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Wie gründet man eine Gesellschaft?
Die Gründung einer Gesellschaft bildet das Fundament für alle weiteren Schritte. Je nach Standort und Rechtsform unterscheiden sich die formalen Anforderungen und Abläufe. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht begleiten den Gründungsprozess effizient und rechtssicher – national und international.
Zusammenfassung
- Welche Schritte sind zur Gesellschaftsgründung erforderlich?
- Welche Unterlagen und Informationen werden für die Gründung benötigt?
- Wie lange dauert eine Unternehmensgründung in Deutschland oder Frankreich?
- Muss ein Notar in den Gründungsprozess eingebunden werden?
- Was kostet eine Unternehmensgründung?
Welche Schritte sind zur Gesellschaftsgründung erforderlich?
Je nach Rechtsform gehören zur Gesellschaftsgründung unter anderem die Gestaltung eines Gesellschaftsvertrags und die Eintragung in das Handelsregister. In Deutschland ist je nach Rechtsform oftmals ebenfalls die Gesellschaftsgründung notariell zu beurkunden und eine Gesellschafterliste zu erstellen. Auch die Mindestkapitalanforderungen richten sich nach der gewählten Rechtsform, wobei diese Mindestkapitalanforderungen eher in Deutschland als in Frankreich eine Rolle spielen. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht koordinieren den gesamten Ablauf und stellen sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Welche Unterlagen und Informationen werden für die Gründung benötigt?
Erforderlich sind insbesondere Angaben zum Sitz der Gesellschaft, zur Geschäftsanschrift, zu den Gesellschaftern, zum Unternehmensgegenstand und zum Stammkapital. Im Falle einer notariellen Beurkundung in Deutschland ist darauf zu achten, dass gültige Ausweispapiere und eine gültige Vollmacht vorgelegt werden können. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht stellen eine vollständige und rechtssichere Gründungsdokumentation zusammen.
Wie lange dauert eine Unternehmensgründung in Deutschland oder Frankreich?
Die Dauer hängt im Wesentlichen von der gewählten Rechtsform und dem Sitz der Gesellschaft ab. Insbesondere die Auslastung des örtlich zuständigen Handelsregisters liegt nicht in unseren Händen und kann mitunter variieren. Umso wichtiger ist es, dass unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht Wert auf absolute Effizienz in der Bearbeitung legen – schließlich ist der wichtigste Hebel für die Beschleunigung einer Gesellschaftsgründung die sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen.
Muss ein Notar in den Gründungsprozess eingebunden werden?
Während die Einbeziehung eines Notars im Rahmen der Gründung von Gesellschaften in Frankreich grundsätzlich nicht notwendig ist, ist die notarielle Beurkundung bei der Gründung von deutschen Gesellschaften, die im Handelsregister eingetragen werden müssen (d. h. insbesondere für die GmbH und die AG), gesetzlich vorgeschrieben. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht arbeiten eng mit erfahrenen Notaren zusammen, die den Gründungsprozess Ihrer Gesellschaft auf Deutsch, Französisch und Englisch begleiten können.
Was kostet eine Unternehmensgründung?
Die Kosten setzen sich zumeist aus behördlichen Gebühren (z. B. Eintragung im Handelsregister) und anwaltlichen Beratungshonoraren zusammen. Letztere variieren je nach Komplexität des Gründungsprozesses. Je nach Rechtsform der Gesellschaft kommen in Deutschland noch Notarkosten hinzu. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht erstellen für Sie auf Wunsch eine transparente Kostenübersicht.
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