Unsere expertise
Erstellung und Verhandlung von Handelsverträgen und Dienstleistungsverträgen
Produkte und Dienstleistungen sind das zentrale Asset eines jeden Unternehmens.
Unsere Experten von abci Avocats | Rechtsanwälte unterstützen Sie mit maßgeschneiderter rechtlicher Beratung in den Bereichen Forschung & Entwicklung, Einkauf & Investition, Vertrieb & Export sowie bei Fragen des Wettbewerbsrechts, Produkthaftungsrechts und E-Commerce.
Mit ihrer langjährigen Erfahrung können unsere Rechtsanwälte Sie umfassend bei der Erstellung, Verhandlung und Prüfung von B2B-Verträgen, allgemeinen Verkaufsbedingungen, Vertriebsrahmenvereinbarungen und anderen geschäftsrelevanten Vertragstypen unterstützen – und das in deutscher, französischer sowie englischer Sprache.

Zusammenfassung
- Wie sichert man Geschäftsbeziehungen rechtlich ab?
- Wie erschließt man neue Märkte und sichert globale Handelsprozesse ab?
- Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Wettbewerbsrecht und geschäftliche Beziehungen?
- Worauf muss man rechtlich beim Online-Verkauf und bei digitalen Dienstleistungen achten?
- Was muss man über die verschiedenen Haftungsregelungen bei Produktmängeln, Vertragsverletzungen und Nichtkonformität wissen?
- Was kann man tun, um geistiges Eigentum und Markenrechte nachhaltig zu sichern?
Wie sichert man Geschäftsbeziehungen rechtlich ab?
Rechtssicherheit ist das Fundament jeder stabilen Geschäftsbeziehung. Sie schützt nicht nur vor rechtlichen Auseinandersetzungen, sondern schafft auch Vertrauen und Verlässlichkeit im Umgang mit Geschäftspartnern. Ob bei der Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten oder Dienstleistern – klare rechtliche Rahmenbedingungen geben Orientierung und Sicherheit. Unsere international ausgerichtete Wirtschaftskanzlei begleitet Unternehmen dabei, ihre geschäftlichen Abläufe juristisch abzusichern und ihre Interessen nachhaltig zu schützen – präventiv, lösungsorientiert und grenzüberschreitend.
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Wie formuliert man rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?
Inhalte erweiternGut strukturierte Allgemeine Geschäftsbedingungen – ob für den Verkauf oder den Einkauf – bilden die Grundlage für verlässliche Geschäftsbeziehungen und minimieren rechtliche Risiken. Unsere Anwälte für Vertrags- und AGB-Recht prüfen Ihre bestehenden AGB oder erstellen für Sie rechtssichere Vertragsunterlagen, die den Anforderungen des französischen, deutschen und europäischen Rechts entsprechen.
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Wie sichert man seine Dienstleistungsverträge rechtlich ab?
Inhalte erweiternEin klar formulierter Dienstleistungsvertrag ist entscheidend, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Er sollte alle wesentlichen Punkte wie Leistungsumfang, Fristen, Vergütung, Haftung und Vertragsbeendigung eindeutig regeln. Unsere Anwälte prüfen bestehende Verträge oder entwerfen individuelle Vereinbarungen, die speziell auf Ihre geschäftlichen Anforderungen zugeschnitten sind.
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Welche rechtlichen Anforderungen gelten für Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen?
Inhalte erweiternAngebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen sind rechtlich relevante Unterlagen, die im Geschäftsalltag eine zentrale Rolle spielen. Fehlerhafte oder unklare Formulierungen können schnell zu Streitigkeiten führen. Unsere Anwälte im Handelsrecht beraten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung dieser Unterlagen – von der Formulierung verbindlicher Angebote bis zur korrekten Ausweisung von Preisen, Zahlungsbedingungen und Leistungsinhalten.
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Wie erschließt man neue Märkte und sichert globale Handelsprozesse ab?
Der Aufbau und die Steuerung internationaler Vertriebs- und Lieferstrukturen erfordern nicht nur strategisches Denken, sondern auch fundierte Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere im deutsch-französischen Wirtschaftsraum. Ob beim Eintritt in den französischen oder deutschen Markt, bei der Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern oder bei der Gestaltung von Import-/Exportprozessen: Unternehmen müssen rechtliche, kulturelle und logistische Herausforderungen meistern. Unsere Anwälte für internationales Vertrags- und Vertriebsrecht begleiten Sie beim Aufbau und der rechtssicheren Ausgestaltung Ihrer Vertriebs- und Lieferkettenstrukturen – mit besonderer Expertise im deutsch-französischen Handelsverkehr und einem weitreichenden Verständnis für grenzüberschreitende Geschäftsprozesse.
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Wie baut man ein Vertriebsnetz in Frankreich oder Deutschland auf?
Inhalte erweiternUm erfolgreich auf dem französischen oder deutschen Markt Fuß fassen zu können, muss man die passende Vertriebsstrategie wählen – sei es durch Franchise, Exklusivvertrieb, Handelsvertreter oder andere Modelle. Dabei sollte man nicht nur wirtschaftliche Faktoren berücksichtigen, sondern auch die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen. Unsere Anwälte für internationales Vertrags- und Vertriebsrecht unterstützen Sie bei der Auswahl der optimalen Vertriebsform und bei der rechtssicheren Ausarbeitung der entsprechenden Verträge, um eine solide und tragfähige Vertriebsstruktur aufzubauen.
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Worin bestehen die grundsätzlichen Unterschiede zwischen dem Einsatz eines Handelsvertreters und eines Vertriebshändlers?
Inhalte erweiternDer Handelsvertreter vermittelt gegen Provision die Warenkäufe, ohne selbst Mitglied der Vertragskette zu sein. Beim Einsatz eines Handelsvertreters kommen die Warenkäufe somit unmittelbar zwischen dem verkaufenden Unternehmen und den B2B-Kunden im Ausland zustande. Da der Handelsvertreter dafür sorgt, dass das verkaufende Unternehmen sich einen eigenen Kundenstamm im Ausland aufbauen kann, kann der Handelsvertreter bei Beendigung seines Handelsvertretervertrages nach europäischem Recht einen Entschädigungs- oder Ausgleichsanspruch vom verkaufenden Unternehmen verlangen. Die Rechtswahl ist dabei entscheidend, da z.B. nach französischem Handelsvertreterrecht nach der Rechtsprechung eine ungleich höhere Entschädigung zu zahlen ist als nach deutschem Handelsvertreterrecht. Beim Einsatz eines Vertriebshändlers gibt es keine Provision und keinen Entschädigungs- bzw. Ausgleichsanspruch bei Vertragsbeendigung, da der Vertriebshändler in die Lieferkette integriert ist, d.h. der Vertriebshändler (z.B. Exporteur oder Importeur zwischen zwei Ländern) kauft vom Unternehmen die Waren ein und verkauft diese auf dem ausländischen Markt.
Unsere Anwälte für Handelsrecht helfen Ihnen, den Durchblick zu behalten.
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Wie sichert man seine Lieferkette im internationalen Handel ab?
Inhalte erweiternInternationale Lieferketten sind komplex und mit rechtlichen sowie logistischen Risiken verbunden. Um Unterbrechungen und Streitigkeiten zu vermeiden, sollte man klare Verträge mit Lieferanten und Spediteuren abschließen und regulatorische Anforderungen frühzeitig berücksichtigen. Unsere Anwälte für internationales Handelsrecht unterstützen Sie beim Vertragsmanagement, bei der Risikobewertung und der rechtlichen Absicherung Ihrer Lieferbeziehungen, damit Ihre Abläufe reibungslos und zuverlässig funktionieren.
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Warum sollten Import- und Exportverträgen stets nach dem vereinheitlichte UN-Kaufrecht abgeschlossen werden?
Inhalte erweiternDas vereinheitlichte UN-Kaufrecht vom 11. April 1980 (Convention on International Sales of Goods – CISG) ermöglicht international tätigen Vertragspartnern, ihre Import- und Exportgeschäfte (grenzüberschreitende Warenkaufverträge) einem in mittlerweile über 80 Vertragsstaaten gültigen einheitlichen Kaufrecht zu unterstellen. Somit entfällt zumindest für die wichtigsten vertraglichen Aspekte die Notwendigkeit, sich auf ein nationales Kaufrecht (des Käufers oder Verkäufers) zu einigen. Die Vertragsverhandlungen werden dadurch massiv erleichtert. Außerdem bietet das UN-Kaufrecht den Vorteil, dass man nahezu alle vertraglichen Aspekte einer Geschäftsbeziehung individuell regeln kann. Wichtig ist dies vor allem dann, wenn man geeignete Haftungsausschluss- und begrenzungsklauseln mit einem ausländischen Geschäftspartner verhandelt. Das UN-Kaufrecht dient somit der nachhaltigen Rechtsoptimierung und sollte deshalb in allen internationalen Kaufbeziehungen (bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Export und Import sowie der Gestaltung von Rahmenkaufverträgen und Einzelwarenabrufen) verwendet werden. Eine ausdrückliche Wahl des UN-Kaufrechtes ist in den allermeisten Fällen dabei nicht erforderlich, da das UN-Kaufrecht zumeist automatisch zur Anwendung kommt, soweit die Parteien es nicht ausdrücklich vertraglich ausschließen. Zur Komplettierung einer größtmöglichen Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Warenkäufen kann das UN-Kaufrecht ferner durch eine nach internationalen Standards formulierte Gerichtsstands- oder Schiedsgerichtsklausel sinnvoll ergänzt werden.
Unsere Anwälte für internationales Handelsrecht helfen Ihnen, den Durchblick zu behalten.
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Was muss man im Bereich Import, Export und Zoll rechtlich beachten?
Inhalte erweiternDer internationale Warenverkehr ist durch komplexe gesetzliche Rahmenbedingungen geprägt. Unternehmen, die importieren oder exportieren, müssen sicherstellen, dass ihre Prozesse den geltenden zollrechtlichen Vorschriften entsprechen. Unsere Anwälte für internationales Vertragsrecht unterstützen Sie dabei, Ihre Handelsabläufe rechtskonform zu gestalten, Ihre Unterlagen ordnungsgemäß zu strukturieren und Ihre Pflichten im deutsch-französischen sowie europäischen Kontext sicher zu erfüllen.
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Wie verfasst man allgemeine Export- / Importbedingungen?
Inhalte erweiternAllgemeine Exportbedingungen sind ein wesentliches Instrument zur Steuerung internationaler Verkäufe und zur Minimierung rechtlicher Risiken. Unklar oder unvollständig formulierte Exportbedingungen können zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen und die Vertragserfüllung im Ausland erheblich erschweren. Unsere auf das internationale Handelsrecht spezialisierten Anwälte unterstützen Sie bei der Erstellung und Überarbeitung Ihrer allgemeinen Exportbedingungen – stets im Einklang mit deutschem, französischem und internationalem Recht. Aufgrund der größeren Vertragsfreiheit im internationalen Geschäftsverkehr lassen sich Vertragsklauseln bei Export- und Importgeschäften nachhaltig optimieren und Haftungsthemen gezielter verhandeln.
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Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Wettbewerbsrecht und geschäftliche Beziehungen?
Wettbewerbsrechtliche Vorgaben und die rechtliche Gestaltung von Geschäftsbeziehungen spielen eine zentrale Rolle im unternehmerischen Alltag. Vertragspraktiken wie Exklusivbindungen, Preisvorgaben oder die Beendigung langfristiger Geschäftsbeziehungen unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen, deren Missachtung erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann. Um stabile und rechtlich belastbare Geschäftsbeziehungen aufzubauen und aufrechtzuerhalten, ist es entscheidend, die geltenden wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und in der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen.
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Was ist bei der Gestaltung von Verträgen wettbewerbsrechtlich erlaubt und was nicht?
Inhalte erweiternVerträge zwischen Unternehmen dürfen die Wettbewerbsfreiheit nicht unangemessen einschränken. Klauseln wie Exklusivbindungen, Preisvorgaben oder Wettbewerbsverbote sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Unsere Anwälte für Wettbewerbsrecht prüfen Ihre Vertragsinhalte auf mögliche Risiken und unterstützen Sie dabei, rechtlich zulässige und wirtschaftlich sinnvolle Regelungen zu finden, die im Einklang mit dem deutschen, französischen und europäischen Wettbewerbsrecht sind.
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Wann gilt die Beendigung einer Geschäftsbeziehung als missbräuchlich und wie kann man das vermeiden?
Inhalte erweiternWenn eine langjährige Geschäftsbeziehung plötzlich und ohne nachvollziehbaren Grund beendet wird, kann dies rechtlich als missbräuchlich gewertet werden – vor allem dann, wenn keine angemessene Vorlaufzeit eingehalten wurde. In solchen Fällen drohen Entschädigungsforderungen. Unsere Anwälte prüfen, ob Ihre bestehenden Geschäftsverbindungen solchen Risiken ausgesetzt sind, und entwickeln mit Ihnen eine klare Strategie: sei es zur rechtssicheren Beendigung einer Zusammenarbeit oder zur Vorbeugung möglicher Streitfälle. Diese Thematik stellt sich insbesondere in Frankreich unter dem Stichwort der sogenannten „brutalen Beendigung langjähriger Vertragsbeziehungen“. In diesem Zusammenhang zeigen unsere Anwälte unseren französischen und ausländischen Mandanten innovative Lösungsansätze auf.
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Worauf muss man rechtlich beim Online-Verkauf und bei digitalen Dienstleistungen achten?
Der Online-Vertrieb (E-Commerce) von Produkten und Dienstleistungen gehört längst zum wirtschaftlichen Alltag vieler Unternehmen. Gleichzeitig gelten im digitalen Raum spezifische rechtliche Anforderungen, die weit über klassische Geschäftsmodelle hinausgehen. Von der Gestaltung rechtskonformer Verkaufsplattformen über den Umgang mit Verbraucherschutzbestimmungen bis hin zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben: Wer digital agiert, muss seine Prozesse rechtlich klar strukturieren. Unsere Anwälte für E-Commerce und IT-Recht unterstützen Sie mit ihrer Expertise dabei, Ihr digitales Geschäftsmodell rechtlich fundiert zu gestalten und mögliche Risiken frühzeitig abzusichern.
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Welche gesetzlichen Vorgaben muss man beim Online-Verkauf (E-Commerce) beachten?
Inhalte erweiternBeim Verkauf über das Internet gelten umfassende rechtliche Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Verbraucherrechte, Informationspflichten, AGB und das Widerrufsrecht. Fehler in der Gestaltung von Online-Shops oder Verkaufsbedingungen können zu Abmahnungen oder Bußgeldern führen. Unsere Anwälte für Wettbewerbsrecht bieten Ihnen länderübergreifende Beratung und begleiten Sie bei der rechtssicheren Ausgestaltung Ihrer E-Commerce-Aktivitäten, sowohl im deutschen als auch im französischen Rechtsrahmen.
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Wie erstellt man passende AGB für den E-Commerce?
Inhalte erweiternAGB im E-Commerce müssen nicht nur vollständig und verständlich sein, sondern auch den rechtlichen Rahmenbedingungen standhalten. Sie regeln zentrale Aspekte wie Bestellung, Lieferung, Zahlung, Widerruf und Datenschutz und bilden damit die Grundlage für jede Online-Transaktion. Gerade bei grenzüberschreitenden Angeboten ist eine präzise und rechtskonforme Formulierung entscheidend. Unsere Rechtsanwälte unterstützen dabei, Ihre AGB rechtssicher und praxisnah zu gestalten, abgestimmt auf die Abläufe Ihres digitalen Geschäfts und die geltenden rechtlichen Vorgaben.
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Was muss man im E-Commerce beim Datenschutz beachten?
Inhalte erweiternIm Online-Handel fallen an vielen Stellen personenbezogene Daten an, wie etwa bei der Registrierung, der Zahlungsabwicklung, dem Versand oder dem E-Mail-Marketing. Die DSGVO verlangt, dass Nutzer transparent informiert werden, ihre Einwilligung gezielt erteilen können und ihre Daten sicher verarbeitet werden. Auch ein rechtssicheres Impressum, eine vollständige Datenschutzerklärung und technisch-organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit sind verpflichtend. Unsere Anwälte begleiten Sie bei der datenschutzkonformen Gestaltung Ihrer digitalen Prozesse und sorgen dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen zuverlässig erfüllt werden.
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Was muss man über die verschiedenen Haftungsregelungen bei Produktmängeln, Vertragsverletzungen und Nichtkonformität wissen?
Ob bei technischen Produkten, Konsumgütern oder digitalen Geräten, Mängel und Funktionsstörungen lassen sich nie ganz ausschließen. Umso wichtiger ist es, von Anfang an klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Produkthaftung, Gewährleistung, Rückrufpflichten und gesetzliche Garantien unterliegen komplexen nationalen und europäischen Vorgaben. Eine vorausschauende Gestaltung von Prozessen, Dokumentation und Kommunikation hilft dabei, rechtliche Risiken zu vermeiden und im Ernstfall souverän zu handeln. Da schon kleine Fehler erhebliche Konsequenzen haben können, ist anwaltliche Beratung in diesem Bereich stets empfehlenswert.
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Wann haftet man für ein fehlerhaftes Produkt?
Inhalte erweiternHersteller und Händler haften, wenn ein Produkt nicht den gesetzlichen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen entspricht und dadurch Schäden entstehen. Das betrifft sowohl Sach- als auch Personenschäden, die auf Materialfehler, Konstruktionsmängel oder fehlerhafte Gebrauchsanleitungen zurückzuführen sind. Auch Gewährleistungsansprüche können geltend gemacht werden, wenn das Produkt die zugesicherten Eigenschaften nicht aufweist. Unsere Anwälte für Produkthaftung und Produktsicherheit helfen Ihnen, Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen, Ihre Produkte der maßgeblichen Rechtsordnung entsprechend konform zu gestalten und Ihre Interessen bei Haftungsfragen durchzusetzen.
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Welche gesetzlichen Garantien gelten für Produkte?
Inhalte erweiternIn der EU können Verbraucher bei Neuwaren auf eine zweijährige gesetzliche Gewährleistung zählen, die Mängel abdeckt, die schon beim Kauf bestanden. Zusätzlich regelt die Produkthaftung den Ersatz von Schäden, die durch fehlerhafte Waren verursacht werden. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen beratend zur Seite, um rechtliche Vorgaben zu erfüllen, klare Garantiebestimmungen zu formulieren und Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen. Im B2B-Bereich kann diese zweijährige Gewährleistungsfrist in bestimmten Fällen auf ein Jahr reduziert werden.
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Welche Schritte sind zu unternehmen, wenn ein Mangel an einem bereits ausgelieferten Produkt später entdeckt wird?
Inhalte erweiternWenn nachträglich ein Produktmangel festgestellt wird, sollten Unternehmen umgehend prüfen, welche rechtlichen Verpflichtungen (Untersuchungs- und Rügepflicht) bestehen. Eine professionelle juristische Beratung kann dabei helfen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären, mögliche Haftungsrisiken einzuschätzen und eine passende Vorgehensweise zu entwickeln. Unsere im deutschen und französischen Recht tätigen Anwälte unterstützt Sie bei der rechtssicheren Bearbeitung solcher Fälle und steht Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite.
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Wie kann man sich auf Produktrückruf rechtlich vorbereiten?
Inhalte erweiternEin Produktrückruf kann Unternehmen unvorbereitet treffen – mit teils erheblichen finanziellen, rechtlichen und reputationsbezogenen Folgen. Umso wichtiger ist es, bereits im Vorfeld rechtssichere und praktikable Rückrufprozesse zu etablieren – juristisch, organisatorisch und kommunikativ. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Entwicklung tragfähiger Rückrufstrategien, der vertraglichen Absicherung gegenüber Lieferanten und Handelspartnern sowie bei der risikominimierenden Gestaltung interner Abläufe.
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Wer haftet in der Lieferkette bei Produktmängeln oder Pflichtverstößen?
Inhalte erweiternIn Lieferketten ist die Frage der Haftung oft nicht auf den ersten Blick zu klären. Tritt ein Mangel auf oder werden gesetzliche Sorgfaltspflichten verletzt, stellt sich die Frage, ob Hersteller, Zulieferer, Händler oder Importeure zur Verantwortung gezogen werden können. Sowohl im deutschen als auch im französischen und europäischen Recht bestehen spezifische Regelungen zur Produkthaftung sowie Produktsicherheit, zur Vertrags- und deliktischen Haftung sowie – zunehmend – zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in globalen Lieferketten.
Unsere Anwälte für Vertrags- und Produkthaftungsrecht analysieren Ihre Lieferbeziehungen, helfen bei der Gestaltung rechtssicherer Verträge mit klaren Haftungsverteilungen und unterstützen Sie im Haftungsfall – sei es bei der Abwehr unberechtigter Forderungen oder der Durchsetzung eigener Ansprüche innerhalb der Lieferkette.
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Kann man seine Haftung vertraglich begrenzen?
Inhalte erweiternDie Haftungsbeschränkung ist ein gängiges Instrument in B2B-Verträgen– sowohl beim Verkauf von Produkten als auch bei Dienstleistungen. Im unternehmerischen Bereich kann die vertragliche Haftung grundsätzlich frei gestaltet werden, solange zwingende gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Entscheidend ist dabei, dass Haftungsklauseln klar formuliert, ausgewogen und rechtlich wirksam sind – insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Im B2C-Bereich unterliegt die Haftungsbegrenzung deutlich strengeren Anforderungen. Das Verbraucherrecht verbietet Klauseln, die gesetzlich garantierte Verbraucherrechte unzulässig einschränken, etwa im Hinblick auf die gesetzliche Gewährleistung oder die Produkthaftung.
Unsere Anwälte für internationales Vertragsrecht beraten Sie unter Beachtung des deutschen, französischen und europäischen Rechts bei der rechtssicheren Gestaltung von Haftungsklauseln, die auf Ihre Branche und Ihre Vertriebsstruktur abgestimmt sind.
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Wie haftet man bei Vertragsverletzung und Nichtkonformität?
Inhalte erweiternBei Vertragsverletzungen und Nichtkonformität haftet ein Unternehmen grundsätzlich für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten. Kommt es zu Abweichungen von der vereinbarten Leistung – etwa bei Lieferverzug, mangelhafter Ware oder unvollständiger Ausführung – kann der Vertragspartner Schadenersatz, Nachbesserung, Rücktritt oder Minderung verlangen. Im B2B-Bereich richtet sich die Haftung in der Regel nach dem Vertrag, wobei Haftungsbeschränkungen zulässig sind – sofern sie transparent, wirksam und mit dem geltenden Recht vereinbar sind. Im B2C-Bereich gelten strenge Schutzvorschriften zugunsten der Verbraucher, insbesondere im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.
Unsere Anwälte für Vertragsrecht und Verbraucherschutz beraten Sie zur Vermeidung von Haftungsrisiken, zur Gestaltung wirksamer Vertragsklauseln und zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen im Fall von Leistungsstörungen.
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Was kann man tun, um geistiges Eigentum und Markenrechte nachhaltig zu sichern?
Der Schutz von geistigem Eigentum und Markenrechten ist für Unternehmen ein wesentlicher Bestandteil ihrer Geschäftsstrategie. Von der ordnungsgemäßen Markenanmeldung über den Schutz von Innovationen und Designs bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte bei Verletzungen gibt es zahlreiche rechtliche Anforderungen zu beachten. Um dabei rechtliche Fallstricke zu vermeiden und den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens zu sichern, ist es ratsam, rechtzeitig auf fachkundige anwaltliche Beratung zurückzugreifen. Unsere Rechtsanwälte stehen an Ihrer Seite und helfen Ihnen dabei, klare Schutzstrategien zu entwickeln, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen.
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Wie kann man eine Marke in Frankreich, Deutschland und Europa schützen?
Inhalte erweiternDer Schutz einer Marke erfordert fundiertes Fachwissen, insbesondere wenn mehrere Rechtssysteme ins Spiel kommen. Unsere Anwälte für Markenrecht stehen Ihnen mit ihrer juristischen und sprachlichen Kompetenz zur Seite, um Ihre Marke grenzüberschreitend zu schützen und langfristig abzusichern.
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Was ist bei einer Verletzung Ihrer Marke zu tun?
Inhalte erweiternWenn Ihre Marke verletzt wird, ist schnelles Handeln entscheidend, um den unbefugten Gebrauch zu stoppen und Ihre Rechte zu wahren. Unsere Anwälte für Markenrecht sind darauf spezialisiert, solche Fälle rechtlich sicher und effizient zu lösen und verfügen über fundierte Expertise im grenzüberschreitenden Markenrecht. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen bei jedem Schritt zur Seite – von der Beweissicherung über Abmahnungen bis hin zu gerichtlichen Verfahren – und sorgen dafür, dass Ihre Marke wirksam geschützt bleibt.
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Wie meldet man ein Patent an oder schützt sein Know-how?
Inhalte erweiternDer Schutz von Patenten und Know-how ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die sorgfältige Planung und fundiertes Wissen erfordert. Unsere Anwälte für gewerblichen Rechtschutz verfügen über die notwendigen Kenntnisse sowohl des deutschen als auch des französischen Rechts und stehen Ihnen bei allen Schritten zur Seite. Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Schutzstrategien, begleiten Sie bei der Eintragung von Patenten und stellen sicher, dass Ihr Know-how effektiv abgesichert bleibt.
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