werden. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht übernehmen die Vorbereitung der Formalitäten und sorgen für einen nahtlosen Übergang von der alten zur neuen Firmenbezeichnung.
Was ist bei einer Veränderung im Gesellschafterbestand zu beachten?
Neben etwaigen Änderungen des Gesellschaftsvertrags und/oder zusätzlichen Formerfordernissen, wie z. B. der in Deutschland vorgeschriebenen notariellen Beurkundung oder eine Aktualisierung der Gesellschafterliste, sollten vorab die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft werden. Satzungsmäßig oder im Rahmen einer Gesellschaftervereinbarung (pacte d’associés) geregelte Veräußerungsverbote, Vinkulierungen oder Vorkaufsrechte könnten dem Vorhaben sonst entgegenstehen. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht gestalten den Wechsel im Gesellschafterbestand rechtssicher und effizient.
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